Bekanntgaben

Der Vorsitzende informiert:

  • Am 23. Juni habe die Abschlussveranstaltung zum Neubewerbungsprozess um das LEADER-Förderprogramm der Regionalentwicklung Mittleres Oberschwaben (REMO) stattgefunden. Die Abgabefrist laufe bis zum 22. Juli 2022 und die Entscheidung über die erneute Aufnahme in das Förderprogramm werde vom Land Baden-Württemberg im Herbst 2022 erfolgen.
  • Am 27. Juni habe die Mitgliederversammlung des Fördervereins Alte Kirche stattgefunden. Es seien wieder vermehrt Veranstaltungen ab der Sommerpause 2022 geplant.
  • Am 11. Juli habe die 14. Generalversammlung der BürgerEnergiegenossenschaft Fronreute-Wolpertswende eG stattgefunden. Dabei seien folgende Punkte beraten worden:
    • Die Dividenden-Ausschüttung beträgt wegen des guten Vorjahres 4,5 %.
    • Neuwahlen Aufsichtsrat: Alle Aufsichtsräte machen für drei Jahre weiter, bis auf einen Wechsel. Somit habe man wieder 7 Aufsichtsräte.
  • In Bezug auf den Umleitungsverkehr wegen Hangsicherungsarbeiten zwischen Staig und Blitzenreute versuche die Gemeinde aktuell auf die verkehrliche Situation in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes zu reagieren.
  • Das Feldkreuz auf dem Gemeindegrundstück bei der Grünen Pause sei zerstört worden. Anzeige sei erstattet worden. Sachdienliche Hinweise seien erbeten.
  • Im Stellenbesetzungsverfahren um die Assistenz des Bürgermeisters werde Frau Louisa Rothenhäusler die Nachfolge von Frau Kruspel zum 1. Oktober antreten.
  • Aktuell habe die Verwaltung zusätzliche Unterstützung von Verwaltungspraktikantin Nicola Gross – sie sei nun 3 Monate in der Finanzverwaltung und u. a. für das Projekt Inventarisierung zuständig.
  • Veranstaltungen in der Gemeinde
    • 30. Juni bis 4. Juli: 102 Jahre SV Mochenwangen – es sei ein großartiges Fest gewesen
    • 10. Juli: 20 Jahre Seelsorgeeinheit Westliches Schussental in Berg
    • 11. bis 17. Juli: Schussenpokal mit 10-maligem Schussenpokalturniersieger SV Mochenwangen. Der Dank gehe an den SV Wolpertswende für die Ausrichtung des Turniers
    • 19. Juli: Blutspenderehrung mit DRK Mochenwangen

 

Berichte aus den Ausschüssen und Verbänden

Der Vorsitzende informiert:

  • Am 14. Juli tage die Verbandsversammlung des Zweckverband Breitbandversorgung. Folgende Punkte standen auf der Tagesordnung:
    • Personelle Situation: zwei neue Mitarbeiter plus ein weiterer Stellenbewerber in Aussicht
    • Versicherung der Technikstandorte
    • Sachstand Bundesförderung mit Kofinanzierung Land
    • Sachstand aktueller Ausbau
  • Am 14. Juli fand zudem eine Sitzung der Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbands Obere Schussentalgruppe (OSG) statt. Folgende Themen wurden darin beraten:
    • Notverbund mit Bad Schussenried
    • Gebührenkalkulation 2023 – 2025: 1,57 €/m³ netto plus Grundgebühren
  • Am 18. Juli fand eine öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses statt, in der über folgende Baugesuche beraten bzw. beschlossen:
    • Neubau Werkstatt mit Schulungsräumen Bauhofstraße 6, 88284 Wolpertswende
    • Umbau des besteh. Wohnhauses; Teilabbruch und Umnutzung des besteh. Fahrsilos in Garagen, Segelbacher Str. 24, 88284 Wolpertswende

 

Fragen der Einwohner

Ein Vertreter der Interessensgemeinschaft PRO LEBEN spricht deren Informationsveranstaltung vom 1. Juli an und wirft den Gemeinderäten mangelndes Interesse daran vor. Weiter fragt er an, weshalb auch die Fragemöglichkeit der drei anwesenden Räte und des Bürgermeisters nicht genutzt worden sei. Darüber hinaus fragt er, weshalb die Gemeinde kein Planungskonzept für notwendig erachte und wer für Sendeanlagen nun hafte.

Der Vorsitzende verweist hinsichtlich der Haftung auf die Aussage der Telekom aus der Informationsveranstaltung der Gemeinde vom 5. Juli. Die Haftung erfolge in üblicher haftungsrechtlicher Form. Der Vorsitzende macht noch einmal deutlich, dass sich die Gemeinde hinsichtlich eines Mobilfunkkonzepts noch nicht festgelegt habe. Eine solche Entscheidung müsse in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung getroffen werden.

Anfragen der Gemeinderäte

  1. Erläuterungen zum Wärmekonzept Mochenwangen und der Rolle der Biogasanlage Kögelhof

(Der Vorsitzende erläutert, dass der Kögelhof primär nur ein Lieferant von Wärme sei. Mit der Erstellung des Wärmekonzepts für Mochenwangen könne evtl. die Möglichkeit eröffnet werden, weitere Gebäude mit Hilfe eines Nahwärmenetzes über den Wärmeproduzent Kögelhof bzw. den Dienstleister Technische Werke Schussental (TWS) anschließen zu können. Die Gemeinde erstelle ein Nahwärmekonzept mit Abfrage an die Bürger, wie der Zustand der Heizungen sei. Ggf. bestünden noch weitere Möglichkeiten für den Aufbau von Nahwärmelösungen. Daraus leite sich dann wieder das Quartierskonzept ab. Da spiele die Biogasanlage Kögelhof eine große Rolle, weil bereits ein Wärmeproduzent vorhanden sei. Allerdings werde auch der Aufbau eines Nahwärmekonzepts darüber hinaus auch ganz unabhängig von der bestehenden Wärmequelle betrachtet und erarbeitet.)

 

  1. Sicherheit der Radwege in Wolpertswende – Verschiedene gefährliche Stellen in den Ortschaften

(Der Vorsitzende informiert, dass die Zuständigkeit bei den Radwegen in der Gemeinde sehr unterschiedlich sei. Teilweise sei der Landkreis zuständig, teilweise die Gemeinde selbst. Gefahrenstellen werden regelmäßig an die Gemeinde gemeldet und dann geprüft, wie Abhilfe geleistet werden kann.)

 

  1. Sachstand zur Flüchtlingsunterbringung in Bezug auf die ehemaligen Räumlichkeiten der Jugendfeuerwehr

(Der Vorsitzende legt dar, dass mit dem Erwerb des Grundstücks und Gebäudes, Hauptstraße 29 in Mochenwangen, auch der Umzug der Bewohner aus dem Feuerwehrhaus vorgesehen sei).

 

  1. Einrichten von Tempo 30 in Vorsee aufgrund der Umleitung wegen Hangsicherungsarbeiten zwischen Staig und Blitzenreute

(Der Vorsitzende erklärt, dass hier schon etliche Anfragen bei der Gemeinde eingegangen seien. Die Gemeinde sei jedoch nicht Träger der Entscheidung und habe das Anliegen bereits an die Straßenverkehrsbehörde weitergegeben. Da Vorsee jedoch keine offizielle Umleitungsstrecke sei, tue sich diese wohl schwer hier Maßnahmen zu treffen.)

 

  1. Starke Hitze in Bücherei Mochenwangen – Maßnahmen zur Abhilfe

(Der Vorsitzende teilt mit, dass eine Abhilfe wegen der sommerlichen Temperaturen gerne prüfen lasse.)

 

Beratung und Beschluss über die Globalberechnung (Beitragskalkulation) der Kanal-, Klär- und Wasserversorgungsbeiträge mit Wirkung zum 01.01.2023

Die Globalberechnung im Bereich Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung muss alle zehn Jahre auf den Prüfstand. Dabei wird die Höhe des Beitragssatzes neu kalkuliert, mit dem die Anschlusskosten für die öffentlichen Abwasserbeseitigungs- und Wasserversorgungsanlagen teilweise gedeckt werden sollen. Zu den Aufgaben der Städte und Gemeinden gehören nämlich u.a. die Beseitigung und Klärung der anfallenden Abwässer sowie die Wasserversorgung. Finanziert werden diese Maßnahmen nicht aus den allgemeinen Steuermitteln, sondern aufgrund gesetzlicher Bestimmungen durch Beiträge der Anschlussnehmer bzw. Gebühren der Benutzer. Das betrifft hauptsächlich künftige Grundstückseigentümer in der Gemeinde. Es handelt sich dabei um einen einmaligen Betrag. Die Ermittlung des Beitragssatzes und der Nachweis darüber wird in Form einer sog. Globalberechnung gefordert. In der Gemeinderatssitzung wurde diese Globalberechnung vorgestellt und darüber beraten. Einstimmig fasste der Gemeinderat daraufhin folgenden Beschluss:

  1. Es wird weiterhin jeweils ein einheitlicher Abwasser – und Wasserversorgungsbeitrag für die Gemeinde Wolpertswende festgesetzt. Der Abwasserbeitrag wird wie bisher in Teilbeiträgen (Kanal- und Klärbeitrag) erhoben.

II.  Die dem Gemeinderat vorliegende Globalberechnung vom Juli 2022 wird mit ihrem gesamten Inhalt beschlossen. Insbesondere werden folgende Ermessens- und Prognoseentscheidungen getroffen:

1.         Die Globalberechnung für den Kanal- und Klär- sowie Wasserversorgungsbeitrag wird sowohl auf der Flächenseite als auch auf der Kostenseite auf das Jahr 2032 ausgerichtet.

2.         Die Gemeinde Wolpertswende wählt weiterhin als Beitragsmaßstab für den Bereich der Abwasserbeseitigung sowie der Wasserversorgung den Maßstab Nutzungsfläche (Grundstücksfläche multipliziert mit dem Nutzungsfaktor) in der Ausgestaltung des Satzungsmusters des Gemeindetags Baden-Württemberg.

3.         Die Deckungsgleichheit zwischen der Kläranlagenkapazität und den in die Globalberechnung eingestellten Flächen, wie auf der Seite 21 der Globalberechnung dargestellt, wird hiermit voll inhaltlich beschlossen. Die derzeit angeschlossenen bzw. in Zukunft anschließbaren Grundstücke entsprechen der Flächenerhebung der Globalberechnung.

4.         Die Kosten wurden nach dem Nominalwert ermittelt. Beim Wasserversorgungsbeitrag wurden die Nettokosten (ohne Umsatzsteuer) eingestellt.

5.         Auf der Kostenseite der Globalberechnung werden folgende Entscheidungen getroffen:

a)         Wie bisher werden die Regenbecken in der Globalberechnung dem Kanalbereich und die Zuleitungs- und Verbindungssammler dem Klärbereich zugeordnet.

b)        Die künftigen Investitionskosten sowie die voraussichtlichen Herstellungsjahre werden wie dargestellt beschlossen.

c)         Für die künftigen Investitionen wird unter Berücksichtigung der tatsächlichen Preisentwicklung für diese Anlagenteile eine Preissteigerungsrate von 3 % / Jahr zugrunde gelegt.

d)        Das anteilig einbezogene Anlagevermögen der Zweckverbände entspricht deren Angaben.

e)         Die künftigen Zuwendungen werden anhand der derzeit geltenden Förderrichtlinien ermittelt. Demnach waren keine künftigen Zuwendungen in die Globalberechnung einzuarbeiten.

f)         Der Straßenentwässerungsanteil für die Entwässerungsanlagen im Mischsystem (Mischwasserkanäle) wird unter Bezugnahme auf das VEDEWA-Modell nach der kostenorientierten Berechnungsmethode auf 25 % der maßgebenden Kosten festgelegt.

 

Der Gemeinderat hat sich dafür entschieden, den Satz für die Straßenentwässerung von Kanälen auf Regenbecken und Sammler zu übertragen und hierfür keine eigene Berechnung durchzuführen. Von der abflussmengenorientierten Berechnungsmethode wird für die Regenbecken und Zuleitungssammler kein Gebrauch gemacht.

 

In Anlehnung daran werden aus den Kosten der modifizierten Mischwasserkanäle der Kategorie 1 = 35 % als Straßenentwässerungsanteil abgezogen, während dieser Anteil bei den modifizierten Mischwasserkanälen der Kategorie 2 bei 30 % liegt.

 

Aus den Regenwasserkosten des Trennsystems werden 50 % als Straßenentwässerungsanteil abgezogen.

Der Straßenentwässerungsanteil an den Investitionskosten der Kläranlagen wird in Anlehnung an den von der Rechtsprechung akzeptierten Abzug mit 5 % pauschaliert

 

g)        In der Abwasserbeseitigung wird der Teil des Grundstücksanschlusses im Bereich öffentlicher Straßen und Plätze mittels Kostenersatz abgegolten. Er soll laut bestehender und künftiger Satzungsregelung Teil der öffentlichen Abwasserbeseitigung sein.

h)        In der Wasserversorgung wird der Teil der Grundstücksanschlüsse im Bereich öffentlicher Straßen und Plätze dagegen in den Beitrag einbezogen. Auch hier soll er laut bestehender und künftiger Satzungsregelung Teil der öffentlichen Wasserversorgung sein.

6.         Auf der Flächenseite der Globalberechnung werden folgende Entscheidungen getroffen:

 

a)         Die Flächen werden getrennt nach Bebauungsplangebieten, unbeplantem Innenbereich, Außenbereich und zukünftigen Baugebieten erfasst.

b)        Die Grundstücksflächen werden pro Flächenblock unter Zugrundelegung der aktuellen ALKIS-Daten ermittelt.

c)         Bei Außenbereichsgrundstücken wird § 31 KAG berücksichtigt und das tatsächliche Maß der baulichen Nutzung zugrunde gelegt.

d)        In Bebauungsplanbereichen wird das Maß der baulichen Nutzung den Festsetzungen des Bebauungsplanes entnommen. Sofern im Einzelfall dieses überschritten wird, ist das überhöhte Maß einbezogen worden.

e)         Im unbeplanten Innenbereich wird bei bebauten Grundstücken das tatsächliche Maß der baulichen Nutzung zugrunde gelegt; bei unbebauten Grundstücken das überwiegende Maß der baulichen Nutzung der näheren Umgebung.

f)         Bei den künftigen Baugebieten wird sowohl die Nettobaulandfläche als auch das Maß der baulichen Nutzung aus den Vorentwürfen der Bebauungspläne entwickelt bzw. nach dem Stand der Planung angenommen. Der Flächenabzug für Straßenflächen wird in diesen Gebieten pauschal mit 17,5 % für Wohn- und Mischgebiete und mit 20,0 % für Gewerbegebiete angenommen.

 

7.         Für das öffentliche Interesse werden 5 % des beitragsfähigen Aufwands in Abzug gebracht.

 

8.         Für den Gebührenfinanzierungsanteil werden ebenfalls 5 % des beitragsfähigen Aufwands in Abzug gebracht.

 

9.         Die danach ermittelten Beitragsobergrenzen betragen für den:

 

–          öffentlichen Abwasserkanal 2,98 € /m² Nutzungsfläche

–          mechanischen und biologischen Teil der Kläranlagen 0,74 € /m² Nutzungsfläche

–          Wasserversorgungsbeitrag 2,37 € /m² Nutzungsfläche

 

III.        Der Abwasserbeitrag der Gemeinde Wolpertswende wird in der Abwassersatzung wie folgt festgesetzt:

 

Teilbeiträge für den:

 

–          öffentlichen Abwasserkanal 2,95 € /m² Nutzungsfläche

–          mechanischen und biologischen Teil der Kläranlagen 0,70 € /m² Nutzungsfläche

–          weitere Teilbeiträge bleiben vorbehalten

 

IV.        Der Wasserversorgungsbeitrag der Gemeinde Wolpertswende wird in der Wasserversorgungssatzung auf 2,35 € /m² Nutzungsflächefestgesetzt.

(Hinzu kommt bei der Wasserversorgung noch die Mehrwertsteuer.)

 

Beratung und Beschluss über die Kalkulation der zentralen Abwassergebühren für den Bemessungszeitraum 2023-2024
Im Zweijahresrhythmus steht die Kalkulation der Abwassergebühren (Gebühr für das angefallene Schmutzwasser und Niederschlagswasser) an. Zuletzt wurde die Abwassergebühr im Jahr 2020 für die Jahre 2021 und 2022 geändert und entsprechend beschlossen. Nunmehr liegt eine neue Kalkulation für die Jahre 2023 und 2024 vor, die Grundlage für Veränderungen an der Abwassergebühr ist. Die Beratung über die Abwassergebühren erfolgt auch immer in Abstimmung mit dem Abwasserzweckverband Mittleres Schussental (AMS). Die Beschlussfassung wurde aufgrund noch fehlender Informationen vertagt.

 

Beratung und Beschluss über die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) zum 01.01.2023
Dieser Punkt wurde aufgrund der fehlenden Informationen aus dem vorangegangenen Tagesordnungspunkt vom Vorsitzenden abgesetzt.

Solidarische Gemeinde Fronreute-Wolpertswende: Vorstellung der Koordinatorin Lea Kopittke

Für das Projekt Solidarische Gemeinde Fronreute-Wolpertswende wurde zum 1. Juni 2022 eine Koordinatorin über die Caritas Bodensee-Oberschwaben eingestellt. Frau Lea Kopittke hat diese Funktion für die Gemeinden Fronreute und Wolpertswende übernommen. Am 4. Juli 2022 fand eine erste Projektsteuerungsgruppensitzung statt. Aktuell stellt sich Frau Kopittke als Ansprechpartnerin und Koordinatorin der Solidarischen Gemeinde in den beiden Gemeinden vor (u.a. in Kirchengemeinderatssitzungen und anderen Gremien). Frau Kopittke hat sich und das Projekt „Solidarische Gemeinde Fronreute-Wolpertswende“ im Gemeinderat vorgestellt und die nächsten Schritte im Projektablauf dargestellt.

 

Beratung und Beschluss zur Fortführung des Mietspiegels der Gemeinde Wolpertswende ab 1. Januar 2023

Die Gemeinde Wolpertswende hält seit einigen Jahren einen sog. einfachen Mietspiegel für alle Bürger zur Information über die ortsüblichen Mieten bereit, der sowohl Vermietern als auch Mietern einen Überblick über die Mietsituation in der Gemeinde geben soll. Alle zwei Jahre sollte der Mietspiegel aktualisiert werden. In der Gemeinderatssitzung wurde über die Form der Fortführung des Mietspiegels für die nächsten Jahre beraten. Bei 1 Gegenstimme stimmte der Gemeinderat mehrheitlich für die Fortführung des Mietspiegels der Gemeinde Wolpertswende als einfacher Mietspiegel mit Online-Mietspiegel gemäß dem Angebot des EMA-Instituts, Sinzing. Der Gemeinderat beauftragte die Gemeindeverwaltung mit den dafür notwendigen Schritten.

 

Beratung und Beschluss über die Kindergarten-Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2022/2023

Jedes Jahr findet die Beratung über den Kindergartenbedarfsplan im Gemeinderat statt. Dabei werden die aktuellen Kinderzahlen und die Prognosen in den Kindergärten in der Gemeinde dargestellt. Darüber hinaus findet ein Bericht über die Betreuungsformen für Kinder und Kleinkinder statt. Der Bedarfsplan gibt einen Ausblick über die Kindergartenbetreuung vor allem für das kommende Jahr. Bei 1 Enthaltung stimmte der Gemeinderat einstimmig der vorgelegten Kindergarten-Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2022/2023 zu.

 

Beratung und Beschluss über die Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 sowie Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Wolpertswende

In den vergangenen Jahren standen alle zwei Jahre die Beratung und Beschlussfassung über die Elternbeiträge für die Kindergärten auf der Tagesordnung. Die kommunalen Spitzenverbände einigten sich alle zwei Jahre auf Beitragsempfehlungen, die dann für jede Gemeinde bzw. Kindergartenträger als Grundlage ihrer Gebührenberechnung dient. Inzwischen gibt es wie im vergangenen Jahr aufgrund der nicht wirklich absehbaren jüngsten Entwicklungen nur noch Empfehlungen für das nächste Kindergartenjahr (in diesem Fall: 2022/ 2023). Die Elternbeiträge in der Gemeinde wurden daher für das Kindergartenjahr 2022/ 2023 beraten und beschlossen. Einstimmig stimmte der Gemeinderat der Satzung zur 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Kinderbetreuungseinrichtungen vom 18.07.2022 und dem darin enthaltenen geänderten Gebührenverzeichnis zu. Die Veröffentlichung erfolgt auf der Internetseite der Gemeinde.

 

Beratung und Beschluss über die Anpassung der Essenspreise zum Kindergarten- und Schuljahr 2022/2023

Neben den Elternbeiträgen für das neue Kindergartenjahr muss auch über die Essenspreise in der Mensa der Eugen-Bolz-Grundschule sowie in den Kindertagesstätten in den Gemeinden beraten werden. Die Essenspreise für das Essen über den Dornahof, Altshausen sind in den letzten Monaten aufgrund der allgemeinen steigenden Energie- und Lebensmittelpreise erhöht worden. Die Essenspreise der Gemeinde sollten daher den aktuellen Entwicklungen Rechnung tragen und entsprechend für das neue Kindergarten- bzw. Schuljahr 2022/ 2023 angepasst werden. Darüber hat der Gemeinderat beraten und eine Erhöhung der Essenspreise zum 1. September 2022 einstimmig wie folgt beschlossen:

– Essen für Schüler und Kindergartenkinder: 4,80 Euro

– Halbe Portion für Kindergartenkinder: 2,40 Euro

– Essen für Kinderkrippe: 3,00 Euro

 

Beratung und Beschluss über die Neufassung der Ehrenordnung der Gemeinde Wolpertswende

Seit dem Jahr 2017 hat die Gemeinde eine sog. Ehrenordnung, in der Geburtstage, Ehrungen, Nachrufe etc. bei Gemeinderäten, Beschäftigten und Ehemaligen schriftlich geregelt wurden. Aufgrund aktueller, steuerrechtlicher Gesichtspunkte sowie Anmerkungen durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) hat die Gemeindeverwaltung die Ehrenordnung überarbeitet und geordnet. Über diese Änderungen wurde im Gemeinderat beraten. Bei 1 Enthaltung beschloss der Gemeinderat einstimmig die Neufassung der Ehrenordnung der Gemeinde Wolpertswende in der vorliegenden Fassung. Die vorliegende Neufassung der Ehrenordnung tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Verwaltung wird ermächtigt redaktionelle Änderungen bis 1. August 2022 vornehmen zu dürfen.

 

Beratung und Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde Wolpertswende zum Prüfungsbericht der überörtlichen Prüfung (Gemeindeprüfungsanstalt – GPA) über die allgemeine Finanzprüfung der Jahresabschlüsse 2017 – 2019 und der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Wolpertswende und des Eigenbetriebs Wasserversorgung Wolpertswende

In regelmäßigem Turnus von fünf Jahren wird die Gemeinde von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) in haushaltswirtschaftlicher und finanzieller Sicht geprüft. Über die Prüfung wird ein Bericht angefertigt, der Feststellungen enthält. Diese Feststellungen müssen mit Stellungnahmen von der Gemeindeverwaltung und dem Gemeinderat versehen werden. Im vorliegenden Prüfungsbericht ist zudem die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Wolpertswende sowie des Eigenbetriebs Wasserversorgung Wolpertswende von der GPA geprüft worden. Einstimmig nahm der Gemeinderat die Unterrichtung der Prüfungsfeststellungen aus dem GPA-Prüfungsbericht vom 24. Februar 2022 zur Kenntnis. Er stimmte weiter der Stellungnahme der Gemeindeverwaltung zu den Prüfungsfeststellungen des GPA-Prüfungsberichts vom 24. Februar 2022 zu und machte sich diese Stellungnahme zu eigen. Die Gemeindeverwaltung wurde mit dem Abschluss und der Erledigung der Aufgaben aus dem Prüfungsbericht und dem Versand der Stellungnahme an die GPA und die Rechtsaufsicht (Kommunalamt des Landkreises Ravensburg) beauftragt.

 

Beratung und Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Gemeinde Wolpertswende

Der Jahresabschluss, der zahlen- und kassenmäßige Abschluss des Haushaltsjahres 2021, wurde erstellt und wurde nun im Gemeinderat vorgestellt und wurde anschließend beschlossen. Dabei wurde im Gemeinderat präsentiert, wie sich das Haushaltsjahr 2021 im Hinblick auf den damaligen Haushaltsplan mit seinen Planansätzen entwickelt hat. Dem Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Wolpertswende wurde bei 1 Gegenstimme mehrheitlich zugestimmt.

 

Zwischenbericht zum Haushaltsvollzug für das Jahr 2022

Die Gemeindeverwaltung präsentierte einen Zwischenbericht über die finanzielle Entwicklung in diesem Jahr bis zum Stand Halbjahr 2022 und informierte über den bislang erfolgten Haushaltsvollzug. Der Gemeinderat nahm den Zwischenbericht über den Stand des Haushaltsvollzugs im Jahr 2022 zur Kenntnis.

 

Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuweisungen an die Gemeinde Wolpertswende

Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung muss über die Annahme oder Vermittlung von Spenden der Gemeinderat entscheiden. Der Gemeinderat wurde über etliche Spenden im Rahmen der Hilfe für Ciasna informiert:

 

Betrag/ Gegenstand Zuwendungsgeber Empfänger Zweck
400,00 € Walcher GmbH Gde Wolpertswende Hilfe für Ciasna
200,00 € Hirschburger, Margarete Gde Wolpertswende Hilfe für Ciasna
100,00 € Fürst, Josef Gde Wolpertswende Hilfe für Ciasna
300,00 € Amann, Alexander Gde Wolpertswende Hilfe für Ciasna
300,00 € Hoffmann, Karl Gde Wolpertswende Hilfe für Ciasna
250,00 € Zimmermann, Ludwig Gde Wolpertswende Hilfe für Ciasna
100,00 € Waltner, Eberhard Gde Wolpertswende Hilfe für Ciasna
200,00 € Stein, Markus Gde Wolpertswende Hilfe für Ciasna
100,00 € Rist, Georg Gde Wolpertswende Hilfe für Ciasna
1.100,00 € Leins, Christoph und Stefanie Gde Wolpertswende Hilfe für Ciasna
500,00 € Sontheimer, Klaus Gde Wolpertswende Hilfe für Ciasna

 

Weiter wurde er über eine Spende der Stiftung Bildung und Soziales der Sparda-Bank Baden-Württemberg in Höhe von 750,00 Euro für das Kinderhaus Kleine Strolche informiert. Der Annahme der Spenden wurde einstimmig zugestimmt. Bürgermeister Steiner bedankte sich im Namen der Gemeinde für die großzügigen Spenden.
Bei der öffentlichen Sitzung waren bis zu 4 Zuhörer anwesend.

Im elektronischen Ratsinformationssystem werden der Einwohnerschaft ausführliche Informationen zu den Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse zur Verfügung gestellt. Bei den einzelnen Tagesordnungspunkten sind die kompletten Sitzungsvorlagen samt Abstimmungsergebnissen und Anlagen (Pläne, Skizzen) hinterlegt. Das Ratsinformationssystem finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde „www.wolpertswende.de“, wenn Sie auf der Startseite die Rubrik „Rathaus“ oben in der Leiste und dann den Unterpunkt „Ratsinformationssystem“ anklicken. Bei Fragen zum Ratsinformationssystem stehen wir gerne zur Verfügung (Frau Hauchler, Telefon: 07502/ 9403-16).