Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass am 19. Juni nichtöffentlich über eine Regelung hinsichtlich eines durch die Erschließungsmaßnahmen für das Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende versiegten Brunnens auf einem dem Baugebiet nahegelegenen Grundstück beraten und beschlossen wurde.
Bekanntgaben
Der Vorsitzende informiert:
- Sturmnacht von Dienstag, 11. auf Mittwoch, 12. Juli:
Wolpertswende und Mochenwangen seien mit vielen Baumbrüchen und offenen Dächern stark erwischt worden. Fast zwei Stunden sei in Wolpertswende außerdem Stromausfall gewesen. Sein ganz großer Dank gelte allen Feuerwehrkameraden für den großen Einsatz die ganze Nacht über. Es seien zum Glück keine Personen zu Schaden gekommen. Die Sachschäden können im Großen und Ganzen behoben werden.
- Vom 22. bis 26. Juni habe die Gemeinde Wolpertswende mit einer kleinen Delegation die polnische Partnergemeinde Ciasna besucht. Es habe ein schönes Gemeindefest mit Jubiläum zum 30-jährigen Bestehen des dortigen Blasmusikorchesters und 25-jährigen Bestehen der Mädchentanzgruppe Copacabana stattgefunden. Es stünden nun die Vorbereitungen zum 25-jährigen Bestehen der Gemeindepartnerschaft im kommenden Jahr an.
- Am 27. Juni habe die 15. Generalversammlung der BürgerEnergiegenossenschaft Fronreute-Wolpertswende eG stattgefunden. Es sei insgesamt ein erfolgreiches Jahr für die BürgerEnergiegenossenschaft gewesen. Es konnte demnach eine Ausschüttung von 5,00 Euro/ Anteil = 5,00 % erfolgen.
- Mietspiegel 2023 für Wolpertswende: Dieser sei nun vom 01.08.2023 bis 31.07.2025 gültig und werde auch online freigeschalten.
- Pendla-App: Auch die Gemeinde Wolpertswende sei bei der Pendla-App dabei. Die Nutzung der Pendla-App sei ganz einfach: Man müsse einfach nur den Wohnort eingeben, das Fahrtziel festlegen, Informationen hinzufügen und schon können aus Nachbarn Mitfahrer werden. Pendla sei eine kommunale Mitfahrzentrale für Städte, Gemeinden und Landkreise zur Förderung von Fahrgemeinschaften auf dem täglichen Arbeitsweg. Bis zum 31. Dezember 2024 trage der Landkreis die Kosten für die Bereitstellung der Informationen über die App. Die Bewerbung laufe nun an.
- Vom 29. bis 31. Juli finde das Dorffest in Mochenwangen mit einem Stand und der Vorstellung der Solidarischen Gemeinde Fronreute-Wolpertswende statt.
Berichte aus den Ausschüssen und Verbänden
Der Vorsitzende berichtet:
- Am 10. Juli habe der Wasserversorgungsverband Schussen-Rotachtal (WVSR) getagt mit folgenden Themen:
- Optimierung Pumpwerk Unteressendorf – Vergabe der Arbeiten zum Tausch der Pumpen – Auftragssumme bei 484.599,49 Euro bei einer Zuwendung von 122.572 Euro
- Aktuelle Wassersituation – Information der Verbandsverwaltung: Der Wasserbezug wird die Gemeinden dieses Jahr deutlich teurer kommen (u.a. wegen Wasserfördersituation, Strompreis, Zuschaltung der Notverbünde mit weiteren Pumpen…).
- Am 17. Juli fand eine öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses statt, in der über folgende Baugesuche bzw. Themen beraten bzw. das gemeindliche Einvernehmen beschlossen worden ist:
- Energetische Dachsanierung mit Dachgaube und Anbau
Erteilung Gemeindliches Einvernehmen nach § 84 Abs. 2 Satz 3 Wassergesetz in Verbindung mit § 78 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz, Wolpertswender Straße 15, 88284 Wolpertswende OT Mochenwangen
- Umbau des bestehenden Holzschuppens, Abbruch einer Gartenhütte und Neubau einer Garage, Vorsee 43, 88284 Wolpertswende
- Errichtung einer Schleppdachgaube und Umbau der bestehenden Satteldachgauben zu einer Schleppdachgaube, Segelbacher Straße 6/1, 88284 Wolpertswende
- Erweiterung des bestehenden Milchvieh-Laufstalles mit Güllegrube und Laufhof, Haller 5, 88284 Wolpertswende
- Am 18. Juli tage die Mitgliederversammlung der Regionalentwicklung Mittleres Oberschwaben (REMO)
- Am 19. Juli finde die 14. Gesellschafterversammlung des Regionalen Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben (Reko) statt.
- Am 01. August habe eine Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands „Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg“ stattgefunden. Es sei der aktuelle Stand zum Programm „Graue Flecken“ und den aktuellen Ausbauprojekten behandelt worden.
Fragen der Einwohner
Ein Mitglied des Kirchengemeinderats äußert sich kritisch gegenüber der in der vergangenen Gemeinderatssitzung vom 10. Juli getroffenen Entscheidung zur Übernahme der Trägerschaft des katholischen Kindergartens „St. Josef“ durch die Kommune. Er betont, dass die Entscheidung ein Schlag ins Gesicht der ehrenamtlich tätigen Kirchenmitglieder und des Teams gewesen sei.
Der Vorsitzende antwortet, dass er die Entscheidung des Gemeinderats aus der vergangenen Sitzung nicht in seiner Ausführlichkeit in dieser Sitzung darlegen könne. Er kündigt auch noch eine Beratung mit dem katholischen Kirchengemeinderat Wolpertswende in dieser Sache an. Er spricht zudem das in dieser Hinsicht oft erwähnte Subsidiaritätsprinzip an, das aber nach rechtlicher Klärung im Falle von Wolpertswende nicht greife könne, da die Gemeinde den deutlich überwiegenden Betrieb der Einrichtung bisher schon finanziere (93,5 Prozent).
Anfragen der Gemeinderäte
- Aktueller Stand zum Projekt „EDEKA und Seniorenwohnen Mochenwangen“
(Der Vorsitzende informiert, dass in der Gemeinderatssitzung am 7. August die nächste Billigungs- und Auslegungsrunde für das Thema geplant sei.)
- Teilnahme am „Stadtradeln“
(Der Vorsitzende legt dar, dass die Gemeindeverwaltung aktuell die Aktion „Stadtradeln“ personell nicht begleiten könne. Er habe allerdings angeboten, wenn sich ein Verein der Aktion annehmen würde, es nach Kräften zu unterstützen. Bei der nächsten großen Vereinsvorständebesprechung werde er es nochmals ansprechen.)
- Zusätzliche Hundetoilette in Erlen
(Der Vorsitzende antwortet, dass er dies aufgreifen werde. Jede weitere Hundetoilette sei aber auch mit sehr viel Arbeit für den Bauhof verbunden.)
- Sachstand zur Sanierung der Kreisstraße bei Vorsee
(Der Vorsitzende antwortet, dass die Sanierung für das kommende Jahr geplant sei.)
Eigenbetrieb Wasserversorgung Wolpertswende: Beratung und Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022
Der kaufmännische Jahresabschluss bei der Wasserversorgung Wolpertswende liegt für das vergangene Jahr 2022 vor. Der Gemeinderat hat über den Jahresabschluss in der Sitzung beraten und festgelegt, wie der entstandene Jahresgewinn eingesetzt werden soll. Zugleich wurde über die Entlastung der Betriebsleitung der Wasserversorgung (Bürgermeister und seine Verwaltung) für das vergangene Jahr entschieden. Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
- Der Jahresabschluss 2022 der Wasserversorgung Wolpertswende wird für das
Wirtschaftsjahr 20202 mit folgenden Beträgen festgestellt:
1.1 Bilanzsumme 957.123,16 €
1.1.1 davon entfallen von der Aktivseite auf
– das Anlagevermögen 760.823,06 €
– das Umlaufvermögen 196.300,10 €
1.1.2 davon entfallen von der Passivseite auf
– das Eigenkapital 411.582,90 €
– die Rückstellungen 23.000,00 €
– die Verbindlichkeiten 522.540,26 €
1.2 Jahresgewinn 7.380,59 €
1.2.1 Summe der Erträge 347.684,41 €
1.2.2 Summe der Aufwendungen 340.303,82 €
2. Der Jahresgewinn 2022 in Höhe von 7.380,59 € wird wie folgt verwendet:
zur Einstellung in die Allgemeine Rücklage 7.380,59 €.
3. Die Betriebsleitung / Bürgermeister wird für das Wirtschaftsjahr 2022 entlastet.
Eigenbetrieb Wasserversorgung Wolpertswende: Beratung und Beschluss über den Nachtragsplan zum Haushalt 2023
Der Gemeinderat hat am 19. Dezember 2022 den Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs Wasserversorgung beschlossen. Aufgrund von diversen Abweichungen bei der Investitionsplanung musste nun ein Nachtragsplan zum Haushalt 2023 erstellt werden. Das gilt, wenn sich das Investitionsvolumen erheblich erhöht und/ oder Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Investitionen geleistet werden sollen. Beide Fälle treffen beim Eigenbetrieb Wasserversorgung zu. Aus diesem Grund wurde nun über den Nachtragsplan beraten. Bei zwei Enthaltungen fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Nachtragsplan des Eigenbetriebes „Wasserversorgung Wolpertswende“ für das Wirtschaftsjahr 2023 wird wie folgt festgesetzt:
1. Es entfallen auf den Erfolgsplan
• Erträge in Höhe von 439.800 €
• Aufwendungen in Höhe von 407.400 €
Somit entsteht ein Jahresüberschuss in Höhe von 32.400 €
2. Es entfallen auf den Liquiditätsplan nach der indirekten Methode
a) ein Finanzierungsmittelbedarf aus laufender Geschäftstätigkeit
in Höhe von 82.140 €
b) ein Finanzierungsmittelbedarf auf Investitionstätigkeit in Höhe von -813.500 €
c) Saldo a) und b): Finanzmittelbedarf in Höhe von 731.360 €
d) ein Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanztätigkeit in Höhe von 887.700 €
e) Saldo c) und d): Erhöhung des Finanzmittelbestandes um 156.340 €
f) ein voraussichtlicher Bestand an liquiden Eigenmitteln zum Jahresende
in Höhe von 133.213 €
3. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) beträgt 735.500 €
Eigenbetrieb Wasserversorgung Wolpertswende: Beratung und Beschluss über die Aufnahme eines Darlehens
Im Rahmen des Wirtschaftsplans 2023 für die Wasserversorgung Wolpertswende hat das Landratsamt Ravensburg eine Darlehensaufnahme in Höhe von 373.000 Euro genehmigt. Das Investitionsvolumen des Eigenbetriebs erhöht sich wegen nicht in dieser Höhe veranschlagter Investitionen erheblich. Daher wurde auch der Nachtragshaushalt des Eigenbetriebs in die Gemeinderatssitzung als Tagesordnungspunkt eingebracht. Laut dem Nachtragsplan ist eine Kreditermächtigung von bis zu 735.500 Euro möglich. Sollte der Nachtragshaushalt vom Gemeinderat beschlossen und von der Rechtsaufsichtbehörde genehmigt werden, könnte eine Darlehensaufnahme bis zu 735.500 Euro realisiert werden. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung plant daher eine Darlehensaufnahme in Höhe von 500.000 Euro zur Deckung der hohen Investitionszahlungen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 500.000 € für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Wolpertswende. Die Darlehensaufnahme steht unter der Prämisse, dass der Nachtragshaushalt des Eigenbetriebs von der Rechtsaufsichtbehörde genehmigt wird. Den Zuschlag für das Darlehen erhält der wirtschaftlichste Bieter.
Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende:
– Beratung und Beschluss über Vergaberichtlinien und Preise für Bauplätze
– Beratung und Beschluss über die Delegierung der Durchführung des Vergabeverfahrens der gemeindeeigenen Grundstücke in dem Baugebiet “Burggasse Steigäcker” in Wolpertswende an den Gemeindeverwaltungsverband Fronreute-Wolpertswende
Bereits in der öffentlichen Gemeinderatsitzung am 21. Januar 2022 wurden die Richtlinien zur Vergabe von gemeindeeigenen Bauplätzen in dem Baugebiet „Burggasse Steigäcker“ in Wolpertswende und die Preise dem Gemeinderat vorgestellt sowie diskutiert. Am 2. Mai 2022 wurden die überarbeiteten Vergabekriterien sowie die Preise in der öffentlichen Gemeinderatsitzung beschlossen. Durch den beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) gestellten Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan „Burggasse Steigäcker“ musste die Gemeinde die Vermarktung aussetzen. Der Verhandlungstermin beim VGH in Mannheim hat am 14. Juni 2023 stattgefunden. Der Normenkontrollantrag wurde wegen Unzulässigkeit abgewiesen, weshalb die Gemeindeverwaltung nun in die Vermarktung der Grundstücke einsteigen kann.
Die Vergaberichtlinie wurden zwischenzeitlich aktualisiert und mit der aktuellen Rechtslage abgeglichen. Die neue Fassung der Vergaberichtlinien wurde nun der Öffentlichkeit vorgestellt und vom Gemeinderat beschlossen, sodass anschließend der Start in die Vergabe stattfinden kann. Bei 1 Gegenstimme fasste der Gemeinderat mehrheitlich folgenden Beschluss:
- Der Gemeinderat stimmt den Vergabeverfahren
- Punktemodell der Gemeinde Wolpertswende
- Vergabe zum Höchstgebot
für das Baugebiet „Burggasse Steigäcker“ in Wolpertswende zu und macht sich deren Inhalt zu eigen. Diese Vergabeverfahren sind ortsüblich bekannt zu machen.
- Der Gemeinderat beschließt die Beibehaltung der Bauplatzpreise gemäß dem Beschluss vom 02.05.2022.
- Der Gemeinderat beauftragt den GVV Fronreute-Wolpertswende die Vergabe der Bauplätze im Baugebiet „Burggasse Steigäcker“ gemäß dem Punktemodell der Gemeinde Wolpertswende schnellstmöglich zu beginnen.
- Der Gemeinderat beauftragt den GVV Fronreute-Wolpertswende die Vergabe der Bauplätze im Baugebiet „Burggasse Steigäcker““ im Höchstgebotsverfahren zu beginnen sobald die Vergabe zum Punktemodell abgeschlossen ist (Zuteilung durch Gemeinderat).
8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbeentwicklung Flst. 1300/1 und 1302/1“: Empfehlungsbeschluss an die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Fronreute-Wolpertswende zum Billigungs- und Auslegungs-beschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Nach erfolgten Empfehlungsbeschlüssen in den Gemeinderäten der Gemeinden Wolpertswende und Fronreute hat die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Fronreute-Wolpertswende in der Sitzung am 24. April 2023 die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes “Gewerbeentwicklung Flst.-Nr. 1300/1 und 1302/1” in Wolpertswende (auf Höhe der ehemaligen Gärtnerei, Steinhausener Weg) beschlossen.
Zwischenzeitlich wurden die frühzeitigen Beteiligungen durchgeführt und der Gemeinderat Wolpertswende hat sich bereits über die Flächennutzungsplanänderung informieren und abstimmen können. Der daraus resultierende Änderungsentwurf lag nun mit Stand vom 23. Mai 2023 vor und wurde in der öffentlichen Sitzung vorgestellt. Bei 1 Gegenstimme fasste der Gemeinderat mehrheitlich den Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Wolpertswende empfiehlt der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Fronreute- Wolpertswende den Entwurf zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes “Gewerbeentwicklung Flst.-Nr. 1300/1 und 1302/1” in der Fassung vom 23.05.2023 zu billigen und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit diesem Entwurf durchzuführen.
Biotopverbundplanung: Empfehlungsbeschluss an die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Fronreute-Wolpertswende zur Beauftragung
Das Naturschutzgesetz Baden-Württemberg sieht inzwischen vor, ein Netz räumlich und funktional verbundener Biotope zu schaffen. Dies soll auf der Grundlage des Fachplans Landesweiter Biotopverbund (FPBV) erfolgen. Ziel ist es, den funktionale Biotopverbund schrittweise auszubauen. Bis 2030 sollen mindestens 15 % der Offenlandfläche Baden-Württembergs dem Biotopverbund dienen. Dafür ist es notwendig, dass die Kommunen auf ihren Gemarkungen zunächst die Biotope erfassen und im Anschluss eine Biotopverbundplanung erstellen. In den Sitzungen der Gemeinderäte Fronreute und Wolpertswende am 24.04.2023 erhielten die Gemeindeverwaltungen den Auftrag, die weitere Bearbeitung der Biotopverbundplanung vorzunehmen. Vorab hatte der Gemeindeverwaltungsverband mit Unterstützung des Landschaftserhaltungsverbandes Landkreis Ravensburg e.V. (LEV) Angebote für die Biotopverbundplanung bei verschiedenen Büros eingeholt. Zur Auswertung wurde der vom LEV zur Verfügung gestellte Kriterienkatalog herangezogen. Außerdem wurde der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Landschaftspflegerichtlinie von Baden-Württemberg gestellt. Die Bewilligung der Förderung in einer Gesamthöhe von 71.487,11 Euro (anteilige Auszahlung nach Bearbeitungsstand in den Jahren 2023 bis 2025) liegt nun vor, weshalb nun die Beauftragung des Büros erfolgen kann. Es verbleiben Kosten von ca. 8.000 Euro, welche anteilig auf beide Gemeinden aufgeteilt werden. Bei 1 Gegenstimme fasste der Gemeinderat mehrheitlich folgenden Beschluss:
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Wolpertswende empfiehlt der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Fronreute-Wolpertswende, den Auftrag an das Büro „Ökologie Anne Straub“ mit der Biotopverbundplanung zu vergeben.
2. Der Gemeindeverwaltungsverband erhält den Auftrag, die Bearbeitung der Biotopverbundplanung zu koordinieren.
Beratung und Beschluss über die anstehende Sanierung des Fahrbahnbelags der Ortsdurchfahrt Mochenwangen
Das Straßenbauamt des Regierungspräsidiums Tübingen hat Anfang des Jahres der Gemeindeverwaltung mitgeteilt, dass die lang ersehnte Sanierung der Ortsdurchfahrt Mochenwangen anstehen würde und ab dem Jahr 2024 vorgesehen sei. In einem Abstimmungsgespräch mit dem Straßenbauamt des Regierungspräsidiums ging es darum, welche baulich sinnvollen Abschnitte bei der Sanierung der Ortsdurchfahrt gebildet werden sollten und welche Tiefbaumaßnahmen die Gemeinde dabei planen würde. U.a. stehen die Planungen für den Breitbandausbau „Weiße Flecken“ an, die dabei berücksichtigt werden sollten. Das Regierungspräsidium hat die Gemeinde darum gebeten, eine Empfehlung für eine Abschnittsbildung vorzunehmen. Die Sanierung der Ortsdurchfahrt ist für den Bereich des Ortseingangs Weingartener Straße bis zur Kreuzung Hauptstraße/ Wolpertswender Straße vorgesehen und beinhaltet eine reine Deckensanierung der Fahrbahn. Über die Abschnittsbildung wurde in der Gemeinderatssitzung beraten. Nach intensiver Aussprache fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
- Der Gemeinderat stimmt der Empfehlung an das Straßenbauamt des Regierungspräsidiums Tübingen zu, die anstehende Sanierung der Ortsdurchfahrt Mochenwangen (Fahrbahndeckenerneuerung) auf folgende zwei Bauabschnitte aufzuteilen:
- 2024: Sanierung der Fahrbahndecke Weingartener Straße bis zur Eisenbahnbrücke
- 2025: Sanierung der Fahrbahndecke zwischen Eisenbahnbrücke und Kreuzung Hauptstraße/ Wolpertswender Straße
- Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung mit der entsprechenden Abstimmung mit dem Straßenbauamt des Regierungspräsidiums Tübingen.
Buslinie 20: Beratung und Beschluss über die Möglichkeit der Wiedereinführung des Spätbusses, der Einrichtung eines Bustransfers in die Außenbereiche und der Einrichtung von Elektrofahrradverleihstationen
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 22. Mai 2023 wurde über die Buslinie 20 und den Wegfall des Spätbusses beraten. Zugleich hat der Gemeinderat verschiedene Aufträge an die Gemeindeverwaltung und an das Busunternehmen Hagmann aufgegeben, die nun in der Gemeinderatssitzung beraten werden sollten. Es ging dabei um ein Angebot der Wiedereinführung des Spätbusses, der Einrichtung eines Bustransfers in die Außenbereiche von Wolpertswende und Mochenwangen sowie um ein Angebot zur Einrichtung von Elektrofahrradverleihstationen über die Technischen Werke Schussental (TWS). Über diese nun vorliegenden Angebote wurde nun in der Sitzung beraten. Bei 3 Enthaltungen fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
- Der Gemeinderat beschließt, die Möglichkeit der Wiedereinführung des Spätbusses aktuell nicht aufzugreifen und erst im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2024 zur abschließenden Beschlussfassung zu bringen. Eine Wiedereinführung des Spätbusses könnte demnach frühestens für das kommende Jahr 2024 vorgesehen werden.
- Der Gemeinderat beschließt, aus wirtschaftlichen Gründen auf die Einrichtung eines Bustransfers in die Außenbereiche der Gemeinde zu verzichten und sich für die entsprechende Einführung der „On-Demand-Verkehre“ laut dem ÖPNV-Konzept des Landkreises auszusprechen und dieses Angebot einzufordern.
- Der Gemeinderat beschließt, das aktuelle Angebot der TWS zunächst stehen lassen und nach weiteren Alternativen zu suchen. Sollten sich kostengünstigere Alternativen abzeichnen, könnte die Beratung und eine abschließende Beschlussfassung nochmals im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2024 vorgenommen werden.
Beratung und Beschluss über die Kindergarten-Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2023/ 2024
Jedes Jahr findet die Beratung über den Kindergartenbedarfsplan im Gemeinderat statt. Dabei werden die aktuellen Kinderzahlen und die Prognosen in den Kindergärten in der Gemeinde dargestellt. Darüber hinaus findet ein Bericht über die Betreuungsformen für Kinder und Kleinkinder statt. Der Bedarfsplan gibt einen Ausblick über die Kindergartenbetreuung vor allem für das kommende Jahr. Der Gemeinderat stimmt der vorgelegten Kindergarten-Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2023/2024 einstimmig zu.
Beratung und Beschluss über die Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2023/ 2024 sowie Neufassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Wolpertswende
In den vergangenen Jahren standen alle zwei Jahre die Beratung und Beschlussfassung über die Elternbeiträge für die Kindergärten auf der Tagesordnung. Die kommunalen Spitzenverbände einigten sich alle zwei Jahre auf Beitragsempfehlungen, die dann für jede Gemeinde bzw. Kindergartenträger als Grundlage ihrer Gebührenberechnung dient. Inzwischen gibt es wie im vergangenen Jahr aufgrund der nicht wirklich absehbaren jüngsten Entwicklungen nur noch Empfehlungen für das nächste Kindergartenjahr (in diesem Fall: 2023/ 2024). Die Elternbeiträge in der Gemeinde sollen daher für das Kindergartenjahr 2023/ 2024 beschlossen werden. Darüber wurde im Gemeinderat beraten. Einstimmig stimmte der Gemeinderat der Neufassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Kinderbetreuungseinrichtungen vom 17.07.2023 und dem darin enthaltenen Gebührenverzeichnis zu.
Beratung und Beschluss über die Anpassung der Elternbeiträge für die Nutzung der Kernzeitbetreuung an der Eugen-Bolz-Grundschule Mochenwangen
Eine Anpassung der Betreuungsgebühren für die Kernzeitbetreuung an der Eugen-Bolz-Grundschule ist zuletzt im Gemeinderat am 19. Juni 2017 erfolgt. Zu diesem Zeitpunkt hatten die Betreuungsgebühren einen Kostendeckungsgrad von ca. 50%.
Der Gemeinderat hatte damals eine Anpassung der Gebühren auf Basis einer Kostendeckung von 70 Prozent beschlossen. 2017 waren 56 Kinder in der Kernzeitbetreuung angemeldet und sechs Betreuungskräfte auf geringfügiger Basis eingestellt. Mittlerweile sind 80 Kinder angemeldet und sieben Betreuungskräfte auf geringfügiger Basis sowie eine Leitung mit einem Stellenumfang von 70 Prozent für die Kernzeitbetreuung tätig. Die Kosten in der Kernzeitbetreuung sind seit 2017 massiv gestiegen, sodass aktuell nur noch ein Kostendeckungsgrad von ca. 40 Prozent vorliegt.
Vor diesem Hintergrund wurden die Elternbeiträge für das Schuljahr 2023/2024 neu kalkuliert. Auf Anregung aus der Kernzeitbetreuung wurde eine neue Variante A (Montag bis Freitag von 7.00 bis 8.00 Uhr) eingefügt. Die Verwaltung schlägt vor die Elternbeiträge auf einen Kostendeckungsgrad von 50 Prozent zum Schuljahr 2023/ 2024 anzuheben und ggf. im nächsten Schuljahr 2024/ 2025 eine weitere Erhöhung vorzunehmen. Des Weiteren wird vorgeschlagen, eine Sozialstaffelung anlog der Kindertagesstätten für das zweite Kind einzuführen. Künftig soll ebenfalls analog der Kindertagesstätten ein Teegeld eingeführt werden.
Neben den Elternbeiträgen für die Kernzeitbetreuung wurden auch die Beiträge für die Ferienbetreuung neukalkuliert. Bisher wurde in der Ferienbetreuung ein Betrag von 2 Euro pro Stunde angesetzt und dadurch ein Kostendeckungsgrad von ca. 20% erreicht. In der Gemeinderatssitzung wird deshalb auch über eine Erhöhung der Elternbeiträge für die Ferienbetreuung beraten. Es soll außerdem eine zusätzliche Variante eingeführt werden, die den Zeitraum von 7.00 Uhr bis 14.30 Uhr abdeckt. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Erhöhung der Elternbeiträge auf einen Kostendeckungsgrad von 50 % für die Kernzeitbetreuung (Beiträge werden auf volle Euro auf- bzw. abgerundet) zu.
Der Gemeinderat stimmt ebenfalls einstimmig einer Erhöhung des Stundensatzes für die Ferienbetreuung auf 2,30 € zu (Beiträge werden auf volle Euro auf- bzw. abgerundet).
Beratung und Beschluss über die Einführung einer Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kernzeitbetreuung an der Eugen-Bolz-Grundschule Mochenwangen
Seit dem Jahr 1994 wird an der Eugen-Bolz-Grundschule in Mochenwangen eine sog. Kernzeitbetreuung angeboten. Die Kernzeitbetreuung ist ein erweitertes Betreuungsangebot im Rahmen der „Verlässlichen Grundschule“ und umfasst die Betreuung von Grundschülern der Klassen 1 bis 4 vor und nach dem Schulunterricht. Den Kindern werden insbesondere sinnvolle, spielerische und freizeitbezogene Aktivitäten angeboten und auch Hausaufgaben können während der Betreuungszeit erledigt werden.
Zur damaligen Zeit waren vier Mitarbeiterinnen auf geringfügiger Basis als Betreuungskräfte über die Gemeinde angestellt und ca. 30 Kinder in der Betreuung angemeldet. Die Kosten für die Betreuung wurden damals zu 100 Prozent über Elternbeiträge und Zuwendungen des Landes finanziert.
Zum neuen Schuljahr 2023/2024 werden voraussichtlich 80 Kinder die Kernzeitbetreuung an der Eugen-Bolz-Grundschule besuchen, die von mittlerweile sieben Betreuungskräften auf geringfügiger Basis und einer Leiterin betreut werden. Die Betreuungskosten werden aktuell nur zu 20 Prozent durch Elternbeiträge und Zuwendungen des Landes finanziert. Bis dato gab es für die Kernzeitbetreuung keinerlei rechtsverbindliche Vorgaben innerhalb der Gemeinde Wolpertswende in Form einer Satzung oder ähnlichem. Die zwischenzeitlich gewachsenen Strukturen erschweren den Betrieb zunehmend und erfordern klare Vorgaben.
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung in Abstimmung mit der Eugen-Bolz-Grundschule Mochenwangen und der Leiterin der Kernzeitbetreuung eine Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kernzeitbetreuung entworfen. Für die Betreuung und Schule sind vor allem die Vorgaben und Kriterien zur Aufnahme in die Kernzeitbetreuung von enormer Bedeutung, da die Eugen-Bolz-Grundschule derzeit vermehrt Neuzugänge im Wege von Schulbezirkswechseln zu verzeichnen hat. Mit 80 Kindern ist die Kernzeitbetreuung an ihrer Kapazitätsgrenze sowohl räumlich als auch personell angekommen. Eine festgeschriebene Regelung zur Aufnahme von auswärtigen Kindern und entsprechende Aufnahmekriterien für ortsansässige Kinder sind insofern unerlässlich.
In der Gemeinderatssitzung wurde über den Entwurf der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kernzeitbetreuung beraten. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kernzeitbetreuung an der Eugen-Bolz-Grundschule gemäß der in der Sitzung vorliegenden Fassung.
Beratung und Beschluss über die Anpassung der Essenspreise zum Kindergarten- und Schuljahr 2023/ 2024
Neben den Elternbeiträgen für das neue Kindergartenjahr muss auch über die Essenspreise in der Mensa der Eugen-Bolz-Grundschule sowie in den Kindertagesstätten in den Gemeinden wiederum beraten werden. Die Essenspreise für das Essen über den Dornahof, Altshausen sind in den letzten Monaten aufgrund der allgemeinen steigenden Energie- und Lebensmittelpreise laufend erhöht worden. Die Essenspreise der Gemeinde sollten daher den aktuellen Entwicklungen Rechnung tragen und entsprechend für das neue Kindergarten- bzw. Schuljahr 2023/ 2024 angepasst werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig eine Erhöhung der Essenspreise zum 1. September 2023 wie folgt:
– Essen für Schüler und Kindergartenkinder: 5,10 Euro
– Halbe Portion für Kindergartenkinder: 2,55 Euro
– Essen für AM- und Krippenkinder (1-2 Jahre) : 3,20 Euro
Zwischenbericht zum Haushaltsvollzug 2023 der Gemeinde Wolpertswende
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Wolpertswende für das Jahr 2023 wurde vom Gemeinderat am 19. Dezember 2022 beschlossen und die Gesetzmäßigkeit mit Erlass der Rechtsaufsicht vom 10. Januar 2023 bestätigt.
Die Gemeindeverwaltung gab einen Zwischenbericht über die finanzielle Entwicklung in diesem Jahr bis zum Stand Halbjahr 2023 ab und hat über den Haushaltsvollzug bislang informiert. Einstimmig nahm der Gemeinderat den Zwischenbericht über den Stand des Haushaltsvollzugs im Jahr 2023 zur Kenntnis. Der Gemeinderat beauftragte die Gemeindeverwaltung zur vierteljährlichen Unterrichtung über den Stand des Haushaltsvollzugs.
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuweisungen an die Gemeinde Wolpertswende
Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung muss über die Annahme oder Vermittlung von Spenden der Gemeinderat entscheiden. Der Gemeinderat wurde über die Spende in Form der Einnahmen vom Flohmarkt für die Eugen-Bolz-Grundschule Klasse 4 in Höhe von 208 Euro und über eine Spende der Narrenzunft Mochenwangen Drecketer Bläse für das Räuberbuch des Kinderhaus Kleine Strolche in Höhe von 800 Euro informiert. Der Annahme der Spende wurde einstimmig zugestimmt. Bürgermeister Steiner bedankte sich im Namen der Gemeinde für die großzügige Spende.
Bei der öffentlichen Sitzung waren 10 Zuhörer anwesend. Es war kein Vertreter der Schwäbischen Zeitung anwesend.
Im elektronischen Ratsinformationssystem werden der Einwohnerschaft ausführliche Informationen zu den Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse zur Verfügung gestellt. Bei den einzelnen Tagesordnungspunkten sind die kompletten Sitzungsvorlagen samt Abstimmungsergebnissen und Anlagen (Pläne, Skizzen) hinterlegt. Das Ratsinformationssystem finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde „www.wolpertswende.de“, wenn Sie auf der Startseite die Rubrik „Rathaus & Service“ oben in der Leiste und dann den Unterpunkt „Ratsinformationssystem“ anklicken. Bei Fragen zum Ratsinformationssystem stehen wir gerne zur Verfügung (Frau Hauchler, Telefon: 07502/ 9403-16).