Bekanntgaben

Der Vorsitzende berichtet:

  • Am 22. November habe die Informationsveranstaltung zum Breitbandausbau in Vorsee stattgefunden. Es seien erste Informationen zum Weiße-Flecken-Ausbauprogramm ausgegeben worden.
  • Für den 8. Dezember sei die Informationsveranstaltung zum Breitbandausbau in Wolpertswende vorgesehen. Die Einladungen folgen noch, da der Adressatenkreis gerade noch endgültig abgestimmt werden müsse.
  • Die Bereitstellung von Informationsmaterial zum Weißen-Flecken-Ausbauprogramm werde derzeit für die Internetseite vorbereitet.
  • Am 24. November habe mit rund 80 Teilnehmern die öffentliche Vorstellung zum Rahmenplan für die ehemalige Papierfabrik in Mochenwangen stattgefunden. Die ausgegebenen Informationen werden auch noch auf der Internetseite der Gemeinde bereitgestellt.
  • Zum Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ sehe der Bauzeitenplan die Fertigstellung der Erschließung Mitte Februar bis Anfang Mai 2023 vor.
  • Bodensee-Oberschwaben-Bahn (BOB): Es gebe wieder Hoffnung, dass die BOB auch in Zukunft weiterfahren könne und entsprechend an der vorbereitenden Ausschreibung des Schienenverkehrs teilnehmen könne.

 

Berichte aus den Ausschüssen und Verbänden

Der Vorsitzende informiert:

  • Am 24. November habe eine Sitzung der Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverband Obere Schussentalgruppe (OSG) stattgefunden, in den folgenden Themen beraten und beschlossen wurden:
  • Jahresabschluss 2021
  • Wirtschaftsplan 2023
  • Gewährleistung einer Zulage aus arbeitsmarktpolitischen Gründen
  • Am 28. November fand eine öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses statt, in der über folgende Baugesuche beraten bzw. beschlossen:
    • Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit jeweils einem Carport, Niedersweiler Str. 28, 88284 Wolpertswende
    • Umbau des bestehenden Einfamilienhauses zu Zweifamilienhaus, Weydenstraße 1, 88284 Wolpertswende OT Mochenwangen
    • Errichtung von 13 Balkonen am bestehenden Wohngebäude, Hermann-Löns-Weg 8 bzw. 4, 88284 Wolpertswende OT Mochenwangen
  • Am 29. November tage die Verbandsversammlung Abwasserzweckverband Mittleres Schussental (AMS)
  • Am 05.12.2022 finde eine Sitzung der Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverband Schussen-Rotachtal statt.

 

 

Fragen der Einwohner

Ein Sprecher der Interessensgemeinschaft PRO LEBEN äußert, dass eine Forderung in einer Anfrage von ihm im Sande verlaufen sei. Es sei darum gegangen, dass Anbieter von Mobilfunk verpflichtet werden müssen, auch in das schnelle Internet in kleinen Gemeinden wie Wolpertswende zu investieren, andernfalls bleibe es bei der derzeitigen NetCom BW als Anbieter. Er fragt, warum dies nicht gemacht werde. Bei einem Ausstieg der NetCom BW gebe es in Wolpertswende kein schnelles Internet und keine Festnetztelefonie mehr. Dies alles gehöre u.a. zu einer ordentlichen und durchdachten und fortschrittlichen Glasfasernetz- und Mobilfunkplanung, mit der die wichtigsten Belange der Bürger, u.a. Gesundheit, berücksichtigt und langfristig gesichert seien. Wer in Wolpertswende Funkmasten baue, müsse auch Glasfaser verlegen. Das sei die Forderung der IG PRO LEBEN gewesen.

Der Vorsitzende erklärt, dass Gemeindeverwaltung und Gemeinderat sich intensiv zum Breitband beraten haben und dank Förderprogramme des Bundes und des Landes inzwischen den Glasfaserhausanschlussausbau beschlossen haben und forcieren. Die Gemeinde baue unter der Federführung des Zweckverbands Breitbandversorgung aktuell im Weiße-Flecken-Ausbauprogramm aus. Das Weiße-Flecken-Ausbauprogramm beinhalte alle Bereiche rund um Wolpertswende, Teile von Wolpertswende und den überwiegenden Teil von Mochenwangen herum. Darüber hinaus soll die Gesamtgemeinde im weiteren Grauen-Flecken-Ausbauprogramm überall Glasfaserhausanschlüsse erhalten. Der Betrieb des Glasfasernetzes müsse diskriminierungsfrei ausgeschrieben werden, sodass alle potentiellen Anbieter ein Angebot für dieses Netz angeben können. Der Netzbetreiber NetCom BW habe als einziger Anbieter ein Angebot abgegeben und betreibe daher das Netz. Weitere Anbieter könnten das Netz auch nutzen, müssten hierfür ähnlich wie beim Stromnetz Netznutzungsentgelt zahlen. Der Anbieter NetCom BW werde das Netz über die Laufzeit von 15 Jahren (bis 2032) betreiben. Das Glasfasernetze im Zweckverbandsgebiet „Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg“, das inzwischen alle Städte und Gemeinden im Landkreis umfasse, sei so groß, dass es äußerst attraktiv für weitere Anbieter und für die nächste Ausschreibungsrunde ab 2032 sei. Im Übrigen sei im Gemeinderat darüber hinaus beschlossen worden, dass die geplante Mobilfunkanlage in Wolpertswende an das Glasfasernetz angeschlossen werden müsse und darüber versorgt werden sollte.

 

Ein Einwohner spricht TOP 9 der Sitzung an. Er spricht sich gegen eine weitere Gedenkstätte aus und plädiert dafür, dass die Namen an den vorhandenen Gedenkstätten angebracht werden.

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar, spricht sich für die Anerkennung der Arbeit des Arbeitskreises „Erinnerungskultur“ und der Überlegung, einen würdigen Rahmen für die Erinnerungskultur zu finden, aus. Zugleich verweist er auf die weiteren Ausführungen unter dem nachfolgenden TOP 9.

 

Anfragen der Gemeinderäte

  1. Sachstand zum Normenkontrollantrag beim Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ und Verkauf von Bauplätzen

(Der Vorsitzende antwortet, dass der Normenkontrollantrag beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim sei und es aktuell darum gehe, einen Verhandlungstermin dort im kommenden Jahr zu bekommen. In dieser Verhandlung werde über die Zulässigkeit des Normenkontrollantrags entschieden. Solange über den Normenkontrollantrag nicht beim Verwaltungsgerichtshof verhandelt worden sei, könne kein Bauplatz guten Gewissens verkauft werden.)

  1. Städtebauliche Entwicklung Mochenwangen – Rahmenplan Papierfabrik und Baugebiet „Am Brunnenweg“

Der Vorsitzende erläutert, dass der Verkauf von Bauplätzen in der Reihenfolge erst im jetzt zu erschließenden Baugebiet „Am Brunnenweg“ erfolge und erst dann im ersten Bauabschnitt des Geländes der ehemaligen Papierfabrik Mochenwangen stattfinde. Die beiden Verfahren würden sich nicht gegenseitig einschränken.

 

Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt und Seniorenwohnen Mochenwangen“ und der örtlichen Bauvorschriften hierzu – Einstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt und Seniorenwohnen Mochenwangen“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „EDEKA und Seniorenwohnen Mochenwangen“ und der örtlichen Bauvorschriften hierzu

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24. Oktober 2022 ist der städtebauliche Entwurf für den Bebauungsplan „EDEKA und Seniorenwohnen Mochenwangen“ im Detail vorgestellt und beraten worden. Der nächste (formale) Schritt im Bebauungsplanverfahren soll mit dem sog. Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden. Da das Verfahren am 20. Juli 2020 mit dem Aufstellungsbeschluss zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan gestartet ist und nun in einen sog. Angebotsbebauungsplan abgeändert werden soll, sind formal gesehen erst ein Einstellungsbeschluss im Verfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und ein Aufstellungsbeschluss für den sog. Angebotsbebauungsplan zu fassen. Der Tagesordnungspunkt war bereits in der vergangenen Gemeinderatssitzung am 14. November 2022 auf der Tagesordnung. Von Seiten der Vorhabenträger mussten jedoch noch Unterlagen nachgereicht werden, die nicht bis zur damaligen Sitzung vorlagen. Aus diesem Grund wurde der Tagesordnungspunkt zunächst in der Sitzung am 14. November abgesetzt und auf die nächste Gemeinderatssitzung am 28. November genommen. Ohne Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig die Einstellung des am 20.07.2020 eingeleiteten Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes “Lebensmittelmarkt und Seniorenwohnen Mochenwangen” und der örtlichen Bauvorschriften hierzu. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Flst.-Nrn. 1659/1, 1660, 1661/1 sowie 1662 (Teilfläche).

Des Weiteren beschloss der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes “EDEKA und Seniorenwohnen Mochenwangen” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird der Bebauungsplan “EDEKA und Seniorenwohnen Mochenwangen” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Flst.-Nrn. 1636/6 (Teilfläche), 1638/1 (Teilfläche), 1638/7 (Teilfläche), 1654 (Teilfläche), 1654(1 (Teilfläche), 1654/2 (Teilfläche), 1658/9 (Teilfläche), 1659/1, 1660, 1661/1 und 1662 (Teilfläche).

Erfordernis und Ziele der Planung:

  • Ausweisung eines Sondergebietes mit dem Zweck der Errichtung von großflächigem Einzelhandel zur Versorgung der Bevölkerung
  • Ausweisung eines Urbanen Gebietes zur Sicherstellung einer sinnvollen Nutzungsmischung und der Unterbringung anderer Einrichtungen wie dem Seniorenwohnen
  • Bedarfsgerechte Steuerung der baulichen Entwicklung in dem angrenzenden Bereich durch verbindliche Vorgaben (einfacher Bebauungsplan)
  • Schaffung der Voraussetzungen für den Ausbau des Verkehrsnetzes sowie eines zusammenhängenden Geh- und Radwegenetzes
  • Orientierung der möglichen Entwicklung an der Bestandsbebauung
  • Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten

 

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.

Der Flächennutzungsplan im betroffenen Bereich wird im Rahmen einer Berichtigung im Sinne des § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst.

Bebauungsplan „EDEKA und Seniorenwohnen Mochenwangen“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu – Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan „EDEKA und Seniorenwohnen Mochenwangen“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu

Nach der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 24. Oktober 2022 soll nun der städtebauliche Entwurf formal gebilligt und dann in nächster Zeit zur Einsicht und mit der Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen im Rathaus ausgelegt werden. Dazu ist der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zu fassen. Im Rahmen der Auslegung werden auch die Träger öffentlicher Belangen, also insbesondere das Landratsamt, das Regierungspräsidium und Verbände, Stellungnahmen zum Verfahren abgeben, über die in einem nächsten Schritt und in einer späteren Gemeinderatssitzung dazu beraten werden muss. Der Tagesordnungspunkt musste ebenfalls, wie oben unter Tagesordnungspunkt 7 beschrieben, abgesetzt und auf die nächste Gemeinderatssitzung verlegt werden. Bei 1 Enthaltung billigte der Gemeinderat einstimmig den Entwurf zum Bebauungsplan “EDEKA und Seniorenwohnen Mochenwangen” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 18.11.2022.

Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Arbeit des Arbeitskreises „Erinnerungskultur in der Gemeinde Wolpertswende“ mit Unterstützung durch das Denkstättenkuratorium NS-Dokumentation Oberschwaben „Denkorte an oberschwäbischen Erinnerungswegen“: Vorstellung der Aufarbeitungsarbeit und Beratung und Beschluss zum weiteren Vorgehen

In der Gemeinde hatte sich ein Arbeitskreis gegründet, der sich mit der Aufarbeitung von Opfern des Nationalsozialismus in der Gemeinde beschäftigt und die Arbeit im Rahmen der NS-Dokumentation „Denkorte an oberschwäbischen Erinnerungswegen“ eingebracht hatte. Ein erstes Ergebnis der Arbeit zu dieser Dokumentation wurde am 11. Dezember 2017 in öffentlicher Gemeinderatssitzung vorgestellt. Daraus wurde der Arbeitskreis beauftragt, die Arbeiten zu vervollständigen und einen würdigen, bleibenden Rahmen in der Gemeinde vorzuschlagen. Durch Abstimmungsbedarf innerhalb des Arbeitskreises und auch bedingt durch die Corona-Pandemie hat sich der Arbeitskreis in vergangener Zeit neu aufgestellt und die Arbeiten zu einem Abschluss gebracht. Die finalen Arbeiten wurden nunmehr in der Gemeinderatssitzung vorgestellt. Das weitere Vorgehen zur Schaffung eines würdigen Rahmens in der Gemeinde (u.a. in Form eines „Denkortes“) sowie der Dokumentation der Geschichten der Opfer des Nationalsozialismus wurden ebenfalls beraten. Bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung fasste der Gemeinderat mehrheitlich folgenden Beschluss:

  1. der Gemeinderat dankt dem Arbeitskreis „Erinnerungskultur in der Gemeinde Wolpertswende“ für die Arbeit und Aufarbeitung von Fällen von Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in der Gemeinde.
  2. Der Gemeinderat stimmt dem prinzipiellen Vorgehen des Arbeitskreises mit dem Ziel der Veröffentlichung einer Broschüre und der Einrichtung eines Denkorts zur Erinnerung zu.
  3. Der Gemeinderat stimmt den im Entwurf vorliegenden Texten (Opfer-Biographien, Entwurf Vorwort) zu.
  4. Der Gemeinderat stimmt der Bereitstellung eines finanziellen Beitrags der Gemeinde Wolpertswende zur Erstellung einer Broschüre im vorgegebenen Rahmen des Denkstättenkuratoriums NS-Dokumentation Oberschwaben „Denkorte an oberschwäbischen Erinnerungswegen“ in Höhe von 1.000 Euro zu.
  5. Der Gemeinderat stimmt grundsätzlich der Einrichtung eines Denkorts in der Gemeinde zu und beauftragt die Gemeindeverwaltung mit den nachfolgenden Schritten:
  • Einholen von Ideen zur künstlerischen Gestaltung samt Kosten
  • Erkundigungen über Zuschussmöglichkeiten
  • Vorbereitung der Entscheidung im Gemeinderat über die künstlerische Gestaltung und die Lokalisierung des Denkorts
  • Vorbereitung der Entscheidung im Gemeinderat über das Ausrichten einer würdigen Einweihungsfeier mit Unterstützung durch den Arbeitskreis „Erinnerungskultur in der Gemeinde Wolpertswende“
  • Beitritt der Gemeinde zum Denkstättenkuratorium NS-Dokumentation Oberschwaben mit Sitz in Weingarten

Einrichtung von weiteren Kinderbetreuungsplätzen in Wolpertswende: Vorstellung und Beratung über den möglichen Umbau der Alten Schule in Wolpertswende zur Kindertagesstätte

Die Gemeinde Wolpertswende hat sich bereits seit Mitte des Jahres aufgemacht, die Einrichtung von weiteren Kinderbetreuungsplätzen in Wolpertswende vorzunehmen und die weiteren Schritte zu konkretisieren. Auslöser war u.a. die Ausweisung des Wohnbaugebiets „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende, das dann zu einem Mehr an Kindern führen würde. Zudem ist der kath. Kindergarten „St. Josef“ auch ohne Neubaugebiet an gewissen Kapazitätsgrenzen. Für die Schaffung weiterer Betreuungsplätze bedurfte es verschiedener bauplanerischer und baurechtlicher Prüfungsschritte. Die Gemeinde hat in diesem Prüfprozess insbesondere das gemeindeeigene Gebäude „Alte Schule“ in Wolpertswende unter die Lupe genommen. Es hat sich herausgestellt, dass die Alte Schule Wolpertswende gut zu einer Kindertagesstätte umgebaut werden könnten und damit dem Betreuungsbedarf in Wolpertswende gerecht werden könnte. Die Überlegungen und Planungen wurden in öffentlicher Gemeinderatssitzung vorgestellt und das weitere Vorgehen beraten. Einstimmig fasst der Gemeinderat den Beschluss:

1.    Der Gemeinderat nimmt die Vorstellung des möglichen Umbaus der Alten Schule in        Wolpertswende zur Kindertagesstätte positiv zur Kenntnis.

2.    Der Gemeinderat befürwortet zum derzeitigen Stand die Ausbauvariante B gemäß der dargestellten Flächenstudien des Planungsbüros Sauer Baumanagement GmbH.

3.    Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung mit der Aufnahme von Gesprächen mit den derzeitigen Nutzern der Alten Schule Wolpertswende und erwartet die Berichterstattung über deren Anliegen im Zuge der Beratung über den noch zu fassenden Grundsatz- und Planungsbeschluss in öffentlicher Gemeinderatssitzung.

4.    Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung mit der Vorbereitung der Beratung über einen Grundsatz- und Planungsbeschlusses und der Darstellung der Finanzierungsmöglichkeit für das Vorhaben für die öffentliche Gemeinderatssitzung am 12. Dezember 2022.

 

Baugebiet „Am Brunnenweg“ in Mochenwangen: Beratung und Beschluss zur Ausschreibung der Erschließungsarbeiten

Der Bebauungsplan „Am Brunnenweg“ in Mochenwangen ist im Oktober 2019 rechtskräftig geworden. Knapp ein Jahr danach wurde ein Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) wegen der Erschlie ßungssituation und der Erschließungsbeitragssituation eingelegt. Inzwischen konnten sich die Anwohner und die Gemeinde in einem außergerichtlichen Verfahren einigen und der Normenkontrollantrag ist vor kurzem beim VGH zurückgenommen worden. Damit steht als nächster Schritt die Erschließung des Baugebiets an. In der Gemeinderatssitzung wird das weitere Prozedere zur Erschließung des Baugebiets vorgestellt. In der Planung ist beabsichtigt, dass die Vergabe der Erschließungsarbeiten an eine Tiefbaufirma im Januar 2023 erfolgt und dann die erforderliche Altlastensanierung und die Erschließungsarbeiten ab dem Frühjahr 2023 beginnen. Parallel erarbeitet die Gemeindeverwaltung das Vergabeverfahren für die dortigen Bauplätze. Mit der Vermarktung der Bauplätze möchte die Gemeindeverwaltung ebenfalls im kommenden Jahr beginnen. Die Baumaßnahmen wurden in der Gemeinderatssitzung nochmals vorgestellt, sodass die öffentliche Ausschreibung der Tiefbaumaßnahmen daraufhin erfolgen. Bei 1 Gegenstimme beschloss der Gemeinderat mehrheitlich die öffentliche Ausschreibung der Erschließungsarbeiten für das Baugebiet „Am Brunnenweg“ in Mochenwangen und beauftragte die Gemeindeverwaltung, die Ausschreibung in Zusammenarbeit mit dem Büro LARS consult vorzunehmen. Der Gemeinderat beauftragte weiter die Gemeindeverwaltung mit der Durchführung eines Beweissicherungsverfahrens im Brunnenweg vor Beginn der Erschließungsmaßnahmen.

 

Wasserversorgung Wolpertswende: Beratung und Beschluss über die Vergabe der Tiefbauarbeiten zur Erneuerung der Verbindungsleitung zwischen Hochbehälter Niedersweiler und Hochbehälter Himmelreich

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17. Februar 2020 wurde vom Gemeinderat beschlossen, die Realisierungsschritte für die Neukonzeption der Wasserversorgung Wolpertswende für den Versorgungsbereich Mochenwangen durch die TWS durchführen zu lassen. Daraufhin sind erste Teilabschnitte der Neukonzeption mit der Erneuerung der Wasserleitung zwischen dem Hochbehälter Himmelreich und dem Brunnen in Mochenwangen erfolgt (insbesondere Leitungserneuerung). Als weitere und letzte Teilmaßnahme stehen nun die Tiefbauarbeiten für die Erneuerung der alten Verbindungsleitung zwischen dem Hochbehälter Niedersweiler und dem Hochbehälter Himmelreich an. Diese Maßnahme ist jetzt beschränkt ausgeschrieben worden und soll nun an eine Tiefbaufirma vergeben werden. Die Maßnahme soll noch im Dezember dieses Jahres beginnen und im Frühjahr 2023 abgeschlossen werden. Bei 1 Gegenstimme beschloss der Gemeinderat mehrheitlich die Vergabe der Tiefbauarbeiten für die Erneuerung der Verbindungsleitung zwischen Hochbehälter Niedersweiler und dem Hochbehälter Himmelreich, wie im Lageplan ersichtlich, an den wirtschaftlichsten Bieter die Firma Max Wild aus Berkheim für einen Gesamtbruttobetrag von 153.633,28 €.

Bei der öffentlichen Sitzung waren 17 Zuhörer anwesend.

 

Im elektronischen Ratsinformationssystem werden der Einwohnerschaft ausführliche Informationen zu den Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse zur Verfügung gestellt. Bei den einzelnen Tagesordnungspunkten sind die kompletten Sitzungsvorlagen samt Abstimmungsergebnissen und Anlagen (Pläne, Skizzen) hinterlegt. Das Ratsinformationssystem finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde „www.wolpertswende.de“, wenn Sie auf der Startseite die Rubrik „Rathaus“ oben in der Leiste und dann den Unterpunkt „Ratsinformationssystem“ anklicken. Bei Fragen zum Ratsinformationssystem stehen wir gerne zur Verfügung (Frau Hauchler, Telefon: 07502/ 9403-16).