Bekanntgaben

Der Vorsitzende informiert:

  • Der neue Kämmerer Benjamin Czogalla beginne noch während seines Verwaltungsstudiums am Mittwoch, 1. Februar im Rahmen eines Praktikums seinen Dienst bei der Gemeinde Wolpertswende. Ab 1. März sei er dann offiziell als Kämmerer im Amt.
  • Erschließung Baugebiet „Am Brunnenweg“ in Mochenwangen: Die Vorbereitungen für die Erschließung seien angelaufen. Hierfür seien zunächst Bäume auf der Baugebietsfläche gefällt worden. Die Vergabe der Altlastensanierung und der Erschließungsarbeiten solle in der Gemeinderatssitzung am 13. Februar erfolgen. Der Baubeginn sei für den 1. März vorgesehen. Die Fertigstellung der Erschließung sei zum 1. Dezember geplant.
  • Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende: Entgegen erster Ankündigungen (4. Quartal 2023) und durchaus überraschend habe der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) einen früheren Verhandlungstermin für die Verhandlung über den anhängingen Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan angesetzt. Der Termin sei nun am 14. Juni 2023 am Sitz des VGH in Mannheim.
  • Zufahrtssituation ehemaliges Papierfabrikareal Mochenwangen: Nachdem das Regierungspräsidium eine weitere Ausfahrt für das ehemalige Papierfabrikareal abgelehnt hatte, habe es nun eine zweite Ausfahrt in Aussicht gestellt. Für die weitere Planung müsse u.a. ein Sicherheitsaudit mit dem Regierungspräsidium erfolgen. Die Gemeinde bereite die nächsten Schritte zur Planung einer weiteren Ausfahrt (vorgesehen auf Höhe des Schwarzen Wegs) vor.
    • Ortsdurchfahrt Mochenwangen: Nach vielen Jahren des Vertröstens auf Sanierung der Ortsdurchfahrt Mochenwangen (Landesstraße 284) habe das Regierungspräsidium die grundlegende Sanierung für das kommende Jahr 2024 zugesagt. Im Frühjahr solle es einen Abstimmungstermin zwsichen Regierungspräsidium und Gemeinde in dieser Sache geben.

 

Berichte aus den Ausschüssen und Verbänden

  • Am 30. Januar fand eine öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses statt, in der über folgende Baugesuche beraten bzw. das gemeindliche Einvernehmen beschlossen worden ist:
    • Grundrissänderung Neubau und Bestandsgebäude – Änderung zum Bauantrag BA/1970/2021, Bauhofstr. 3, 88284 Wolpertswende
    • Anbau zur Wohnraumerweiterung mit einem Carport und einer Doppelgarage an bestehendes Zweifamilienhaus, Fabrikstraße 19, 88284 Wolpertswende OT Mochenwangen
    • Neubau einer Lagerhalle mit Werkstatt, Segelbacher Straße, 88284 Wolpertswende
    • Teil-Abbruch und Teilbau Wohnhaus, Bruggen 13, 88284 Wolpertswende
    • Bau einer Umwallung für alle oberirdischen Behälter als Rückhaltefläche gem. WHG und AwSV, Kögelhof 1, 88284 Wolpertswende OT Mochenwangen
    • Umbau und Sanierung eines Mehrfamilienhauses mit 3 Wohneinheiten zu 5 Wohneinheiten, Weingartener Straße 20, 88284 Wolpertswende OT Mochenwangen
    • Isolierte Lagerhalle, Nutzhalle auf Bodenplatte für folgende Nutzungen: Fotoraum für Ebay, Lagerplatz für Antiquitäten und Kleinmöbel, privater Lagerplatz, Sanitäranlage, Schulstraße 12, 88284 Wolpertswende OT Mochenwangen
    • Antrag auf Befreiung wegen Einfriedung, Am Eichenwald 2, 88284 Wolpertswende OT Mochenwangen
  • Terminausblick:

– Nichtöffentliche Sitzung des Sozialausschusses am 6. Februar 2023

– Abwasserzweckverband Mittleres Schussental (AMS): Sitzung der Verbandsversammlung am 8. Februar 2023

– Gemeindeverwaltungsverband Fronreute-Wolpertswende: Sitzung der Verbandsversammlung am 6. März 2023

 

Anfragen der Gemeinderäte

  1. Defekte Straßenbeleuchtung im Baugebiet „Am Bildstöckle“ und fehelnde Straßenbeleuchtung am Vivaldiweg

(Der Vorsitzende informiert, dass die Gemeindeverwaltung das Anliegen aufgenommen habe und durch das Bauamt bzw. Bauhof entsprechend prüfen und beheben lasse.)

  1. Situation um die Buslinie 20 und fehlender Spätbus

(Der Vorsitzende antwortet, dass das Thema gerade mit dem Landkreis und dem Omnibusunternehmen mit Nachdruck aufbereitet und die Situation umfänglich in einer nächsten Gemeinderatssitzung dargestellt werde)

 

Spurenstoffelimination/ 4. Reinigungsstufe an der Kläranlage des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental (AMS)

•   Vorstellung der erweiterten Machbarkeitsstudie zur Spurenstoffelimination/ 4. Reinigungsstufe

•   Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Maßnahme und Festlegung der Verfahrensart

•   Beauftragung der Verbandsverwaltung mit der Auswahl und Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Leistungsphasen 1 – 3

Organische Spurenstoffe, wie Hormone, Arzneimittelrückstände oder Substanzen aus Haushaltsmitteln und Industrie, belasten zunehmend unsere Gewässer. Mit den herkömmlichen Verfahren zur Abwasserreinigung können diese Stoffe nur im geringen Umfang entfernt werden und gelangen somit in die Umwelt. In zahlreichen Studien konnten bereits negative Auswirkungen der Spurenstoffe auf verschiedene Organismen nachgewiesen werden. Im Sinne der Vorsorge ist es daher sinnvoll, die Spurenstoffe gezielt und in größerem Umfang als bisher aus dem Abwasser zu entnehmen. Für den Abwasserzweckverband Mittleres Schussental (AMS) wurde im April 2021 eine Machbarkeitsstudie zur gezielten Spurenstoffelimination in der Kläranlage durch das Ingenieurbüro Jedele und Partner aus Stuttgart durchgeführt, deren Ergebnisse in einer gemeinsamen Sitzung der Gemeinderäte aller vier Verbandsgemeinden am 09.01.2023 ausführlich vorgestellt wurden. Ergänzend mit einem im Jahr 2022 durchgeführten großtechnischen Versuch konnte gezeigt werden, dass die Pulveraktivkohle (PAK)-Dosierung in die Biologie ohne Tuchfiltration das kostengünstigste Verfahren darstellt. Dennoch werden die Kosten zwangsläufig zu einer Anpassung der Abwassergebühren in den Verbandsgemeinden führen.

Die Spurenstoffelimination auf Kläranlagen ist seit einigen Jahren Bestandteil des Umweltpolitikprogrammes der Landesregierung Baden-Württemberg. Für rd. 125 Kläranlagen im Land, darunter ist auch die Kläranlage Ettishofen-Kanzach, wird eine 4. Reinigungsstufe zur Spurenstoffelimination angestrebt. Erreicht werden soll diese Umsetzung durch eine Sonderförderung von 20 % zusätzlich zur Regelförderung. Die Höhe der Regelförderung ist von der Wasser- und Abwassergebühr der jeweiligen Gemeinde abhängig. Derzeit gehen die Gemeinden davon aus, dass das Förderprogramm im Oktober 2024 auslaufen wird, zumindest ist Stand heute nicht klar, wie ein neues Förderprogramm aussehen könnte.

Für die Gemeinde könnte das eine bis zu 62,7-%-Förderung für ihren finanziellen Anteil an der Investitionssumme bedeuten. Eine Antragstellung dafür ist noch bis 01.10.2024 möglich. Da davon auszugehen ist, dass das Programm im letzten Jahr überzeichnet sein wird, soll die Förderung zum nächsten Stichtag (01.10.2023) beantragt werden.

Die Verbandsversammlung des AMS hat sich in der Sitzung am 29.11.2022 grundsätzlich für die Pulveraktivkohle-Direktdosierung ohne Tuchfiltration ausgesprochen.

Es ist weiter vorgesehen, die Verbandsverwaltung in der Verbandsversammlung des AMS am 08.02.2023 mit der Auswahl und Beauftragung eines begleitenden Ingenieurbüros für die Leistungsphasen 1 – 3 für die Planung der 4. Reinigungsstufe zu beauftragen. Bis zum 01.10.2023 soll der Förderantrag eingereicht werden. Erst nach einer positiven Förderzusage (vorrausichtlich im Frühjahr 2024) wird noch einmal endgültig beraten und der Baubeschluss sowie der Beschluss über die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Planung gefasst werden. Bei 1 Enthaltung hat der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

  1. Die vorgestellte erweiterte Machbarkeitsstudie zur Spurenstoffelimination als weitere Reinigungsstufe in der Kläranlage des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental (AMS) wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Gemeinderat stimmt im Grundsatz der 4. Reinigungsstufe zur Spurenstoffelimination und dem PAK-Direktdosierungsverfahren ohne Tuchfiltration zu.
  3. Die Verbandsverwaltung des AMS wird mit der Auswahl und Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Planung (Leistungsphasen 1 –3) beauftragt.
  4. Die Verbandsverwaltung des AMS wird beauftragt, den entsprechenden Förderantrag bis zum 1. Oktober 2023 zu stellen. Der Baubeschluss und der Beschluss über die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen für die Planung sollen erst nach Bewilligung des Förderbescheids gefasst werden.
  5. Der Gemeinderat beauftragt die Verbandsvertreter der Gemeinde mit der entsprechenden Stimmabgabe in der Sitzung der Verbandsversammlung des AMS, die für 08.02.2023 vorgesehen ist.

 

Bei der öffentlichen Sitzung waren 4 Zuhörer anwesend.

 

Im elektronischen Ratsinformationssystem werden der Einwohnerschaft ausführliche Informationen zu den Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse zur Verfügung gestellt. Bei den einzelnen Tagesordnungspunkten sind die kompletten Sitzungsvorlagen samt Abstimmungsergebnissen und Anlagen (Pläne, Skizzen) hinterlegt. Das Ratsinformationssystem finden Sie auf der Internetseite, wenn Sie auf der Startseite die Rubrik „Rathaus & Service“ oben in der Leiste und dann den Unterpunkt „Ratsinformationssystem“ anklicken. Bei Fragen zum Ratsinformationssystem stehen wir gerne zur Verfügung (Frau Hauchler, Telefon: 07502/ 9403-16).