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Landwirtschaftsamt informiert: Düngung und Gewässerabstände unbedingt beachten

Beim Ausbringen von Gülle und anderen Wirtschaftsdüngern ist unbedingt darauf zu achten, dass es zu keinem direkten oder indirekten Eintrag von Nährstoffen in ein Gewässer kommt. Auf diese Vorschrift der Düngeverordnung weist das Landwirtschaftsamt Ravensburg in seiner jüngsten Pressemitteilung hin. Demnach ist entlang von Gewässern auf allen Flächen unbedingt ein Abstand von mindestens 3 Metern zur Böschungsoberkante des Gewässers einzuhalten. Befreit von dieser Vorschrift sind Düngemethoden mit genauer Düngerablage wie beispielsweise Schleppschlauch oder Mineraldüngerstreuer mit Grenzstreueinrichtung. Hier beträgt der Mindestabstand zur Böschungsoberkante 1 Meter, sofern die Ackerflächen nicht stark geneigt sind. Solche stark geneigten Ackerflächen liegen, wie aus der amtlichen Pressemitteilung weiter hervorgeht, dann vor, wenn innerhalb eines Abstandes von 20 Metern zur Böschungsoberkante die Hangneigung durchschnittlich mehr als 10 Prozent beträgt. Auf diesen Flächen besteht innerhalb eines Abstandes von bis zu 3 Metern zur Böschungsoberkante ein absolutes Ausbringungsverbot. Im Abstand von 3 bis 10 Meter zur Böschungsoberkante darf der Dünger dort nur direkt in den Boden eingebracht werden wie zum Beispiel per Gülleinjektor.

Auf dem verbleibenden Teil der Fläche gelten abhängig vom Bewuchs folgende Verfahren:

  • unbestellte Ackerflächen: Dünger sofort einarbeiten
  • bestellte Ackerflächen:

a) Reihenkultur (≥ 45 cm Reihenabstand): Düngerausbringung nur bei entwickelter Untersaat oder bei sofortiger Einarbeitung

b) keine Reihenkultur (z.B. Getreide, Raps): die Ausbringung ist nur bei hinreichender Bestandesentwicklung zulässig

c) nach Mulch- bzw. Direktsaat: Ausbringung zulässig

Für weitergehende Fragen steht Dr. Elmar Schlecker vom Landwirtschaftsamt (Tel.: 0751/856133) gerne zur Verfügung.

Infodienst der Landwirtschaftsverwaltung

Ein umfassendes fachliches Informations-Angebot zu den Themen Landwirtschaft,  gesunde Ernährung, Hauswirtschaft usw. erhalten Sie hier.

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