Aktuelles
Landwirtschaftsamt informiert: Düngung und Gewässerabstände unbedingt beachten
Beim Ausbringen von Gülle und anderen Wirtschaftsdüngern ist unbedingt darauf zu achten, dass es zu keinem direkten oder indirekten Eintrag von Nährstoffen in ein Gewässer kommt. Auf diese Vorschrift der Düngeverordnung weist das Landwirtschaftsamt Ravensburg in seiner jüngsten Pressemitteilung hin. Demnach ist entlang von Gewässern auf allen Flächen unbedingt ein Abstand von mindestens 3 Metern zur Böschungsoberkante des Gewässers einzuhalten. Befreit von dieser Vorschrift sind Düngemethoden mit genauer Düngerablage wie beispielsweise Schleppschlauch oder Mineraldüngerstreuer mit Grenzstreueinrichtung. Hier beträgt der Mindestabstand zur Böschungsoberkante 1 Meter, sofern die Ackerflächen nicht stark geneigt sind. Solche stark geneigten Ackerflächen liegen, wie aus der amtlichen Pressemitteilung weiter hervorgeht, dann vor, wenn innerhalb eines Abstandes von 20 Metern zur Böschungsoberkante die Hangneigung durchschnittlich mehr als 10 Prozent beträgt. Auf diesen Flächen besteht innerhalb eines Abstandes von bis zu 3 Metern zur Böschungsoberkante ein absolutes Ausbringungsverbot. Im Abstand von 3 bis 10 Meter zur Böschungsoberkante darf der Dünger dort nur direkt in den Boden eingebracht werden wie zum Beispiel per Gülleinjektor.
Auf dem verbleibenden Teil der Fläche gelten abhängig vom Bewuchs folgende Verfahren:
-unbestellte Ackerflächen: Dünger sofort einarbeiten
-bestellte Ackerflächen:
a) Reihenkultur (≥ 45 cm Reihenabstand): Düngerausbringung nur bei
entwickelter Untersaat oder bei sofortiger Einarbeitung
b) keine Reihenkultur (z.B. Getreide, Raps): die Ausbringung ist nur bei
hinreichender Bestandesentwicklung zulässig
c) nach Mulch- bzw. Direktsaat: Ausbringung zulässig
Für weitergehende Fragen steht Dr. Elmar Schlecker vom Landwirtschaftsamt (Tel.: 0751/856133) gerne zur Verfügung.
Flurbereinigung Wolpertswende
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Mitarbeiter des Amtes
Verfahrensbeschreibung
Beteiligte Gemeinde
Verfahrensstand
Kartenausschnitt
Allgemeine Informationen zur Flurneuordnung
Plenum
Projekt des Landes zur Erhaltung und Entwicklung von Natur und Umwelt
Die LandZunge: Das ist eine Aktion der besten Landgasthäuser im Oberland. Sie laden ein zur Landpartie. Mit dem Slogan: Gesund genießen auf dem Land. Denn was unter dem Zeichen LandZunge auf der Speisekarte landet, stammt zum größten Teil ganz aus der Nähe. Oft direkt vom Bauern, vom Jäger, vom Landmetzger. Frisch aus der Region: Alles wird auf dem schnellsten Wege angeliefert. Die LandZunge: Eine Aktion des guten Geschmacks. Eine Aktion der besten Produkte. Eine Aktion für die Region: Darauf können Sie vertrauen! mehr
LEV (Landschaftserhaltungsverband Höchsten-Dornacher Ried)
Fünf Gemeinden
Die fünf Gemeinden Fronreute, Horgenzell, Illmensee, Wilhelmsdorf und Wolpertswende liegen in den beiden Landkreisen Ravensburg und Sigmaringen. Auf ca. 18.000 Hektar Land leben ca. 18.000 Menschen inmitten einer von Landwirtschaft geprägten Region. Aus den strukturellen Gemeinsamkeiten heraus entwickelte sich der Zusammenschluss zum Zweckvervand LEV, der landesweit Pilotcharakter hat. mehr
Merkblatt für Landwirte zu wichtigen Naturschutz- und Umweltschutzvorgaben
Dieses Merkblatt soll den Landwirten im Landkreis ein Hilfsmittel für den Umgang mit den wichtigsten Natur- und Umweltschutzvorgaben sein. Der Landschaftserhaltungsverband Höchsten-Dornacher Ried und das Landratsamt Ravensburg haben die häufigsten Bestimmungen und die Ansprechpartner zusammengetragen. mehr









