Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
Der Vorsitzende berichtet aus der Gemeinderatssitzung vom 19. September:
- Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans “Lebensmittelmarkt und Seniorenwohnen Mochenwangen” sei die Beratung und der Beschluss zur Kostentragung hinsichtlich der Einrichtung einer notwendigen Linksabbiegespur an der Ortsdurchfahrt/ Landesstraße 284 erfolgt.
- Personalangelegenheiten: Der Gemeinderat habe die Wahl einer stellvertretenden Leiterin für den Kindergarten “Sonnenstrahl” in Mochenwangen getroffen. Frau Sarah Angerer sei zur Stellvertreterin gewählt worden.
Bekanntgaben
Der Vorsitzende informiert
- Am 26. September habe die Projektsteuerungsgruppe der Solidarischen Gemeinde Fronreute/ Wolpertswende getagt.
- Am 27. September habe der gemeindliche Seniorennachmittag in der Panoramahalle Wolpertswende stattgefunden.
- In Bezug auf den Strompreis ab 2023 wurde der Zuschlag im Ergebnis der Bündelausschreibung über den Landkreis Ravensburg an die Gemeindewerke Oberhaching GmbH vergeben. Der Arbeitspreis liege entsprechend der Ausschreibung (EEX-Preis + angebotener Aufschlag) für 2023: bei 0,5922 Euro und für 2024 bei 0,3537 Euro zzgl. der in § 10 des Stromliefervertrages genannten Kosten, die in dem angebotenen Preis noch nicht enthalten sind (wie Leistungs- und Messpreis, Netznutzung, EEG-Umlage, KWKG-Abgabe, Stromsteuer, Mehrwertsteuer, u.a.)
- Hinsichtlich des Quartierskonzepts zur Wärmeversorgung in Mochenwangen sollen in der nächsten Woche die Schreiben an alle Haushalte rausgehen. Start der Beratungen im kath. Gemeindehaus „St. Lukas“ sei ab Oktober geplant.
- Windkraftanlage Röschenwald: Die Anträge seien nun offiziell von Windkraft Bodensee-Oberschwaben (WKBO) und Projektpartner Alterric (vormals Enercon) abgegeben worden, es sei aber noch kein offizieller Eingang der Antragsunterlagen erfolgt.
- Personal:
Im Vorzimmer des Bürgermeisters habe Louisa Rothenhäusler zum 1. Oktober angefangen und im Bauhof sei Klaus Schnetz als Nachfolger für Peter Kehm zum 1. Oktober gekommen.
Berichte aus den Ausschüssen und Verbänden
- Am 10. Oktober fand eine öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses statt, in der über folgende Baugesuche beraten bzw. beschlossen:
- Umnutzung der bestehenden Scheune und landwirtschaftlichen Werkstatt in eine Werkstatt zur Wartung von Baumaschinen und Einbau einer Betriebsleiterwohnung; Im Erlengrund, 88284 Wolpertswende OT Mochenwangen
- Errichtung von Pultdachgauben, Optimierung des Dachgeschosses und Errichtung eines Carports mit Geräteschuppen; Panoramastraße 35, 88284 WolpertswendeFragen der Einwohner
Ein Sprecher der Interessensgemeinschaft PRO LEBEN stellt verschiedene Fragen aus einem Fragenkatalog zum Beschluss des Gemeinderates vom 19. September 2022, mit dem das Grundstück des Bauhofs in Wolpertswende für eine Mobilfunkanlage zur Verfügung gestellt wird.
Der Vorsitzende erläutert, dass er die Fragen umfassend im Rahmen der umfangreichen, öffentlichen Beratung zu diesem Sachverhalt in der Gemeinderatssitzung am 19. September 2022 beantwortet habe und er nicht mehr näher darauf eingehen werde.
Anfragen der Gemeinderäte
Der Vorsitzende stellt dar, dass noch einige offene Anfragen bestehen, die jedoch derzeit noch in der Aufarbeitung seien.
- Anbringen eines Verkehrsspiegels in der Bahnhofstraße
(Der Vorsitzende sagt zu dies aufzunehmen und prüfen zu lassen.)
Beratung und Beschluss zum Breitbandausbau im Rahmen des Graue-Flecken
Programms
Bereits seit 10 Jahren ist die Gemeinde Wolpertswende Mitglied im Zweckverband „Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg“ und baut mithilfe von Bundes- bzw. Landesförderprogrammen sukzessive die Breitbandversorgung aus. Im Oktober 2020 hat der Gemeinderat beschlossen, die hohe Fördermöglichkeit über ein Bundes- und ein Landesförderprogramm, das den Ausbau von „weißen Flecken“ vorsieht, zu nutzen. „Weiße Flecken“ sind Gebiete, die eine Breitbandversorgung von unter 30 Mbit/s haben. Dabei handelte es sich um die Gebiete Vorsee, Niedersweiler, Stroppel, Steinhausen und große Teile von Mochenwangen. Die Förderung beträgt 90 Prozent der Baukosten. Der Ausbau mit der Glasfaserinfrastruktur und die Inbetriebnahme des Betriebs sind auf Ende 2024 vorgesehen. Mit zwei neuen Richtlinien haben der Bund und das Land Baden-Württemberg nunmehr die Förderung der sog. „Grauen Flecken“ ermöglicht. Als unterversorgt im Sinne der Richtlinien (und somit förderfähig) gelten alle Hausanschlüsse mit einer Downloadrate von unter 100 MBit/s (= Graue Flecken). Die Gesamtförderquote liegt wie beim Weiße-Flecke-Programm auch bei 90 Prozent (50 Prozent Bund, 40 Prozent Land). Somit liegt der Eigenanteil der Gemeinde bei einem geförderten Ausbau bei 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Im Gemeinderat geht es darum, ob sich die Gemeinde am Ausbau- bzw. Förderprogramm beteiligt. Mit der Grauen-Flecken-Förderung könnte die Gemeinde die allermeisten Haushalte an das Glasfasernetz der Gemeinde anschließen. Das Förderprogramm und die Bedingungen wurden in der Gemeinderatssitzung vorgestellt. Der Gemeinderat nahm einstimmig die Vorstellung der Ausbaukonzeption inkl. Kostenschätzung zur Kenntnis und beauftragte den Zweckverband „Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg“, einen entsprechenden Förderantrag beim Bund sowie den zugehörigen Förderantrag beim Land zu stellen. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden nach der Bewilligung durch die Zuwendungsgeber bereitgestellt.
Eigenbetrieb Wasserversorgung Wolpertswende: Beratung und Beschluss über die Kalkulation der Wasserversorgungsgebühren mit Wirkung zum 01.01.2023
Die Gebührenkalkulation und damit die Grundlage des Wasserpreises (Grund- und Arbeitspreis) für den Bezug von Wasser in der Gemeinde muss alle fünf Jahre überprüft und neu berechnet werden. Der bisherige Gebührenzeitraum lief von 2018 bis 2022. Der neue Gebührenzeitraum umfasst die Jahre 2023 bis 2027. Mit der Gebührenkalkulation ist auch die Anpassung des Wasserpreises verbunden, über den in der Sitzung beraten wurde. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung, nur den Arbeitspreis zu erhöhen, ist mit einem Antrag aus der Mitte des Gemeinderats abgeändert worden. Es sollten demnach Arbeits- und Grundpreis erhöht werden. Der Gemeinderat hat beschloss daraufhin einstimmig:
- Der Kalkulationszeitraum der Wassergebühren umfasst die Wirtschaftsjahre 2023-2027.
- Der Gemeinderat beschließt die Anpassung der Grundgebühr zum 01.01.2023 (netto). Die Grundgebühr wird gestaffelt nach der Zählergröße erhoben (Zählergebühr). Sie beträgt bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von:
Zählergröße: (Qn) m³/h: 2,5 6 10 15 40 150
Maximaldurchfluss:
(Qmax) m³/h: 3 und 5 7 und 10 20 30 80 300
Nenndurchfluss
(Qn) m³/h: 1,5 und 2,5 3,5 und 5(6) 10 15 40 150
€/Monat 6,90 9,04 15,06 19,58 30,12 60,24
- Der Gemeinderat beschließt die Anpassung der Verbrauchsgebühren zum 01.01.2023
Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 1,67 € (netto).
Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter 1,67 € (netto).
Eigenbetrieb Wasserversorgung Wolpertswende: Beratung und Beschluss über die 3. Änderung der Wasserversorgungssatzung zum 01.01.2023
Der vorausgegangene Tagesordnungspunkt hatte eine Änderung der Wasserversorgungssatzung zum 1. Januar 2023 zur Folge, über die formal beschlossen wurde. Die Änderung der Wasserversorgungssatzung wurde einstimmig durch den Gemeinderat beschlossen.
Eigenbetrieb Wasserversorgung Wolpertswende: Beratung und Beschluss über die Änderung der Betriebssatzung mit Anpassung an die Doppik
Die Gemeinde Wolpertswende führt bereits seit 2019 ihren Haushalt doppisch über das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR). Für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Wolpertswende stehen damit auch noch einige förmliche Änderung der Betriebssatzung in dieser Hinsicht aus. Der Gemeinderat hat daher die nötigen Anpassungen vorgenommen und einstimmig Änderung der Betriebssatzung beschlossen.
Beratung und Beschluss über die Kalkulation der zentralen Abwassergebühren für den Bemessungszeitraum 2023 – 2024
Im Zweijahresrhythmus steht die Kalkulation der Abwassergebühren (Gebühr für das angefallene Schmutzwasser und Niederschlagswasser) an. Zuletzt wurde die Abwassergebühr im Jahr 2020 für die Jahre 2021 und 2022 geändert und entsprechend beschlossen. Nunmehr liegt eine neue Kalkulation für die Jahre 2023 und 2024 vor, die Grundlage für Veränderungen an der Abwassergebühr ist. Die Beratung über die Abwassergebühren erfolgt auch immer in Abstimmung mit dem Abwasserzweckverband Mittleres Schussental (AMS). Eine erste Beratung zur Änderung der Abwassergebühren für die Jahre 2023 und 2024 fand in öffentlicher Gemeinderatssitzung am 18. Juli 2022 statt. In der damaligen Sitzung mussten nochmals Werte aus der Vergangenheit auf Plausibilität überprüft werden. Das Ergebnis der Überprüfung liegt jetzt vor und konnte daher in die Beratung einfließen.
- Der Gemeinderat stimmte einstimmig der ihm bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegten Gebührenkalkulation vom Juli 2022 zu.
- Die Gemeinde Wolpertswende wird weiterhin Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung “Zentrale Abwasserbeseitigung” erheben.
- Die Gemeinde Wolpertswende wählt als Gebührenmaßstab für die Schmutzwassergebühr den Frischwassermaßstab. Der Gebührenmaßstab für die Niederschlagswassergebühr ist die angeschlossene bebaute und darüber hinaus befestigte Fläche.
- Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden sowie den Abschreibungs- und Zinssätzen zu.
- Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Prognosen und Schätzungen zu.
- Wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, werden die verschiedenen Straßenentwässerungsanteile wie folgt festgesetzt:
7. Dem vorgeschlagenen Bemessungszeitraum für 2023-2024 (zweijährig) wird zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen längeren Zeitraum (bis zu 5 Jahre) abzustellen, wird kein Gebrauch gemacht.
8. Die ausgleichsfähigen Kostenunterdeckungen aus Vorjahren (entsprechend den Anlagen 10 und 11) werden in der Kalkulation wie folgt zum Ausgleich eingestellt:
a) Schmutzwasserbeseitigung
– Restliche Kostenüberdeckung aus 2017-2018 + 87.948 € (Ausgleich 2023)
– Kostenunterdeckung aus 2019-2020 – 22.370 € (Ausgleich 2023)
b) Niederschlagswasserbeseitigung
– Kostenunterdeckung aus 2019-2020 – 42.114 € (Ausgleich 2023-24)
- Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze der
zentralen Abwasserbeseitigung für den Zeitraum 01/2023 – 12/2024 wie folgt festgesetzt:
– Schmutzwassergebühr:
– für den Zeitraum 01/2023 – /12/2023 2,33 € /m³ Frischwasser
– für den Zeitraum 01/2024 – /12/2024 3,06 € /m³ Frischwasser
– Niederschlagswassergebühr
– für den Zeitraum 01/2023 – 12/2024 0,97 € /m² bebaute und befestigte Fläche
Beratung und Beschluss über die 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) zum 01.01.2023
Die zum vorgenannten Tagesordnungspunkt 11 erfolgte Beratung und Beschlussfassung mündete noch in Form einer zu beschließenden Änderung der Abwassersatzung der Gemeinde. Einstimmig stimmte der Gemeinderat der 7. Änderung der Abwassersatzung zu.
Energiekrise in Deutschland und Energieeinsparverordnung des Bundes: Beratung und Beschluss über Energieeinsparmaßnahmen der Gemeinde Wolpertswende
Aufgrund der aktuellen Energiekrise und der daraus erlassenden Energieeinsparverordnungen des Bundes sind die Kommunen angehalten, Energieeinsparmaßnahmen vorzunehmen. Die Gemeindeverwaltung hat auf Grundlage dieser Verordnungen und in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden im Landkreis Energieeinsparmaßnahmen zusammengestellt, die in der Gemeinderatssitzung beraten und beschlossen werden sollen. U.a. ist die Absenkung der Mindestraumtemperatur in öffentlichen Gebäuden oder die Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung umfasst. Einstimmig nahm der Gemeinderat die Ausführungen zu den Energieeinsparmaßnahmen zur Kenntnis, bestätigte die vorgenommenen Energieeinsparmaßnahmen und beauftragte die Gemeindeverwaltung mit der Realisierung der weiteren, vorgeschlagenen Energieeinsparmaßnahmen anhand der dargelegten Übersicht der Energieeinsparmaßnahmen der Gemeinde Wolpertswende (Stand: September/ Oktober 2022). Der Gemeinderat bestätigte die Auffassung, weitergehende Energieeinsparmaßnahmen zügig zu treffen, wenn die Energiesituation weiter eskalieren sollte.
Beratung und Beschluss über den Bau einer Löschwasserzisterne für die Löschwasserversorgung des Gewerbegebiets „Hohe Stauden“ sowie des Baugebiets „Burggasse- Steigäcker“ in Wolpertswende
Mit den aktuellen Anforderungen an die Bereitsstellung von Löschwasser durch die Gemeinde hat die Gemeindeverwaltung zur künftigen Sicherstellung der Löschwasserversorgung für das Gewerbegebiet „Hohe Stauden“ und das Wohnbaugebiet „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende einen Vorschlag erarbeitet, der den Bau einer Löschwasserzisterne im Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ vorsieht. Darüber wurde in der Gemeinderatssitzung beraten. Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Verwaltung die entsprechenden Aufträge zum Bau einer Löschwasserzisterne mit 50m³ Inhalt an die Firmen, Barth Tankbau (Behälterlieferung) sowie Peter Gross GmbH (Tiefbauarbeiten), zu vergeben.
Bei der öffentlichen Sitzung war 1 Zuhörer anwesend.
Im elektronischen Ratsinformationssystem werden der Einwohnerschaft ausführliche Informationen zu den Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse zur Verfügung gestellt. Bei den einzelnen Tagesordnungspunkten sind die kompletten Sitzungsvorlagen samt Abstimmungsergebnissen und Anlagen (Pläne, Skizzen) hinterlegt. Das Ratsinformationssystem finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde „www.wolpertswende.de“, wenn Sie auf der Startseite die Rubrik „Rathaus“ oben in der Leiste und dann den Unterpunkt „Ratsinformationssystem“ anklicken. Bei Fragen zum Ratsinformationssystem stehen wir gerne zur Verfügung (Frau Hauchler, Telefon: 07502/ 9403-16).