Beratung und Beschluss über die Satzung zur Anpassung der örtlichen Satzungen an § 2b UstG zum 01.01.2023 (§ 2b UstG-Anpassungs-Satzung)

a) Änderung der Feuerwehrkostenersatzsatzung

b) Änderung der Friedhofsatzung für den Friedhof Wolpertswende und Mochenwangen

c) Änderung der Verwaltungsgebührensatzung

Ab dem 01.01.2023 werden Kommunen in einigen Bereichen umsatzsteuerpflichtig. Die Regelung hierzu befindet sich in § 2b Umsatzsteuergesetz. Demnach werden Kommunen bei wirtschaftlichen Tätigkeiten umsatzsteuerpflichtig, um gegenüber privaten Unternehmen nicht im Vorteil zu sein. Dadurch werden mehrere Anpassungen bei Satzungen notwendig, damit die Tätigkeit nicht als wirtschaftliche Tätigkeit gilt. Um nicht mehrere Satzungen anzupassen, wird diese Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an § 2b Umsatzsteuergesetz erlassen. Darin werden die notwendigen Änderungen in verschiedenen Satzungen geregelt. Einstimmig beschloss der Gemeinderat den Erlass der Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an § 2b UStG mit Wirkung zum 01.01.2023.

 

Beratung und Beschluss über die Aufhebung der Satzung der Gemeinde Wolpertswende über die Benutzung der Panoramahalle Wolpertswende und der Turn- und Festhalle Mochenwangen und die Einführung einer Benutzungsordnung.
Bei beiden Hallen der Gemeinde wird ein privates Entgelt für die Benutzung der Hallen erhoben (Entgeltordnung vom 25.11.2019). Die Benutzung der Halle ist jedoch in einer Satzung geregelt. Um eine einheitliche Linie auch hinsichtlich des § 2b Umsatzsteuer zu haben, wird empfohlen, die Satzung aufzuheben und eine Benutzungsordnung zu verabschieden. Diese unterscheidet sich inhaltlich von der Satzung im Bereich der Ordnungswidrigkeiten, da diese nur für Satzungen durchgeführt werden können. Die Entgeltordnung wurde um den Punkt „Verstöße“ ergänzt und es kann mit einer Strafe und dem Hallenausschluss gedroht werden. Die Entgelte nach der Entgeltordnung hätten mit der Verabschiedung der Vereinsförderung im Jahr im vereinbarten Turnus zum 01.01.2023 angepasst werden sollen. In Rücksprache mit den Vereinen an der Vereinsvorständebesprechung im November werden die Entgelte jedoch erst zum 01.01.2024 angepasst, weil die aktuelle Energiesituation noch etliche Variablen enthält, die aktuell nicht wirklich berücksichtigt werden können. Einstimmig fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss:

1.  Der Gemeinderat beschließt, die Satzung der Gemeinde Wolpertswende über die Benutzung der Panoramahalle Wolpertswende und der Turn- und Festhalle Mochenwangen vom 25.11.2019 aufzuheben und die Benutzungsordnung wie in der Anlage dargestellt zu beschließen.

2.  Der Gemeinderat beschließt, bei der Entgeltordnung die dargestellten Änderungen durchzuführen.

 

Beratung und Beschluss über den Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs Wasserversorgung
Für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Wolpertswende der Gemeinde Wolpertswende wurde der Wirtschaftsplan 2023 beraten, in dem die Investitionen für das kommende Jahr finanziell dargestellt sind und sich die planmäßige wirtschaftliche Situation im Bereich der Wasserversorgung widerspiegelt. Bei 1 Enthaltung beschloss der Gemeinderat den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung Wolpertswende wie dargelegt.

 

Haushalt 2023
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2023 inkl. Investitionsplan und Stellenplan mit Finanzierungplanung für die Jahre 2024 bis 2026

Am 12. Dezember 2022 ist der Entwurf des Haushalts für das aktuelle Jahr im Gemeinderat vorgestellt und beraten worden. Nach den Änderungen aus dieser Sitzung stand die Beschlussfassung über den Haushalt 2023 an. Der Haushalt 2023 bildet den finanziellen Rahmen und die Grundlage für alle geplanten Aufwendungen und Investitionen der Gemeinde, aber auch für alle Einnahmen und Erträge für das Jahr 2023. Zugleich gibt die Finanzierungsplanung einen Ausblick für die nächsten Jahre bis zum Jahr 2026. Der Haushaltsentwurf 2023 ist maßgelblich geprägt von den großen, sich ankündigenden Projekten und Vorhaben in der Gemeinde (u.a. Schaffung von weiteren Kinderbetreuungsplätze, Baugebiete, Hallenprojekt Mochenwangen, Breitbandausbau).  Bei 3 Enthaltungen fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

1. Die Haushaltssatzung 2023 wird gemäß § 79 GemO Baden-Württemberg entsprechend der beigefügten Fassung beschlossen.

2. Dem Stellenplan 2023 wird zugestimmt.

3. Dem Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2026 wird gemäß § 85 GemO i.V.m. der Verwaltungsvorschrift zur Gemeindeordnung beschlossen.

4. Der Gemeinderat nimmt den Beteiligungsbericht zur Kenntnis.

 

Gemeinsamer offener Brief an Ministerpräsident Kretschmann „In großer Sorge um unser Land“ und Positionspapier des Gemeindetages Baden-Württemberg „Belastungsgrenze überschritten – Es darf kein „Weiter so“ geben!“
– Beratung und Beschluss über die Position und Unterstützung der Gemeinde Wolpertswende

Der Gemeindetag Baden-Württemberg als Interessensverband der Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg hat im Rahmen seiner Landesvorstandssitzung im September 2022 ein Positionspapier erarbeitet, um auf das Erreichen der Belastungsgrenze des Staates und der Kommunen hinzuweisen. Die Kommunen befinden sich im Dauerkrisenmodus, von allen politischen Ebenen werden aber immer neue Leistungen eingefordert und die Bürokratie hat eine Komplexität angenommen, die kaum mehr zu bewältigen ist. Aus Sicht des Gemeindetags braucht es eine klare Analyse der aktuellen Lage, eine realistische Bewertung des Leistbaren sowie eine neue Festlegung des Erforderlichen. Die notwendigen Handlungsschwerpunkte werden im Positionspapier genannt und von der Gemeindeverwaltung komplett unterstützt. Dieses Positionspapier wurde im Nachgang auch von anderen kommunalen Verbänden und Verbänden des „öffentlichen Lebens“ übernommen und nach dem ersten Aufschlag mit dem Positionspapier in einem gemeinsamen offenen Brief an den Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann als Vertreter der Landesregierung Baden-Württemberg und mit einer nachdrücklichen Forderung versandt. Im Gemeinderat wurde darüber und über die Positionierung der Gemeinde beraten. Bei 1 Enthaltung fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss:

1. Der Gemeinderat bekräftigt die Situationsanalyse aus den Städten und Gemeinden zur Leistungsfähigkeit des Staates und der Städte und Gemeinden und bekräftigt das beigefügte Positionspapier des Gemeindetags Baden-Württemberg sowie den beigefügten, gemeinsamen offenen Brief an Ministerpräsident Kretschmann.

2. Der Gemeinderat betont, dass zur akuten Krisenbewältigung und zur aktiven Zukunftsgestaltung ein handlungsfähiger Staat und leistungsfähige Kommunen notwendig sind.

3. Der Gemeinderat unterstützt die Position des Gemeindetags Baden-Württemberg auch und gerade in der Haltung gegenüber Bund und Land und stellt sich hinter die Forderungen des Positionspapiers und des gemeinsamen offenen Briefes an Ministerpräsident Winfried Kretschmann.

 

Information zum Stand von laufenden Projekten und Aufgaben der Gemeinde Wolpertswende

Die Gemeindeverwaltung gab zum Ende des Quartals einen Überblick und informiert über den Stand der laufenden Projekte und Aufgaben der Gemeinde. Die Präsentation zum Stand von laufenden Projekten und Aufgaben der Gemeinde Wolpertswende finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Wolpertswende auf der Internetseite der Gemeinde „www.wolpertswende.de“, wenn Sie auf der Startseite die Rubrik „Rathaus & Service“ oben in der Leiste und dann den Unterpunkt „Ratsinformationssystem“ anklicken.

Bei der öffentlichen Sitzung waren keine Zuhörer anwesend.