Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

Der Vorsitzende informiert:

  • In der Gemeinderatssitzung vom 20. Juni hat der Gemeinderat für den Bauhof Klaus Schnetz als künftigen Nachfolger von Peter Kehm gewählt. Peter Kehm wird zum 1. Oktober in den Ruhestand wechseln und Klaus Schnetz wird ab diesem Zeitpunkt wieder in den Bauhof eintreten.
  • In der Sitzung vom 18. Juli hat der Gemeinderat die Höhergruppierung und gleichzeitige Bestellung von Nicole Wiedmann-Dorner als ständige stellvertretende Einrichtungsleiterin des Kindergarten Sonnenstrahl beschlossen.

 

Bekanntgaben

Der Vorsitzende informiert:

  • Mobilfunk Wolpertswende: Es sei angekündigt gewesen in der heutigen Sitzung dieses Thema auf die Tagesordnung zu nehmen, allerdings laufen derzeit nochmals Abstimmungsarbeiten mit der Deutschen Telekom und die Aufarbeitung der Informationsveranstaltung. Daher sei nun die Beratung für die Gemeinderatssitzung am 19. September vorgesehen.
  • Umleitungsverkehr wegen Hangsicherungsarbeiten zwischen Staig und Blitzenreute: Heute seien ein Teil der Umleitung und die Tempo 30 Beschilderungen im Ort aufgehoben worden.
  • Veranstaltungen in der Gemeinde

– Am 19. Juli habe die Blutspenderehrung mit DRK Mochenwangen stattgefunden

– Vom 30. Juli bis 1. August findet das 32. Dorffest Mochenwangen zum 100-jährigen Vereinsbestehen des Musikvereins Mochenwangen statt.

 

Berichte aus den Ausschüssen und Verbänden

Der Vorsitzende informiert:

Am 21. Juli fand die 12. Gesellschaftsversammlung des Regionalen Kompensationspools Bodensee-Oberschwaben (Reko) statt. Folgende Themen standen auf der Tagesordnung:

  • Genehmigung der Niederschrift vom 26.6.2021
  • Feststellung des Jahresabschlusses der ReKo GmbH für das Geschäftsjahr 2021 und Vorlage des Lageberichts für 2021 (Anlage). Bericht des Geschäftsführers
  • Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr
  • Genehmigung des Wirtschaftsplans 2023 (Anlage Wirtschaftsplan 2023)
  • Bestellung von Herrn Dr. Wolfgang Heine als zweiter Geschäftsführer mit Wirkung zum 1.10.2022 (Einzelvertretungsberechtigung und Befreiung nach § 181 BGB)
  • Genehmigung des Abschlusses des Dienstvertrages mit Herrn Dr. Wolfgang Heine. Benennung eines Bevollmächtigten der Gesellschafterversammlung, der den Dienstvertrag für diese unterzeichnet (Anlage Dienstvertrag wird nachgereicht)
  • Aufwandsentschädigung Herr Dr. Heine
  • Beschluss über die Zusammensetzung des neuen Aufsichtsrats
  • Beschluss zur Beauftragung der Prüfung des Buchführungsabschlusses 2022
  • Verkauf von Reko-ÖP an private Vorhabenträger
  • Initialisierung von Ökokontomaßnahmen proaktiv mit verschiedenen Maßnahmenträgern
  • Verschiedenes

Am 22. Juli tagte die Gesellschafterversammlung der TWS Netz GmbH mit folgenden Tagesordnungspunkten

  • Genehmigung Niederschrift vom 10.12.2021
  • Technischer Bericht
  • Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Entlastung des Aufsichtsrats
  • Investitionsstrategie und Zielkatalog 2022
  • Verschiedenes
  • Anschließend Informationen Gasmangellage und Arbeit aus Krisenstab

Am 1. August fand eine öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses statt, in der über folgende Baugesuche beraten bzw. beschlossen:

  • Einbau einer Wohnung in die bestehende Scheune; Im Erlengrund, 88284 Wolpertswende OT Mochenwangen
  • Nutzungsänderung für Teile des Wohnhauses und Erstellung von Stellplätzen für den An- und Verkauf von Fahrzeugen; Schulstr. 4, 88284 Wolpertswende OT Mochenwangen

 

Fragen der Einwohner

Ein Vertreter der Interessensgemeinschaft PRO LEBEN und weitere Einwohner fragen, warum die Gemeindeverwaltung und der Gemeinderat mehrheitlich gegen ein Mobilfunkgutachten seien.

Der Vorsitzende verweist erneut darauf, dass es noch keine Beratung zur Erstellung eines Mobilfunkkonzepts gegeben habe und es deshalb weder eine Ablehnung noch Zustimmung gegeben habe. Man könne daher aktuell nicht von einer Mehrheitsmeinung gegen ein Mobilfunkgutachten sprechen.

Ein weiterer Einwohner erkundigt sich, ob es eine Information zur Infoveranstaltung vom 5. Juli im Mitteilungsblatt geben werde und wie die Beratung am 19. September vorgesehen sei.

Der Vorsitzende erklärt, dass die Informationsveranstaltung der Gemeinde vom 5. Juli in der dafür vorgesehenen öffentlichen Gemeinderatssitzung am 19. September aufbereitet werde. Darüber erfolgen auch wieder öffentliche Informationen über die gängigen öffentlichen Veröffentlichungswege. Im Gemeinderat sei nach Bewertung der Sachlage zunächst eine Entscheidung über die Bereitstellung eines Standorts auf dem Bauhofgrundstück der Gemeinde zu treffen.

Eine weitere Einwohnerin bringt zum Ausdruck, dass die Mehrheit kein Problem mit einem Masten habe, sondern sich nur einen alternativen Standort sowie ein Mobilfunkgutachten wünsche.

Der Vorsitzende betont, dass die Gemeindeverwaltung und der Gemeinderat diese Meinung auch aus der öffentlichen Informationsveranstaltung aufgenommen haben.

Anfragen der Gemeinderäte

Der Vorsitzende meldet zu den noch offenen Anfragen aus der vergangenen Sitzung zurück, dass die Thematik um die Radwegesicherheit noch in Bearbeitung sei. Die „Wärme-Problematik“ in der Bücherei Mochenwangen sei erledigt. Hier konnte durch Einstellungen an den Jalousien Abhilfe geschaffen werden.

  • Einrichten von Tempo 30 in der Ortsdurchfahrt Bruggen (Der Vorsitzende sagt zu, eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Bruggen prüfen zu lassen.)

 

1. Änderung des Bebauungsplans mit Grünordnung “Am Brunnenweg”
Abwägungs- und Beschlussvorschlag sowie Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans mit Grünordnung “Am Brunnenweg”

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Brunnenweg“ in Mochenwangen wurde in der Gemeinderatssitzung im Dezember 2018 beschlossen. Das Verfahren wurde mit dem Beschluss des Gemeinderates im September 2019 abgeschlossen und der Plan trat im Oktober 2019 in Kraft. Verschiedene Anwohner des Brunnenwegs haben aufgrund der geplanten Bebauung einen sog. Normenkontrollantrag gegen das Bebauungsplanverfahren eingereicht. Hintergrund dazu ist u.a. auch die Erschließungsbeitragspflicht beim geplanten und sog. erstmaligen Ausbau des Brunnenwegs. Die Gemeinde konnte nun einen Lösungsweg zur außergerichtlichen Einigung mit den klagenden Anwohnern aufzeigen, was eine Änderung des Bebauungsplanes erfordert. Dabei soll der Straßenraum des zum Ausbau vorgesehenen Brunnenwegs zwischen Gröberstraße und Bodelschwinghstraße verkleinert und die vorgesehenen Längsstellplätze entnommen werden. In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 2. Mai 2022 ist die Änderung im Gemeinderat eingeleitet worden. Nun- mehr soll das Änderungsverfahren mit dem Abwägungsbeschluss sowie dem Satzungsbeschluss abgeschlossen werden. Der Gemeinderat hat sich bei 1 Enthaltung einstimmig die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 02.05.2022 zu eigen gemacht. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten der Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigte diese Entwurfsfassung vom 01.08.2022. Die Grundzüge der Planung werden von den Änderungen nicht berührt und durch die Änderungen sind nachteilige Auswirkungen nicht zu erwarten. Aus diesem Grund ist eine erneute Auslegung nicht notwendig. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt. Die planungsrechtlichen Festsetzungen zur 1. Änderung des Bebauungsplans mit Grünordnung „Am Brunnenweg“ gemäß §13 BauGB in der Fassung vom 01.08.2022 wurden nach § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der GemO für Baden-Württemberg als Satzung beschlossen. Die örtlichen Bauvorschriften zur 1. Änderung des Bebauungsplans mit Grünordnung „Am Brunnenweg“ gemäß §13 BauGB wurden in der Fassung vom 01.08.2022 nach §74 LBO in Verbindung mit §4 GemO für Baden-Württemberg als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Satzungen gemäß §10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

2. Änderung des Bebauungsplanes “Unterwasser” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Abwägungs- und Beschlussvorschlag sowie Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes “Unterwasser” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu”

Das Baugebiet „Unterwasser“ an der Fabrikstraße in Mochenwangen ist bereits erschlossen worden und wird derzeit in Abschnitten bebaut. Das Baugebiet, das einem privaten Grundstückseigentümer gehört und über diesen vermarktet wird, soll nun nochmals geändert und angepasst werden. Nach Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Unterwasser“ im März 2020 wurde vom Grundstückseigentümer ein Baugesuche für die Bebauung mit mehreren Doppelhäusern eingereicht. Damit würde bis auf einen kleinen Bereich im Westen des Baugebiets ausschließlich Wohnbebauung umgesetzt. Die not-wendige Durchmischung für das planmäßige Mischgebiet wäre dadurch nicht mehr gegeben. Aus diesem Grund wurde bisher nur die Baugenehmigung für drei Doppelhaushälften im Norden erteilt. Um die geplante Bebauung im südlichen Bereich umsetzen zu können, ist eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Das Mischgebiet soll nur noch den Bereich nördlich der inneren Erschließungsstraße umfassen. Südlich der Straße ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes geplant. In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 2. Mai 2022 ist die Änderung im Gemeinderat eingeleitet worden. Nunmehr sollte das Änderungsverfahren mit dem Abwägungsbeschluss sowie dem Satzungsbeschluss zu Ende gebracht werden. Bei 1 Enthaltung machte sich der Gemeinderat einstimmig die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 31.03.2022 zu eigen. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigte diese Entwurfsfassung vom 23.06.2022. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes “Unterwasser” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 23.06.2022 wurde gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen.

 

Vorstellung der Bedarfsermittlung und Beratung und Beschluss über das weitere Vorgehen zum Projekt Halle Mochenwangen

Die Turn- und Festhalle Mochenwangen ist deutlich in die Jahre gekommen. Viele bauliche und funktionelle Mängel treten inzwischen offen zutage. Abhilfe der Mängel ist meist nur mit äußert großem Aufwand und oft nur als Überbrückung möglich. In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 29. November 2021 ist im Gemeinderat die Bedarfsermittlung beschlossen worden, um mit allen Hallennutzern die Anforderungen für eine grundlegend sanierte bzw. neue Halle abzustimmen. Die Bedarfsermittlung ist notwendig für einen möglichen Grundsatzbeschluss zur Sanierung bzw. zum Bau und für die weitere bautechnisch und baurechtliche Begleitung. Die Gemeindeverwaltung hat seit der Beratung im Gemeinderat mit allen Hallennutzern (insbesondere Vereine, Gruppierungen und Schule) Gespräch über den jeweiligen Bedarf geführt und diese Bedarfsmeldungen mit Unterstützung des Büros nps Bauprojektmanagement GmbH aus Ulm zusammengeführt. Nunmehr wurden die Ergebnisse vorgestellt und das mögliche, weitere Verfahren aufgezeigt. Einstimmig nahm der Gemeinderat die Bedarfsermittlung zur Kenntnis. Der Gemeinderat beschloss zum weiteren Vorgehen folgendes:

  • Die Gemeindeverwaltung wurde mit der Erstellung eines Zeitplans und eines Finanzierungskonzepts (inklusiv möglicher Förderungen) bis zum Ende des Jahres 2022 beauftragt.
  • Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt, die bau(planungs)rechtlichen Anforderungen an eine neue Halle Mochenwangen zu klären.
  • Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt, Planungen zu Interimsmaßnahmen in der Zeit vom Wegfall der Halle (durch Abbruch) und bis zur Fertigstellung einer neuen Halle vorzubereiten.
  • Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt, einen Grundsatzbeschluss über die Projektrealisierung mit Festlegung der Realisierungsstrategie und der Qualitätsmerkmale einer neuen Halle Mochenwangen bis Ende des Jahres 2022 vorzubereiten.

 

Bei der öffentlichen Sitzung waren bis zu 12 Zuhörer anwesend.

Im elektronischen Ratsinformationssystem werden der Einwohnerschaft ausführliche Informationen zu den Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse zur Verfügung gestellt. Bei den einzelnen Tagesordnungspunkten sind die kompletten Sitzungsvorlagen samt Abstimmungsergebnissen und Anlagen (Pläne, Skizzen) hinterlegt. Das Ratsinformationssystem finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde „www.wolpertswende.de“, wenn Sie auf der Startseite die Rubrik „Rathaus“ oben in der Leiste und dann den Unterpunkt „Ratsinformationssystem“ anklicken. Bei Fragen zum Ratsinformationssystem stehen wir gerne zur Verfügung (Frau Hauchler, Telefon: 07502/ 9403-16).