Der Gemeinderat der Gemeinde Wolpertswende hat die Aufstellung des Bebauungsplanes “Gewerbeentwicklung Flst.-Nrn. 1300/1 und 1302/1” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Bereich “Lange Egert”, westliche der Kreisstraße K 7966 und nördlich des “Steinhausener Weg”. Er wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 1300/1 (Teilfläche), 1302/1, 1303 (Teilfläche) und 1313 (Teilfläche).

Erfordernis und Ziele der Planung:

  • Ausweisung eines Gewerbegebietes mit Betriebsleiterwohnen für die ortsansässigen Betriebe sowie Stärkung des gewerblichen Standortes zur Ermöglichung betrieblicher Erweiterungen zur Sicherung eines ausgewogenen Angebotes an Arbeitsplätzen
  • Berücksichtigung bestehender Strukturen und angrenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen
  • Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Aufstellung des Bebauungsplanes in diesem Bereich erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).

Wolpertswende, den 06.04.2023
Daniel Steiner, Bürgermeister