Im vergangenen Jahr hat die Gemeinde mit den Arbeiten für den artenschutzrechtlichen Ausgleich für den Weißstorch auf Flächen in Verlängerung des Brunnenwegs in Mochenwangen begonnen. Vor kurzem hat der Bauhof der Gemeinde die letzte Maßnahme in diesem Zusammenhang mit der Errichtung eines Zauns entlang der betroffenen Flächen begonnen.
Vor der Erschließung des geplanten Baugebiets „Am Brunnenweg“ in Mochenwangen ist der artenschutzrechtliche Ausgleich für den Weißstorch erforderlich geworden. Diese sog. CEF-Maßnahme erfolgt, weil die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Ravensburg sowie die Storchenbeauftragte des Regierungsbezirks Tübingen den Verlust des Nahrungsangebots für den Weißstorch durch das geplante Baugebiet festgestellt und hierfür Ausgleich gefordert haben. Eine solche CEF-Maßnahme (continuous ecological functionality-measures, übersetzt in etwa „Maßnahme für die dauerhafte ökologische Funktion“) muss im Vorfeld von eigentlichen Erschließungsmaßnahmen erfolgen. Rund 2,5 ha Fläche würden durch das Baugebiet „Am Brunnenweg“ als Nahrungsangebot wegfallen. Dafür werden auf der ca. 5,5 ha großen anschließenden Fläche nun Maßnahmen durchgeführt, um das Nahrungsangebot für den Weißstorch zu verbessern und für den Ausgleich zu schaffen.
Unter anderem wurden bereits zwei Wasserteiche angelegt. Die Fläche muss für den Weißstorch einsehbar sein und in gewisser Blickbeziehung zu den bestehenden Storchennestern in Mochenwangen liegen.
Der Zaun muss errichtet werden, damit Hunde die Weißstörche auf der Fläche nicht stören können.
Mit der eigentlichen Erschließung des Baugebiets kann derzeit nicht begonnen werden, weil ein Normenkontrollantrag beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg gegen den Bebauungsplan eingelegt wurde und sich daher weitere Arbeiten rund um das geplante Baugebiet ausschließen. Die Gemeinde arbeitet derzeit die Hintergründe zum Verwaltungsgerichtsverfahren auf und prüft Lösungsmöglichkeiten.