Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

 

Der Vorsitzende informiert aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 03.06.2024:

  • Die Zustimmung zu einem Tauschvertrag von Grundstücksteilen an der Bahnhofstraße in Mochenwangen wegen des POP-Standorts für den Breitbandausbau sei erfolgt.
  • Es sei ein Beschluss über eine Ablösevereinbarung für ein an das Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende angrenzendes Grundstück gefasst worden.
  • Im Zuge des Umbaus der Weingartener Straße habe es einen Beschluss über den Tausch von Grundstücksteilen an der Weingartener Straße in Mochenwangen gegeben.

 

Bekanntgaben

 

Der Vorsitzende informiert:

  • Am 9. Juni 2024 haben die Europa- und Kommunalwahlen stattgefunden. Der Vorsitzende dankte allen Wahlhelfern für die geleistete Arbeit am Sonntag und Montag. Auch allen Kandidatinnen und Kandidaten spreche er seinen Dank aus. Den Gewählten gratuliere er herzlich und freue sich auf die Zusammenarbeit. Besonders erfreulich sei die hohe Wahlbeteiligung gewesen.
  • Am 13. Juni 2024 habe die Mitgliederversammlung des Fördervereins Alte Kirche Mochenwangen stattgefunden.
  • Vom 14. bis 16. Juni 2024 habe das Dorffest in Wolpertswende stattgefunden. Dem Sportverein Wolpertswende dankte er für das große Programm über das Wochenende.
  • Am 18. Juni 2024 werde die Generalversammlung der BürgerEnergiegenossenschaft Fronreute-Wolpertswende stattfinden.
  • Zum Thema Personalwechsel: Herr Czogalla werde die Verwaltung bis Mitte Juni verlassen. Mit Frau Hauser und Frau von Bank werden nun gemeinsam die Leitung der Kämmerei übernehmen, Frau Hauser ab Juni und ergänzend Frau von Bank ab Oktober. Ab Oktober sei die Kämmereileitung dann mit insgesamt 85 % besetzt.
  • Bis 28. Juni könnten noch Radkilometer beim Stadtradeln 2024 gesammelt werden.

 

Berichte aus den Ausschüssen und Verbänden

 

Der Vorsitzende berichtet:

  • Am 16. Mai 2024 habe die Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental (AMS) stattgefunden. Es sei ein Baubeschluss zur 4. Reinigungsstufe/ Spurenstoffelimination als Vorratsbeschluss gefasst worden, da die Förderung noch nicht bewilligt sei. Zudem sei die Klärschlammausschreibung besprochen worden und es habe eine Änderung der Satzung zur ehrenamtlichen Entschädigung gegeben.
  • Am 6. Juni 2024 habe die Sitzung der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Fronreute-Wolpertswende stattgefunden. Es seien Änderungen des Flächennutzungsplans und der Haushalt 2024 beschlossen worden.
  • Am 6. Juni 2024 habe auch eine Sitzung des Feuerwehrausschusses stattgefunden.
  • Heute habe die Sitzung des Technischen Ausschusses mit der Beratung und Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens von vier Baugesuchen stattgefunden.

 

Anfragen der Gemeinderäte

 

Anfrage bezüglich der Möglichkeit, auf dem Friedhof in Mochenwangen Rasengräber anzubieten.

(Der Vorsitzende antwortet, dass die Planung hierzu für die zweite Jahreshälfte vorgesehen sei.)

 

Grundstück „Haus Mariengart“ in Mochenwangen

(Der Vorsitzende antwortet, dass er es an die katholische Kirchengemeinde Mochenwangen weitergeben werde.)

 

Anfrage zur Ausgabe von Sandsäcken an Bürger bei Hochwasser

(Der Vorsitzende antwortet, dass die Ausgabe von Sandsäcken gerade geprüft werde. Ganz grundsätzlich halte die Feuerwehr für ihre Einsätze Sandsäcke vor.)

 

Rückschnitte von Hecken und Büschen im Verkehrsraum

(Die Verwaltung antwortet, dass zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit bestimmte Hecken und Büsche auch während der Brut- und Setzzeit der Vögel (von März bis September) zurückgeschnitten werden dürfen.)

 

Auf die ausführliche Vorstellung der folgenden Tagesordnungspunkte im Mitteilungsblatt vom 14. Juni 2024 wird verwiesen.

TOP 7 – Umbau der Weingartener Straße in Mochenwangen im Zuge von “EDEKA und Seniorenwohnen Mochenwangen”:

– Beratung und Beschluss über den aktuellen Stand der Planung

– Beratung und Beschluss über die notwendige Ausschreibung der Baumaßnahmen

 

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Der Gemeinderat stimmt den vorgelegten Ausführungsplanungen zu.
  2. Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung mit der Ausschreibung der Tiefbauarbeiten des Bauabschnitt 1 (Kanalbau) und beauftragt den Bürgermeister mit der Vergabe des Auftrags nach den gesetzlichen Vorgaben an den wirtschaftlichsten Bieter. Der Bürgermeister wird den Gemeinderat anschließend über seine Entscheidung informieren.

 

 

  1. Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung mit der Ausschreibung der Tiefbauarbeiten für den Bauabschnitt 2 (Straßenbau) auf Grundlage der vorgelegten Planung.

 

  1. Der Gemeinderat stimmt der Berücksichtigung von entsprechenden Haushaltsmitteln (insbesondere für den Bauabschnitt 2 – Straßenbau) für den Haushalt 2025 bereits zu.

 

 

TOP 8 – Vergabe eines Bauplatzes für Mehrfamilienhäuser im Baugebiet “Burggasse-Steigäcker” in Wolpertswende:

– Vergabebeschluss

 

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt der Vergabe des Bauplatzes mit der Nr. 23 im Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende an den Höchstbietenden zu einem Preis von 381 Euro/ m² zu.

 

TOP 9 – Beratung und Beschluss über die weitere Bauplatzvergabe für die Baugebiete “Am Brunnenweg” in Mochenwangen und “Burggasse-Steigäcker” in Wolpertswende

 

Der Gemeinderat fasste bei 2 Enthaltungen mehrheitlich folgenden Beschluss:

 

  1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung vom Gemeindeverwaltungsverband Fronreute-Wolpertswende mit der erneuten Durchführung von Vergaberunden analog der bereits durchgeführten Bauplatzvergaben für die beiden Baugebiete „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende und „Am Brunnenweg“ in Mochenwangen und gemäß dem beigefügten Zeitplan.
  2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung vom Gemeindeverwaltungsverband Fronreute-Wolpertswende mit den dafür erforderlichen Schritten. Die konkrete Bauplatzvergabe erfolgt dann wieder im Gemeinderat (geplant am 25. November 2024).

 

Zeitplan:

  • Bekanntmachung der nächsten Vergaberunde am Freitag, 13. September 2024
  • Bewerbungsphase vom 16. September bis 18. Oktober 2024
  • 22./ 23. Oktober 2024: Informationen an alle Bewerber mit Information über die Reihenfolge.
  • Vom 22./23. Oktober bis 8. November 2024: Beratungen mit allen Bauplatzerwerbern.
  • 12. November 2024: Platzvergabe
  • 25. November 2024: Entscheidung im Gemeinderat über die Platzvergabe
  • 27./ 28. November 2024: Information an alle Bauplatzerwerber über die Vergabe
  • Bis 13. Dezember 2024: Bedenkzeit für alle Bauplatzerwerber
  • Beurkundungstermine bis vor Weihnachten 2024

 

TOP 10 – Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Gewerbegebiet an der Eisenbahn Nord” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie 10. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich:

– Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan

– Empfehlungsbeschluss an die Verbandversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Fronreute-Wolpertswende zum Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 (BauGB) und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Flächennutzungsplan

 

Der Gemeinderat fasste bei 2 Enthaltungen mehrheitlich folgenden Beschluss:

 

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Wolpertswende beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes “Gewerbegebiet an der Eisenbahn Nord” und der örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes befindet sich im Nordosten des Ortsteils “Mochenwangen” nördlich des bestehenden Gewerbegebietes “An der Eisenbahn”. Das Gebiet liegt zwischen “Schussen” und der Bahnlinie “Ulm  Friedrichshafen” und wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Flst.-Nrn. 1627 und 1627/2.

Erfordernis und Ziele der Planung:

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von zwei gewerblichen Hallen zur Unterbringung von Wohnmobilen und als Montagehalle
  • Planungsrechtliche Sicherung des bestehenden Wohnhauses, Eventkellers und Anlagen zur Unterbringung von Pferden sowie der dazugehörigen Außenanlagen
  • Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in diesem Bereich erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).

 

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Wolpertswende empfiehlt der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Fronreute-Wolpertswende die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes “Gewerbegebiet an der Eisenbahn Nord” (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB) zu beschließen. Der räumliche Änderungs-Geltungsbereich der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich im Nordosten des Ortsteils “Mochenwangen” nördlich des bestehenden Gewerbegebietes “An der Eisenbahn”. Das Gebiet liegt zwischen “Schussen” und der Bahnlinie “Ulm  Friedrichshafen” und wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich.

Erfordernis der Planung:

Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen folgende Ziele verfolgt werden:

  • Darstellung einer gemischten Baufläche zur Unterbringung von Wohn- und Gewerbenutzungen sowie Pferdehaltung
  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in diesem Bereich

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).

  1. Das Bebauungsplanvorhaben – vorhabenbezogener Bebauungsplan „Gewerbegebiet An der Eisenbahn – Nord“ – soll grundsätzliche folgende Punkte zur Zielsetzung umfassen:
    1. Berücksichtigung der tatsächlichen wohnbaulichen Verhältnisse mit klarer Abgrenzung (vgl. hierzu auch die Baugrenzen) und Beibehaltung vom Status quo (mit „Eventkeller“)
    2. Hauptsächlich gewerbliche Ausrichtung:
      1. Neubau einer Lagerhalle für Vermietung von Wohnmobilen mit zeitnaher Realisierung
      2. Neubau einer Montagehalle für den eigenen Betrieb, ggf. auch zur Vermietung mit Realisierung nach der Lagerhalle und innerhalb von fünf Jahren
    3. Zur Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse soll der vorhandene Reitplatz in die Planung aufgenommen werden.
    4. Für die dargestellten Nutzungen werden ausreichend viele Stellplätze innerhalb des Plangebiets berücksichtigt.
    5. Für eine mittel- bis langfristige Sicherung von evtl. künftigen Geh- und Radwegverbindungen soll auch eine Geh- und Radwegstrecke am südlichen und östlichen Grenzverlauf des Plangebiets berücksichtigt werden. Sobald der Geh- und Radweg wirklich realisiert wird, übernimmt die Gemeinde ab diesem Zeitpunkt die Unterhaltung des Weges als Geh- und Radweg.
    6. Die vorgenannten Punkte werden auch im noch abzuschließenden Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgenommen und berücksichtigt.

 

TOP 11 – Windpark Wolpertswende, Röschenwald – Änderung des Anlagentyps

Antrag auf immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. der Ziffer 1.6.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV für Windkraftanlagen: Beratung und Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde

 

Der Gemeinderat fasste bei 1 Enthaltung mehrheitlich folgenden Beschluss:

 

  1. Der Gemeinderat erneuert die Stellungnahme der Gemeinde Wolpertswende in dieser Angelegenheit, die in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 22. Mai 2023 beschlossen worden ist:

Die Gemeinde Wolpertswende befürwortet grundsätzlich den Ausbau von Erneuerbaren Energien und möchte nach Kräften ihren Teil zum Aufbau einer alternativen Energieversorgung beitragen. Die Gemeinde Wolpertswende stellt sich demnach hinter das Projekt „Windpark Wolpertswende“ im Röschenwald und spricht sich für den Ausbau der Stromversorgung mittels Windkraft auf ihrer Gemarkung aus.

Die Gemeinde Wolpertswende stellt fest, dass die Entfernung zu den nächstliegenden Wohngebäuden, unabhängig von Gemarkungsgrenzen, mindestens 1.000 Meter beträgt und fordert zugleich, dass dieser Abstand eingehalten werden muss.

Sie fordert darüber hinaus, dass die gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte hinsichtlich des Lärmschutzes und des Schattenwurfes eingehalten werden.

Die Gemeinde Wolpertswende ist sich bewusst, dass eine Veränderung des

Landschaftsbildes mit der Errichtung der vier geplanten Windenergieanlagen mit einer maximalen Höhe von über 246 Meter einhergeht. In der Abwägung der verschiedenen Belange und Schutzgüter hält sie die Veränderung des Landschaftsbilds für gerechtfertigt.

Die Gemeinde Wolpertswende verweist auf die entsprechende Vergütung nach § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und fordert entsprechende ihre finanzielle Beteiligung (Die Vergütung liegt bei einer Höhe von 0,2 Cent/ kWh).

 

TOP 12 – Beratung und Beschluss über die Vergabe von Kanalsanierungsarbeiten im Rahmen der Eigenkontrollverordnung – Teil 2: Ortsteil Mochenwangen

 

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Der Gemeinderat vergibt die Kanalsanierungsarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Kanatec aus 88422 Oggelshausen, zum Vergabepreis von 172.275,88 Euro inkl. MwSt.
  2. Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung sowie das Ingenieurbüro Wasser Müller mit der Durchführung der Arbeiten.

 

TOP 13 – Beratung und Beschluss über die Planung und Anschaffung eines Containers für die Feuerwehr am Feuerwehrhaus Mochenwangen

 

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Der Gemeinderat stimmt der vorgelegten Planung zu.
  2. Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung, eine Baugenehmigung zu beantragen.
  3. Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung mit dem Kauf einer Containeranlage beim wirtschaftlichsten Anbieter, der Firma Finsterwalder Container zum Preis von 31.951,50 Euro inkl. MwSt.
  4. Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung, die erforderlichen Arbeiten nach Vorlage der Baugenehmigung ausführen zu lassen.

 

TOP 14 – “Haus der Vereine mit Bücherei” in Wolpertswende

– Beratung und Beschluss über die Ausführungsplanung

– Beratung und Beschluss über die Ausschreibung der verschiedenen Gewerke

 

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Der Gemeinderat stimmt der überarbeiteten Ausführungsplanung zu.
  2. Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung mit der Ausschreibung der Bauarbeiten im freihändigen Vergabeverfahren und beauftragt den Bürgermeister mit der Vergabe der Aufträge nach den gesetzlichen Vorgaben an den wirtschaftlichsten Bieter. Der Bürgermeister wird den Gemeinderat anschließend über seine Entscheidung informieren.

 

TOP 15 – Beratung und Beschluss über den sicherheitstechnischen Zustand der Turn- und Festhalle Mochenwangen und das weitere Vorgehen

 

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Der Gemeinderat stimmt dem Lösungsansatz grundsätzlich zu und beauftragt die Gemeindeverwaltung mit den weiteren Ausarbeitungen und mit den weiteren erforderlichen Schritten – u.a. Ausschreibung der Arbeiten – hierzu.
  2. Der Gemeinderat stimmt der Berücksichtigung von entsprechenden Haushaltsmitteln für den Haushalt 2025 bereits zu.

Geplante notwendige Mängelbehebung:

  • Abbau der vorhandenen Tore und Verkleidungen:                  12.000,- Euro
  • Unterkonstruktion Prallwände:                                            53.000,- Euro
  • Unterkonstruktion Türen & Tore:                                          54.000,- Euro
  • Oberflächenbelag Holzwerkstoffplatten:                                72.000,- Euro
  • Oberflächenbelag Textil:                                                     19.000,- Euro
  • Malerarbeiten in Halle:                                                       18.000,- Euro
  • Ertüchtigung des Foyerdaches:                                          42.000,- Euro
  • Baunebenkosten ca. 10 Prozent:                                        27.000,- Euro                                                                                                                                                                                      ____________

Gesamtkosten:           297.000,- Euro

 

TOP 16 – Beratung und Beschluss über die Rückgabe von Fördermittel zum Bau einer neuen Halle in Mochenwangen

 

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Der Gemeinderat beschließt die Rückgabe der Fördermittel in Höhe von 500.000 Euro aus dem Ausgleichsstock zum Neubau einer Halle in Mochenwangen, sofern diese nicht für die Behebung der sicherheitstechnischen Mängel an der Turn- und Festhalle Mochenwangen eingesetzt werden können.
  2. Der Gemeinderat beschließt die Rückgabe der Fördermittel in Höhe von 771.000 Euro aus dem Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten (IVS) zum Neubau einer Halle in Mochenwangen.
  3. Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung die Planungen zum Neubau einer Halle in Mochenwangen weiterzuverfolgen und die entsprechende Fördermittelsituation ständig zu prüfen und ggf. weitere Schritte zu veranlassen.

 

TOP 17 – Beratung und Beschluss über den Vertrag zur Übertragung der Trägerschaft am Kindergarten “St. Josef” in Wolpertswende an die Gemeinde

 

Der Gemeinderat fasste bei 1 Enthaltung mehrheitlich folgenden Beschluss:

  1. Der Bürgermeister wird rückwirkend beauftragt, die 1. Ergänzung zum Vertrag über die Förderung des Kindergartens St. Josef, Wolpertswende vom 22.09.2012 zu unterzeichnen.
  2. Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung mit dem Abschluss des Vertrags zur Übertragung der Trägerschaft am Kindergarten St. Josef zum 01.01.2025 entsprechend der beiliegenden Entwurfsfassung.

 

TOP 18 – Beratung und Beschluss über die Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

 

Der Gemeinderat fasste bei 1 Enthaltung mehrheitlich folgenden Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit gemäß der beigefügten Anlage.

Beschlossene Entschädigung künftig:

  • Durchschnittssätze sind um jeweils 10 Euro angehoben worden.
  • Das Sitzungsgeld wurde von 50 Euro auf 60 Euro für den Gemeinderat und von 25 Euro auf 30 Euro für die Ausschüsse angehoben.
  • Der jährliche Grundbetrag ist von 100 Euro auf 150 Euro festgelegt werden

 

TOP 19 – Informationen zum Stand von laufenden Projekten und Aufgaben der Gemeinde Wolpertswende

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom aktuellen Stand der laufenden Projekte und Aufgaben.

 

TOP 20 – Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Wolpertswende

 

Der Gemeinderat stimmt der Annahme und Vermittlung der Spenden einstimmig zu.

 

 

Bei der öffentlichen Sitzung waren 12 Zuhörer anwesend. Es war kein Vertreter der Schwäbischen Zeitung anwesend.

 

Im elektronischen Ratsinformationssystem werden der Einwohnerschaft ausführliche Informationen zu den Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse zur Verfügung gestellt. Bei den einzelnen Tagesordnungspunkten sind die kompletten Sitzungsvorlagen samt Abstimmungsergebnissen und Anlagen (Pläne, Skizzen) hinterlegt. Das Ratsinformationssystem finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde „www.wolpertswende.de“, wenn Sie auf der Startseite die Rubrik „Rathaus & Service“ oben in der Leiste und dann den Unterpunkt „Ratsinformationssystem“ anklicken. Bei Fragen zum Ratsinformationssystem stehen wir gerne zur Verfügung (Frau Hauchler, Telefon: 07502/ 9403-16).