Bekanntgaben

Der Vorsitzende berichtet:

  • In der Sitzung vom 28. November sei unter TOP 12 der Beschluss über die Vergabe der Tiefbauarbeiten zur Erneuerung der Verbindungsleitung zwischen Hochbehälter Niedersweiler und dem Hochbehälter Himmelreich gefasst worden. Am 8. Dezember sei die Meldung der TWS eingegangen, dass zwischenzeitlich die Bestätigung von der ausführenden Fa. Max Wild vorliege, dass diese trotz der geringeren Massen (Trassenänderung) die Arbeiten beim Bauvorhaben Hochbehälter Himmelreich zu den angebotenen Preisen ausführen würden.
  • In der Gemeinderatssitzung am 28. November seien noch Fragen zur Umsatzsteuer zu den vorgenannten Arbeiten um die Verbindungsleitung zwischen Hochbehälter Niedersweiler und Himmelreich zu klären gewesen: Der niedrigere Umsatzsteuersatz von 7 % würde nur für private Wasserleitungen bei Hausanschlüssen gelten. Für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Wolpertswende sei dies unerheblich, weil der Eigenbetrieb sowieso vorsteuerabzugsberechtigt sei.
  • Am 8. Dezember habe die Informationsveranstaltung für Glasfaserhausanschlüsse in Wolpertswende stattgefunden. Sie sei gut besucht gewesen. Unterschriebene Hausanschluss- und Gestattungsverträge würden gerade bei der Gemeindeverwaltung eintrudeln, was auch ein großer Aufwand bedeute. Für Mochenwangen werde nun ebenfalls eine Informationsveranstaltung im neuen Jahr vorbereitet. Hier folgen wieder weitere Informationen im Mitteilungsblatt und durch direkte Anschreiben der betroffenen Grundstückseigentümer.
  • Es sei nicht die letzte Gemeinderatssitzung in diesem Jahr: Hauptsächlich wegen des Haushalts 2023 werde es am Montag, 19. Dezember noch eine letzte Gemeinderatssitzung in diesem Jahr geben.

 

Berichte aus den Ausschüssen und Verbänden

Der Vorsitzende informiert:

  • Am 29. November habe eine Sitzung der Verbandsversammlung Abwasserzweckverband Mittleres Schussental (AMS) stattgefunden mit folgenden Punkten:
  • Feststellung der Jahresabschlüsse 2020 und 2021
  • Vorstellung der erweiterten Machbarkeitsstudie zur 4. Reinigungsstufe/ Spurenstoffelemination – weitere Vorgehensweise: Am Montag, 9. Januar 2023 finde dazu eine große Informationsveranstaltung mit allen vier Gemeinderäten aus Baindt, Berg, Fronreute und Wolpertswende in Blitzenreute statt. Am Montag, 30. Januar folge dann die Beratung über das weitere Vorgehen im Gemeinderat. Am Mittwoch, 8. Februar tage die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental
  • Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023
  • Am 2. Dezember habe ich die Gesellschafterversammlung der TWS Netz GmbH mit der Ergebnisvorschau 2022 stattgefunden.
  • Am 5.12. habe die Sitzung der Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbands Schussen-Rotachtal stattgefunden mit folgenden Themen:
  • Bericht der technischen Verwaltung
  • Erweiterung der PV-Anlage auf dem Dach des HB Niedersweiler für die Deckung des Eigenstromverbrauchs
  • Jahresrechnung 2021

 

Fragen der Einwohner

Ein Vertreter der IG PRO LEBEN stellt eine Reihe von Fragen zur Mobilfunksituation in Wolpertswende.

Der Vorsitzende erklärt, dass er nicht mehr auf die Fragen zur Mobilfunksituation eingehen werde, da diese bereits umfassend in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19. September und in darauffolgenden öffentlichen Gemeinderatssitzungen erläutert worden seien.

 

 

Anfragen der Gemeinderäte

  1. Fahrplanänderungen bei der Buslinie 20 – Wegfall des Spätbusses

(Der Vorsitzende antwortet, dass die Gemeinde keine ernsthafte Möglichkeit habe, an dem Fahrplan groß etwas zu ändern. Die große Herausforderung für alle Busunternehmen sei es aktuell die synchrone Taktung mit dem Schienenverkehr, insbesondere mit der Bodensee-Oberschwaben-Bahn (BOB) zu erreichen. Aus diesem Grund seien auch die Änderungen am Fahrplan zustande gekommen.)

  1. Unmut über fehlenden Christbaum in Mochenwangen

(Der Vorsitzende verweist auf den Bericht im Mitteilungsblatt vom 2. Dezember und äußert einerseits Verständnis und betont aber auch die derzeit großen Themen, die allesamt beschäftigen und einspannen würden.)

 

Bebauungsplan „Papierfabrik“: Einstellungsbeschluss

Mit der öffentlichen Vorstellung des Rahmenplans für das Gelände der ehemaligen Papierfabrik Mochenwangen am 24. November 2022 ist eine erste städtebauliche Entwicklung von Seiten des Grundstückseigentümers Schussental BauPartner GmbH und der Gemeinde dargestellt worden. Aus einem ersten Ansatz heraus soll noch das beschleunigte Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) für die wohnbauliche Entwicklung genutzt werden. Das Bebauungsplanverfahren nach § 13b BauGB muss noch bis Ende dieses Jahres eingeleitet werden, um es nutzen zu können. Gemeinde und Grundstückseigentümer wollen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Damit soll erst der Startschuss für einen ersten Bauabschnitt gegeben werden. In den dann kommenden Monaten muss das Bebauungsplanverfahren mit konkreten Details gefüllt und die verschiedenen Interessenlagen gegeneinander abgewägt werden. Zugleich ist es der Gemeinde ein großes Anliegen der inzwischen knapp werdenden Kinderbetreuungsplätze in Mochenwangen (insbesondere im Bereich der Ganztagesbetreuung) zu begegnen und neue Kinderbetreuungsplätze zu schaffen. Hierfür soll nach der Vorstellung des Rahmenplans auch ein weiterer, paralleler Bauabschnitt 1A aufgestellt werden, dessen Startschuss ebenfalls in der Gemeinderatssitzung erfolgen soll. Die Gemeinde möchte hier weitere Betreuungsplätze schaffen, die der Situation in Mochenwangen dann Rechnung tragen. Bereits aktuell sind die Kapazitäten des Kinderhauses Kleine Strolche und des Kindergartens „Sonnenstrahl“ in Mochenwangen an ihren Grenzen. Mit der ab Frühjahr 2023 vorgesehenen Erschließung des Baugebiets „Am Brunnenweg“ und der geplanten wohnbaulichen Entwicklung mit dem Bauabschnitt 1 ist die Notwendigkeit einer weiteren Kindertagesstätte gegeben. Der Einstieg in die Planung für einen neuen Kindergarten soll mit dem Aufstellungsbeschluss des dafür erforderlichen Bebauungsplans erfolgen. Damit die beiden Bebauungspläne auf den Weg gebracht werden können, ist die Rücknahme eines ursprünglich im April 2016 begonnenen Bebauungsplanverfahrens „Papierfabrik“ erforderlich. Damals wurde das Bebauungsplanverfahren begonnen und zugleich eine Veränderungssperre erlassen, um aus Sicht der Gemeinde eine Hand auf die weitere Gestaltung des Papierfabrikareals zu haben. In einem weiteren Tagesordnungspunkt wurde auch das begleitende Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans angegangen. Das betrifft insbesondere den Bereich des Bebauungsplanes 1A mit dem Kindergarten. Zu guter Letzt hat der Grundstückseigentümer Schussental BauPartner zur Vermarktung des Areals der ehemaligen Papierfabrik den Namen des nahegelegenen „Felsenbädles“ an der Schussen als Name für die weitere Planung des Gebiets gegeben: „Am Felsenbädle“. Weitere Informationen zum Projektverlauf und insbesondere zum Rahmenplan und zu den beiden Bauabschnitte 1 und 1A werden in Kürze auch auf der Internetseite der Gemeinde Wolpertswende zu finden sein.  Ohne Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig die Einstellung des am 04.04.2016 eingeleiteten Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes “Papierfabrik”. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 1447 (Teilbereich), 1475, 1477/1 (Teilbereich), 1481, 1481/3, 1482 (Teil-bereich), 1492/1, 1492/2, 1492/3, 1492/4,1492/5, 1492/6, 1494, 1494/1, 1495, 1495/3, 1495/4, 1496, 1496/1, 1496/2, 1517 (Teilbereich).

 

Bebauungsplan „Am Felsenbädle – BA 1“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
– Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Siehe Erläuterungen unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt. Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes “Am Felsenbädle – BA 1″ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB wird der Bebauungsplan “Am Felsenbädle – BA 1″ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 1476, 1477/1 (Teilfläche), 1477/2 (Teilfläche), 1496/1, 1496/2 (Teilfläche), 1504 und 1517 (Teilfläche).

Erfordernis und Ziele der Planung:

  • Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs
  • Bereitstellung ausreichender Wohnbauflächen, um eine ausgewogene Bevölkerungszusammensetzung auch mittel- bis langfristig zu gewährleisten
  • Orientierung der möglichen Entwicklung an der Bestandsbebauung
  • Sicherung und Ausbau eines zusammenhängendes Fuß- und Radwegenetztes
  • Berücksichtigung der siedlungsstrukturellen Ausgangslage im Rahmen der Erarbeitung der städtebaulichen Konzeption
  • Ausarbeitung einer zukunftsgerichteten und –fähigen Planung für weitere Entwicklungen im Rahmen einer geordneten städtebaulich sinnvollen Funktion
  • Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung

Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Im Dienstsitz des Sachgebietes Bauen-Natur-Umwelt des GVV Fronreute-Wolpertswende (Kirchstraße 11, 88273 Fronreute), Zimmer 2 wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich Dienstag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr). Es besteht bis zum 13.01.2023 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung.

Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.

Der Flächennutzungsplan im betroffenen Bereich wird im Rahmen einer Berichtigung im Sinne des § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst.

Bebauungsplan „Am Felsenbädle – BA 1A“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
– Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs.  Baugesetzbuch (BauGB)

Siehe Erläuterungen unter Tagesordnungspunkt 7. Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes “Am Felsenbädle – BA 1A” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 1460, 1477/1 (Teilfläche), 1477/2 (Teilfläche) und 1517 (Teilfläche).

Erfordernis und Ziele der Planung:

  • Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche zur Errichtung eines Kindergartens
  • Sicherung des denkmalgeschützten Ensembles und bestehender ortsbildprägender Grünstrukturen
  • Sicherung und Ausbau eines zusammenhängendes Fuß- und Radwegenetztes
  • Ausarbeitung einer zukunftsgerichteten und –fähigen Planung für weitere Entwicklungen im Rahmen einer geordneten städtebaulich sinnvollen Funktion
  • Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Aufstellung des Bebauungsplanes in diesem Bereich erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).

Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Am Felsenbädle – BA 1A“
– Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Siehe Erläuterungen unter Tagesordnungspunkt 7. Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes “Am Felsenbädle – BA 1A” (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Der räumliche Geltungsbereich dieser Änderung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Der Änderungsgeltungsbereich befindet sich am nordöstlichen Ausgang des Ortsteils Mochenwangen im Bereich der “Fabrikstraße” und grenzt dort an den bestehenden Siedlungskörper an. Innerhalb des Änderungsgeltungsbereiches befindet sich die Evangelische Kirche die dazugehörigen Außenlagen.

Erfordernis der Planung:

Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen folgende Ziele verfolgt werden:

  • Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche zur Unterbringung eines Kindergartens
  • Sicherung der bestehenden Parkanlage

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).

Einrichtung von weiteren Kinderbetreuungsplätzen in Wolpertswende: Grundsatz- und Planungsbeschluss zum Umbau der Alten Schule in Wolpertswende zur Kindertagesstätte

Die Gemeinde Wolpertswende hat in ihrer letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung am 28. November 2022 den möglichen Umbau und die Sanierung der Alten Schule in Wolpertswende beraten, um in diesem Gebäude eine neue Kindertagesstätte einrichten zu können. Die Gemeindeverwaltung ist dabei beauftragt worden, mit den betroffenen, derzeitigen Nutzern der Alten Schule erste Gespräche aufzunehmen. Die am 28. November 2022 vorgestellte Flächenstudie soll nun mit einem Auftrag an ein Planungsbüro verfeinert und die Detailplanung für die Einrichtung einer Kindertagesstätte gestartet werden. Im Gemeinderat war daher ein Planungsbeschluss zur Einrichtung der Kindertagesstätte zu fassen. Zugleich wurde auch über die finanziellen Auswirkungen in der Gemeinderatssitzung berichtet. Bei 1 Gegenstimme fasste der Gemeinderat mehrheitlich folgenden Beschluss:

  1. Der Gemeinderat beschließt im Grundsatz die Sanierung und den Umbau der Alten Schule Wolpertswende zur Kindertagesstätte (Ausbauvariante B der am 28. November 2022 dargestellten Flächenstudie) mit fünf Betreuungsgruppen und beauftragt das Planungsbüro Sauer Baumanagement GmbH gemäß dem beigefügten Honorarangebot vom 30. November 2022 mit der Ausarbeitung von Planunterlagen (Leistungsphasen 1 – 4).
  2. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Planung in enger Abstimmung mit allen am    Projekt Beteiligten vorzunehmen.
  3. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, vorsorglich die aufgezeigten und weitere Förderanträge zur Förderung und Finanzierung des Umbaus und der Sanierung der Alten Schule in Wolpertswende zur Kindertagesstätte zu stellen.
  4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Fragen der Struktur und Organisation einer neuen Kindertagesstätte aufzuarbeiten, die einzelnen Themenfelder aufzubereiten und dem Gemeinderat zu gegebener Zeit vorzulegen.
  5. Ein Baubeschluss zum Umbau und zur Sanierung der Alten Schule in Wolpertswende zur Kindertagesstätte wird erst mit Vorliegen der konkreten Planungen und des noch weiter auszuarbeitenden Finanzierungsplans gefasst werden.

Haushalt 2023
Vorberatung und Entwurf der Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan inkl. Investitionsplan und Stellenplan mit Finanzierungsplanung für die Jahre 2024 bis 2026

Der Haushalt für das Jahr 2023 steht in der Form nach dem neuen kommunalen Haushaltsrecht (NKHR)/ Doppik/ doppische Buchführung im Entwurf bereit und wird in der Gemeinderatssitzung ausführlich vorgestellt und erläutert. Der Haushalt 2023 bildet den finanziellen Rahmen und die Grundlage für alle geplanten Aufwendungen und Investitionen der Gemeinde, aber auch für alle Einnahmen und Erträge für das aktuelle Jahr. Zugleich gibt die Finanzierungsplanung einen Ausblick für die nächsten Jahre bis zum Jahr 2026. Der Haushaltsentwurf 2023 ist maßgelblich geprägt von den großen, sich ankündigenden Projekten und Vorhaben in der Gemeinde (u.a. Schaffung von weiteren Kinderbetreuungsplätze, Baugebiete, Hallenprojekt Mochenwangen, Breitbandausbau). Der Entwurf des Haushaltes wurde intensiv und diskussionsreich beraten.

 

Wasserversorgung Wolpertswende: Beratung und Beschluss über die Aufnahme eines Darlehens

Im Rahmen des Wirtschaftsplans 2022 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Wolpertswende hat das Landratsamt Ravensburg eine Darlehensaufnahme in Höhe von 349.000 Euro genehmigt. Aufgrund der Investitionen im Jahr 2022 wird nun ein Darlehen in Höhe von 168.000 Euro zur Zahlung der Investitionen fällig. Dabei handelt es sich insbesondere um die folgenden Investitionen: Leitungserneuerung Mittelzone (MZ) Hochbehälter Wolpertswende, Neubaugebiet „Burggasse-Steigäcker“ Wolpertswende, Löschwasserplan (RBS wave), diverse Hausanschlüsse, Wasserverlustmonitoring 4.0 (LeakFinder/ Leak Control). In der Gemeinderatssitzung wurde über die Aufnahme des Darlehens beraten. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Aufnahme des Darlehens für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Wolpertswende bei der Kreissparkasse zu 2,94 % für 10 Jahre abzuschließen.

 

Beratung und Beschluss über die 8. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) zum 01.01.2023

Bei der jüngsten Satzungsänderung vom 10. Oktober 2022 war noch ungeklärt, wie mit der Zählerthematik im Bereich Wasser und Abwasser umgegangen wird. Die Satzung wird vor allem aus diesem Grund im § 41 nochmals angepasst: Zwischenzähler dürfen nur noch durch die TWS eingebaut, unterhalten und entfernt werden und nicht mehr durch ein geeignetes Installationsunternehmen. Die Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (AbwS) soll zum 1. Januar 2023 wirksam werden. Ohne Aussprache stimmte der Gemeinderat einstimmig der 8. Änderung der Abwassersatzung zu.

 

Beratung und Beschluss über die Anpassung der Gebühren für das Mitteilungsblatt zum 01.01.2023

Die Gebühren für das Mitteilungsblatt wurden zuletzt zum 1. Januar 2015 auf 18 Euro geändert. Zuvor betrug der Preis 15 Euro (seit 01.01.2005). Die Kosten für das Mitteilungsblatt sind in den letzten Jahren enorm gestiegen. Zuletzt verzeichnete die Gemeinde im Jahr 2021 einen Fehlbetrag von knapp -14.500 Euro. Hinzu kommt, dass voraussichtlich ab 01.01.2023 aufgrund der Steuerreform 7% Umsatzsteuer hinzukommen. Die Preise vom Mitteilungsblatt-Verlag „Primo“ wurden zuletzt im Jahr 2005 angehoben. Eine kommende Preiserhöhung vom Verlag kündigt sich derzeit an. Während die Aufwendungen stark gestiegen sind, haben sich die Erträge auf einem leicht sinkenden Niveau von durchschnittlich knapp 20.000 Euro gehalten. Die Abonnenten-Zahlen des Mitteilungsblattes sind leicht rückläufig. Bei Aufwendungen von ca. 33.500 Euro würde sich ein Bezugspreis von ca. 35 Euro brutto ergeben. Die Verwaltung schlug daher eine Erhöhung des Bezugspreises in der Gemeinderatssitzung vor. Einstimmig fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss:

  1. Der Abonnementspreis für das Mitteilungsblatt wird ab 01.01.2023 auf 25,00 € netto pro Jahr erhöht.
  2. Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), wie in der Anlage dargestellt, wird zugestimmt.
  3. Der Kostenersatz für Vereine und Gruppierungen für eine ganzseitige Veröffentlichung ab 01.01.2023 bleibt gleich.
  4. In zwei Jahren soll der Preis erneut überprüft und gegebenenfalls an die aktuellen Preise angepasst werden.

 

Beratung und Beschluss über die Anträge der Vereine im Rahmen der Investitionsförderung (Vereinsförderung der Gemeinde) für 2023

Mit der Neufassung der Vereinsförderung der Gemeinde im November 2019 hat die Gemeinde auch die Wiederaufnahme einer finanziellen Förderung von Investitionen der örtlichen Vereine in der Vereinsförderung verankert. Die Anträge müssen bis zum 30. September eines Jahres für das darauffolgende Jahr eingereicht werden. In diesem Jahr sind Anträge von drei Vereinen mit der Bitte um finanzielle Unterstützung im Rahmen der Investitionsförderung für das Jahr 2023 gestellt worden, über die der Gemeinderat beraten hat. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Anträge über die Investitionsförderung für das Jahr 2023 wie im Sachverhalt dargestellt.

 

 

Bei der öffentlichen Sitzung waren 14 Zuhörer anwesend.

 

Im elektronischen Ratsinformationssystem werden der Einwohnerschaft ausführliche Informationen zu den Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse zur Verfügung gestellt. Bei den einzelnen Tagesordnungspunkten sind die kompletten Sitzungsvorlagen samt Abstimmungsergebnissen und Anlagen (Pläne, Skizzen) hinterlegt. Das Ratsinformationssystem finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde „www.wolpertswende.de“, wenn Sie auf der Startseite die Rubrik „Rathaus“ oben in der Leiste und dann den Unterpunkt „Ratsinformationssystem“ anklicken. Bei Fragen zum Ratsinformationssystem stehen wir gerne zur Verfügung (Frau Hauchler, Telefon: 07502/ 9403-16).