Am 1. Mai 2025 tritt das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen in Kraft.
Es werden nur noch digitale Fotos akzeptiert!
Aufnahmen können künftig vor Ort in der Behörde gemacht werden, sobald die Auslieferung und Installation des Bildaufnahmegerätes in unserer Behörde vorgenommen wurde.
Wer einen Personalausweis oder Reisepass beantragt, muss ab 1. Mai 2025 ein Passbild in digitaler Form einreichen. Darauf hat das Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) hingewiesen. Fotos auf Papier oder ausgedruckte Lichtbilder sind dann nicht mehr zulässig und können von den Behörden zur Erstellung des jeweiligen Ausweisdokumentes nicht mehr angenommen werden.
Lichtbilder können künftig direkt in der Behörde elektronisch über das PointID-System erstellt und medienbruchfrei in den Antragsprozess übernommen werden. Auch wird es (weiterhin) die Möglichkeit geben, ein digitales Passbild beim Fotografen erstellen zu lassen.
Erstellt eine Fotografin oder ein Fotograf das digitale Passbild, muss das Foto mit einer gesicherten elektronischen Verbindung an das Bürgerbüro geschickt werden. Dafür müssen Fotografinnen und Fotografen eine zugelassene Cloud-Lösung nutzen. Das Bürgerbüro kann das Passfoto dann mit Hilfe eines Codes, den die Bürger im Fotostudio erhalten, in der Cloud abrufen.
Übergangsregelung bis zum 31. Juli 2025
Da sich die Auslieferung der PointID-Systeme an einzelne Kommunen aus diversen Gründen verzögern kann, hat das Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) für diese Kommunen eine Übergangsregelung beschlossen, bei der in Ausnahmefällen papiergebundene Lichtbilder bis zum 31. Juli 2025 weiterhin akzeptiert werden können.
So wie es zum jetzigen Zeitpunkt aussieht, wird diese Übergangsregelung auch die Gemeinde Wolpertswende betreffen. Die Voraussetzungen, unter denen papiergebundene Lichtbilder übergangsweise noch zugelassen werden können, sind bei den Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros zu erfragen ([email protected] oder telefonisch 07502 9403-13).
In allen Fällen gilt aber: Sobald die Behörde über ein eigenes, zertifiziertes Lichtbilderfassungssystem (PointID) verfügt, ist das Papierlichtbild grundsätzlich nicht mehr zu akzeptieren. Stattdessen ist vor Ort ein neues digitales Lichtbild zu erstellen.
Ihr Bürgerbüro