Bekanntgaben nichtöffentlicher Beschlüsse

 

Der Vorsitzende informiert:

  • In der nichtöffentlichen Sitzung vom 18.11.2024 sei die Anmietung eines Wohnhauses im Nelkenweg in Wolpertswende zum Zwecke der Unterbringung von Flüchtlingen beschlossen worden.
  • Es sei außerdem über die Niederschlagung von Forderungen eines Bürgers beschlossen worden.
  • In der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.11.2024 sei die Besetzung der Stelle fürs Standesamt beschlossen worden. Frau Nadine Vöhringer habe bereits den Dienst angetreten; als Nachfolgerin für Annika Steinhauser, welche nun in Mutterschutz gehe.
  • Außerdem wurde über die Besetzung der Stelle des Bauamtsleiters beschlossen. Herr Joachim Hamann aus Fronreute trete zum 01. April 2025 seinen Dienst als neuer Bauamtsleiter an. Jürgen Högel als bisheriger Bauamtsleiter werde mit etwas geringerem Umfang weiterhin im Bauamt tätig sein.

 

Bekanntgaben

Der Vorsitzende gibt bekannt:

  • Ende November sei der langjährige Kollege Edwin Wöllhaf seiner langen und schweren Krankheit erlegen und verstorben. 24 Jahre lang sei er Ortsbaumeister gewesen und habe für die Bauangelegenheiten der Gemeinde Verantwortung getragen. Erst vor kurzem habe er seinen Dienst wieder aufgenommen. In einer Gedenkminute haben Gemeinderat, Bürgermeister und Gemeindeverwaltung ihre Anteilnahme zum Ausdruck gebracht.
  • Am 30.11.2024 habe der Adventsmarkt in Wolpertswende stattgefunden. Dieser sei gut besucht gewesen, und der Vorsitzende danke der Katholischen Kirchengemeinde Wolpertswende für die Unterstützung.
  • Am 03.12.2024 sei die Auditierung für den European Energy Award erfolgt. Mit über 56 Prozent habe der GVV Fronreute-Wolpertswende die Zertifizierung erreicht. Die Auszeichnung werde am 21. Februar von Umweltministerin Thekla Walker verliehen. Alle Mühen hätten sich somit gelohnt.
  • Am 07.12.2024 habe der 3. Mochenwangener Adventstreff stattgefunden. Trotz schwieriger Wetterbedingungen sei die Veranstaltung gut besucht gewesen. Ein besonderer Dank gehe an den Musikverein Mochenwangen.

Baustellen:

  • Zur Flüchtlingsunterkunft in Wolpertswende teilt der Vorsitzende mit, dass Ende letzter Woche die Baugenehmigung eingegangen sei.
  • Zu den POP-Standorten Bahnhofstraße und Hauptstraße in Mochenwangen (für Glasfaserausbau) gebe es folgende Informationen:
    • Für die Bahnhofstraße liege die Baugenehmigung bereits vor.
    • Für die Hauptstraße sei die Baugenehmigung heute eingegangen.
    • Für die Panoramastraße in Wolpertswende stehe die Genehmigung noch aus.
  • Zum Umbau der Alten Schule in eine Kindertagesstätte werde das Baugesuch bis Ende der Woche beim Landratsamt eingereicht.
  • Beim Umbau der Weingartener Straße in Mochenwangen sei die Vergabe der Arbeiten für die Gemeinderatssitzung am 20. Januar 2025 vorgesehen. Die Bauarbeiten sollen von Ende Februar bis Anfang/Mitte Juni 2025 durchgeführt werden.

Information zu Baugesuchen – Digitales Bauamt Landratsamt:

  • Ab dem 1. Januar 2025 seien Baugesuche nur noch digital einzureichen. Der GVV Fronreute-Wolpertswende habe sich bereits in Zusammenarbeit mit der Unteren Baurechtsbehörde (Landratsamt Ravensburg) darauf vorbereitet. Informationen hierzu würden auch in dieser Woche im Mitteilungsblatt sowie über die entsprechenden Kanäle veröffentlicht.

Heckenrückschnitt an der Vorseer Straße:

  • Aus einem Unfall im vergangenen Jahr und der Verkehrsschau resultiere der notwendige Heckenrückschnitt im Bereich der Ökokontomaßnahme der Stadt Weingarten an der Kreuzung Vorseer Straße und Sonnenweg. Geplant sei die Verlegung der Ökokontomaßnahme, um die Sichtdreiecke für den Straßenverkehr freizuhalten. Der Vorsitzende betone, dass es sich hierbei nicht um eine Maßnahme des Grundstückseigentümers handle.

Bundestagswahl 2025

  • Die Hürde für die Neuwahlen bzw. die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 sei genommen. Der Vorsitzende bittet um Terminvormerkung.

 

Berichte aus den Ausschüssen und Verbänden

Der Vorsitzende gibt bekannt:

  • Heute habe keine Sitzung des Technischen Ausschusses (TA) stattgefunden, da aktuell keine Baugesuche zur Beratung vorlägen.
  • Am 21.11.2024 habe die Sitzung der Verbandsversammlung der Oberen Schussentalgruppe (OSG) stattgefunden. Auf der Tagesordnung hätten der Jahresabschluss 2023 sowie der Wirtschaftsplan für 2025 gestanden.
  • Am 26.11.2024 sei die Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands „Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg“ abgehalten worden. Dabei seien folgende Punkte behandelt worden:
    • Die Wahl des Verbandspflegers,
    • die Wahl des Verbandsvorsitzenden, bei der Bürgermeister Oliver Spieß gewählt worden sei,
    • die Wahl der Stellvertreter, wobei Bürgermeister Peter Müller (Technik) und Bürgermeister Roland Sauter (Finanzen) gewählt worden seien. Bislang habe Bürgermeister Michael Röger dieses Amt innegehabt.
    • Zudem sei über den Stand der Planungen und des Ausbaus informiert worden.
  • Am 27.11.2024 habe die Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental (AMS) stattgefunden. Der Vorsitzende berichtet, dass folgende Beschlüsse gefasst worden seien:
    • Die Ausschreibung und Vergabe der 4. Reinigungsstufe mit einem Volumen von etwa 1,1 Millionen Euro solle nun vollständig im Jahr 2025 erfolgen.
    • Die Installation einer PV-Anlage sei beschlossen worden.
    • Der Haushalt für 2025 sei verabschiedet worden.
    • Bürgermeisterin Manuela Hugger sei zur Technischen Verwalterin gewählt worden.
    • Bürgermeisterin Simone Rürup sei zur Stellvertreterin und Geschäftsführerin gewählt worden.
  • Am 02.12.2024 habe die Sitzung der Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbands Schussen-Rotachtal (WVSR) stattgefunden. Auf der Tagesordnung seien folgende Punkte gestanden:
    • Die Teilertüchtigung des Scheitelbehälters,
    • die Planung weiterer PV-Anlagen,
    • die Änderung der Verbandssatzung sowie
    • der Wirtschaftsplan für 2025.

 

Fragen der Einwohner

 

(Der Vorsitzende nimmt Stellung zu einer vergangenen Anfrage aus der Sitzung vom 18.11.2024 zum Thema Straßenbeleuchtung und Gehwegverlängerung am Bauhof)

Die Anfrage werde aktuell geprüft und über das weitere Vorgehen würde in einer der nächsten Sitzungen berichtet bzw. gegebenenfalls beraten werden.

 

Auf die ausführliche Vorstellung der folgenden Tagesordnungspunkte im Mitteilungsblatt vom 13. Dezember 2024 wird verwiesen.

 

TOP 7 – Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der Eisenbahn – Nord“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu

– Billigungs- und Beteiligungsbeschluss

Das Gremium fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Wolpertswende billigt den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der Eisenbahn – Nord“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 02.12.2024.

Mit diesem Entwurf sind die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

TOP 8 – Eigenbetrieb Wasserversorgung Wolpertswende: Vorstellung und Beratung der geplanten Maßnahmen für 2025

Reine Information

 

TOP 9 – Beratung und Beschluss über eine Erhöhung der Beteiligung der Gemeinde Wolpertswende an der kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH und Co. KG

Das Gremium fasste mehrheitlich folgenden Beschluss:

  1. Der Gemeinderat beschließt, den Anteil der Gemeinde Wolpertswende an der Kommunale Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG um den Betrag von 458.481 Euro zu erhöhen. Die Gemeinde ist damit mit 1.258.481 Euro an der Gesellschaft beteiligt.
  2. Bürgermeister Daniel Steiner wird beauftragt, die entsprechenden Verträge zu unterzeichnen.
  3. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden in der Haushaltsplanung 2025 berücksichtigt.
  4. Der Beschluss der Fortführung der Beteiligung der Gemeinde ist der Rechtsaufsichtsbehörde nachrichtlich zur Kenntnis zu geben.

 

TOP 10 – Grundsteuerreform: Beratung und Beschluss über die Hebesätze der Grundsteuer ab 1. Januar 2025 mit Beschluss über die Hebesatzung zum 01. Januar 2025

Das Gremium fasste mehrheitlich folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Anpassung folgender Hebesätze zum 01.01.2025:

• Grundsteuer A von 380 % auf 540 %

• Grundsteuer B von 420 % auf 220 %

• Gewerbesteuer wird nicht verändert und verbleibt bei 370 %

Der Gemeinderat stimmt der separaten Hebesatzsatzung mit den obigen Anpassungen zu.

 

TOP 11 – Beratung und Beschluss über die Kalkulation der zentralen Abwassergebühren für den Bemessungszeitraum 2025 – 2026

Das Gremium fasste einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Der Gemeinderat stimmt der ihm bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegten Gebührenkalkulation vom November 2024 zu.

 

  1. Die Gemeinde Wolpertswende wird weiterhin Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung „Zentrale Abwasserbeseitigung“ erheben.

 

  1. Die Gemeinde Wolpertswende wählt als Gebührenmaßstab für die Schmutzwassergebühr die anfallende Schmutzwassermenge. Der Gebührenmaßstab für die Niederschlagswassergebühr ist die angeschlossene bebaute und darüber hinaus befestigte Fläche (versiegelte Fläche).

 

  1. Der Gemeinderat stimmt den, in der Gebührenkalkulation berücksichtigten, Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden sowie den Abschreibungs- und Zinssätzen zu.

 

  1. Der Gemeinderat stimmt den, in der Gebührenkalkulation berücksichtigten, Prognosen und Schätzungen zu.

 

  1. Wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, werden die verschiedenen Straßen-entwässerungsanteile wie folgt angesetzt:

 

aus den kalkulatorischen Kosten der:                       aus den Betriebsaufwendungen der:

Mischwasserkanalisation       25,0%                          Mischwasserkanalisation       18,4%

Mischwasserregenbecken     25,0%                          Mischwasserregenbecken     19,1%

Mod. Mischwasseranlagen (1)           40,0%                          Mod. Mischwasseranlagen (1)           54,3%

Mod. Mischwasseranlagen (2)           35,0%                          Mod. Mischwasseranlagen (2)           35,0%

Regenwasseranlagen             50,0%                          Regenwasserbereichs            22,8%

Mischwassersammler            25,0%                          Mischwassersammler            15,5%

Kläranlage                              5,0%                            Kläranlage                              1,0%

 

  1. Den vorgeschlagenen jeweils einjährigen Bemessungszeiträumen für 2025 und 2026 im Schmutzwasserbereich und dem zweijährigen Bemessungszeitraum 2025 – 2026 im Niederschlagswasserbereich wird zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen längeren Zeitraum (bis zu 5 Jahre) abzustellen, wird kein Gebrauch gemacht.

 

  1. Die ausgleichspflichtigen Kostenüberdeckungen bzw. ausgleichsfähigen Kostenunterdeckungen aus Vorjahren (entsprechend den Anlagen 12 und 13) werden in der Kalkulation wie folgt zum Ausgleich eingestellt:

a)         Schmutzwasserbeseitigung

–          Kostenüberdeckung aus 2019 – 2020 in Höhe von  1.911 €

–          Kostenüberdeckung aus 2021 – 2022 in Höhe von  31.601 €

b)        Niederschlagswasserbeseitigung

–          Kostenüberdeckung aus 2021 – 2022 in Höhe von  13.522 €

  1. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze der zentralen Abwasserbeseitigung wie folgt festgesetzt:

a)         Schmutzwassergebühr

–          für den Zeitraum 01/2025 – 12/2025 3,11 € /m³ Schmutzwasser

–          für den Zeitraum 01/2026 – 12/2026 3,11 € /m³ Schmutzwasser

b)        Niederschlagswassergebühr

–          für den Zeitraum 01/2025 – 12/2026 0,89 € /m² versiegelte Fläche

  1. Bei diesen Gebührensätzen handelt es sich um auf zwei Nachkommastellen abgerundete Gebührenobergrenzen. Diese Abrundung hat eine zunächst in Kauf genommene Kostenunterdeckung zur Folge. Der Gemeinderat behält sich vor, diese Kostenunterdeckung zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der fünfjährigen Ausgleichsfrist auszugleichen.

 

TOP 12 – Beratung und Beschluss über die 10. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) zum 01.01.2025

Das Gremium fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der 10. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) zum 01.01.2025 wird zugestimmt

 

TOP 13 – Beratung und Beschluss über die Erneuerung der EDV-Ausstattung für die Gemeindeverwaltung und ihre Einrichtungen

Das Gremium fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Lieferung der neuen EDV-Ausstattung (Hard- und Software) an den wirtschaftlichsten Anbieter, die Fa. Cosmico IT mit Sitz in Bad Saulgau, zum Preis von 24.475,92 Euro zu vergeben.

 

TOP 14 – Haushalt 2025: Vorberatung Entwurf der Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan inkl. Investitionsplan mit mittelfristiger Finanzierungsplanung für die Jahre 2026 bis 2028

Reine Vorberatung

 

TOP 15 – Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Wolpertswende

Das Gremium fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Annahme und der Vermittlung der unten aufgeführten Spenden wird zugestimmt.

 

Bei der öffentlichen Sitzung waren 7 Zuhörer anwesend. Es war kein Vertreter der Schwäbischen Zeitung anwesend.

 

Im elektronischen Ratsinformationssystem werden der Einwohnerschaft ausführliche Informationen zu den Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse zur Verfügung gestellt. Bei den einzelnen Tagesordnungspunkten sind die kompletten Sitzungsvorlagen samt Abstimmungsergebnissen und Anlagen (Pläne, Skizzen) hinterlegt. Das Ratsinformationssystem finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde „www.wolpertswende.de“, wenn Sie auf der Startseite die Rubrik „Rathaus & Service“ oben in der Leiste und dann den Unterpunkt „Ratsinformationssystem“ anklicken. Bei Fragen zum Ratsinformationssystem stehen wir gerne zur Verfügung (Frau Hauchler, Telefon: 07502/ 9403-16).