Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 02.05.2022

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

Der Vorsitzende gibt folgendes bekannt:

Am 25. April hat der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung Frau Lenka Glatz zur neuen stellvertretenden Kinderhausleitung gewählt. Des Weiteren wurde über Anpassungen an der Struktur des Kinderhauses entschieden. Zum neuen Bauamtsleiter wurde Herr Jürgen Högel gewählt, der ab 1. Juni den Dienst bei der Gemeinde antreten werde.  Abschließend entschied der Gemeinderat über den Wechsel Stelleninhaber Peter Vakalis vom GVV Fronreute-Wolpertswende zur Gemeinde Wolpertswende.

 

Bekanntgaben

Der Vorsitzende informiert:

  • Mit dem heutigen Tage hat die neue stellvertretende Hauptamtsleiterin, Annika Steinhauser ihren Dienst bei der Gemeindeverwaltung begonnen.
  • Bis August 2022 wird das Team der Verwaltung außerdem von Verwaltungspraktikant Benjamin Czogalla unterstützt.
  • Die Kreisstraße zwischen Wolpertswende und Blitzenreute ist zwischenzeitlich wieder freigegeben.
  • Zur Thematik um die Sammelbestellung von Sandsäcken sind zwischenzeitlich die Preise hoch gegangen. Es gibt keinen akuten Handlungsbedarf derzeit, sodass man hier nochmals in eine Aufbereitung mit den Kommandanten gehen wird.
  • Zur Mobilfunksituation ist bis dato noch kein Termin festgezurrt worden für eine angestrebte Informationsveranstaltung. Es stehen auch noch Rückmeldungen und Informationen an die IG PRO LEBEN aus.

 

Berichte aus den Ausschüssen und Verbänden

Der Vorsitzende informiert:

Am 2. Mai fand eine öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses statt, in der über folgende Baugesuche beraten bzw. beschlossen:

  • Wiederaufbau Haus 11 + 13 mit insgesamt 7 Wohneinheiten sowie Sanierung Bestand Wolpertswender Str. 11 und 13, 88284 Wolpertswende, OT Mochenwangen (Änderungsbaugesuch)
  • Beratung und Beschluss über die Ersatzbeschaffung einzelner Spielgeräte für Spielplätze in der Gemeinde

2. Änderung des Bebauungsplanes „Unterwasser“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu -Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Das Baugebiet „Unterwasser“ an der Fabrikstraße in Mochenwangen ist bereits erschlossen worden und wird derzeit in Abschnitten bebaut. Das Baugebiet, das einem privaten Grundstückseigentümer gehört und über diesen vermarktet wird, soll nun nochmals geändert und angepasst werden. Nach Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Unterwasser“ im März 2020 wurde vom Grundstückseigentümer ein Baugesuch für die Bebauung mit mehreren Doppelhäusern eingereicht. Damit würde bis auf einen kleinen Bereich im Westen des Baugebiets ausschließlich Wohnbebauung umgesetzt. Die notwendige Durchmischung für das planmäßige Mischgebiet wäre dadurch nicht mehr gegeben. Aus diesem Grund wurde bisher nur die Baugenehmigung für drei Doppelhaushälften im Norden erteilt. Um die geplante Bebauung im südlichen Bereich umsetzen zu können, ist eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Das Mischgebiet soll nur noch den Bereich nördlich der inneren Erschließungsstraße umfassen. Südlich der Straße ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes geplant. Bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung beschloss der Gemeinderat mehrheitlich die 2. Änderung des Bebauungsplanes “Unterwasser” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Für den Bereich nördlich der Erschließungsstraße wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes “Unterwasser” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu gemäß § 13a BauGB und für den Bereich südlich der Erschließungsstraße gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Flst.-Nrn. 1507 (Teilfläche), 1509/4, 1510/3 (Teilfläche), 1517 (Teilfläche), 1613 (Teilfläche) und 1614 (Teilfläche).

Erfordernis und Ziele der Planung:

•    Änderung eines Mischgebietsteiles hin zu einem allgemeinen Wohngebiet zur Deckung des            Wohnbedarfs

•    Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten

 

2. Änderung des Bebauungsplanes „Unterwasser“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
– Billigungs- und Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Mit dem vorgenannten Tagesordnungspunkt und dem darin gefassten Aufstellungsbeschluss wurde zugleich der nächste Verfahrensschritt mit dem sog. Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst.  Bei 3 Gegenstimmen billigte der Gemeinderat mehrheitlich den Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes “Unterwasser” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 31.03.2022. Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Brunnenweg“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu – Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Brunnenweg“ in Mochenwangen wurde in der Gemeinderatssitzung im Dezember 2018 beschlossen. Das Verfahren wurde mit dem Beschluss des Gemeinderates im September 2019 abgeschlossen und der Plan trat im Oktober 2019 in Kraft. Verschiedene Anwohner des Brunnenwegs haben aufgrund der geplanten Bebauung einen sog. Normenkontrollantrag gegen das Bebauungsplanverfahren eingereicht. Hintergrund dazu ist u.a. auch die Erschließungsbeitragspflicht beim geplanten und sog. erstmaligen Ausbau des Brunnenwegs. Die Gemeinde konnte nun einen Lösungsweg zur außergerichtlichen Einigung mit den klagenden Anwohnern aufzeigen, was eine Änderung des Bebauungsplanes erfordert. Dabei soll der Straßenraum des zum Ausbau vorgesehenen Brunnenwegs zwischen Gröberstraße und Bodelschwinghstraße verkleinert und die vorgesehenen Längsstellplätze entnommen werden. Bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung beschloss der Gemeinderat mehrheitlich die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans mit Grünordnung „Am Brunnenweg“. Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Verwaltung wurde mit der Erstellung der Entwurfsunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.

 

1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Brunnenweg“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
– Billigungs- und Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch

Mit dem vorgenannten Tagesordnungspunkt und dem darin gefassten Aufstellungsbeschluss wurde zugleich der nächste Verfahrensschritt mit dem sog. Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung billigte der Gemeinderat mehrheitlich den Entwurf zur Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplans mit Grünordnung „Am Brunnenweg“ mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen in der Fassung vom 02.05.2022.

Die Verwaltung wurde beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ – Beratung und Beschluss zur Festlegung der Bauplatzpreise
Für das Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende sind die Bauplatzpreise vor Beginn des Vergabeverfahrens um die Bauplätze festzulegen. Über die nun von der Gemeindeverwaltung kalkulierten und vorgeschlagenen Bauplatzpreise wurde in der Gemeinderatssitzung beraten. Bei 1 Enthaltung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

1. Die Preise für Bauplätze im Punktemodell werden gestaffelt nach Kategorie wie folgt festgelegt:

Kategorie 1: 330 €/ m²

Kategorie 2: 310 €/ m²

Kategorie 3: 290 €/ m²

2. Das Mindestgebot für Geschosswohnbauten wird wie folgt festgelegt: 380 €/ m²

3. Die Mindestgebote für die Vergabe der Grundstücke im Höchstbieterverfahren

werden wie folgt festgelegt:

Für die Bauplatznummern 4,6,10,28,39 und 48: 330 €/ m² Für die Bauplatznummern 14,19 und 34: 310 €/ m²

 

Vergabeverfahren für die Bauplätze in dem Baugebiet “Burggasse-Steigäcker” in Wolpertswende

– Beschlussfassung über die Vergabekriterien im Punktesystem und zum Höchstgebot in dem Baugebiet “Burggasse-Steigäcker” in Wolpertswende

– Beschlussfassung über die Delegierung der Durchführung des Vergabeverfahrens der Gemeindeeigenen Grundstücke in dem Baugebiet “Burggasse-Steigäcker” in Wolpertswende an den Gemeindeverwaltungsverband Fronreute-Wolpertswende

In der öffentlichen Gemeinderatsitzung am 21. Februar 2022 wurden die Richtlinien zur Vergabe von gemeindeeigenen Bauplätzen im Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende vorgestellt und beraten. Nach dieser intensiven Beratung sind einige Anregungen und Vorschläge vom Gemeinderat zur rechtlichen Prüfung und ggf. zur Einarbeitung in die Richtlinien mitgegeben worden. Dies ist in der Zwischenzeit geschehen. In der Sitzung wurden die Überarbeitungen vorgestellt. Zugleich sollte das Vergabeverfahren im Punktesystem und Höchstgebotsverfahren beschlossen werden. Das Vergabeverfahren soll von den Mitarbeitern des Sachgebiets „Bauen, Natur und Umwelt“ des Gemeindeverwaltungsverbands Fronreute-Wolpertswende durchgeführt werden. Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss: Der Gemeinderat stimmt einstimmig den Vergabeverfahren

•           Punktemodell der Gemeinde Wolpertswende (Anlage 1: Vergaberichtlinie mit Anlagen P1-P3)

•           Vergabe zum Höchstgebot (Anlage 2: Vergaberichtlinie mit Anlagen H1-H3)

für das Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende zu und macht sich deren Inhalt zu eigen. Diese Vergabeverfahren sind ortsüblich bekannt zu machen. Der Gemeinderat beauftragt den GVV-Fronreute-Wolpertswende die Vergabe der Bauplätze im Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ gemäß dem Punktemodell der Gemeinde Wolpertswende schnellstmöglich zu beginnen. Die Bewerbungsfrist wird auf 5 Wochen festgesetzt. Der Gemeinderat beauftragt den GVV-Fronreute-Wolpertswende die Vergabe der Bauplätze im Baugebiet „Burggasse-Steigäcker““ im Höchstgebotsverfahren zu beginnen sobald die Vergabe zum Punktemodell abgeschlossen ist (Zuteilung durch Gemeinderat).

 

Bebauungsplan „Burggasse-Steigäcker“: Beratung und Beschluss über das Inkrafttreten des Förderprogramms „Energieeffizienz und Klimaschutz“ für das Baugebiet
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 22. März 2021 hat der Gemeinderat ein Förderprogramm „Energieeffizienz und Klimaschutz“ für das Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende beschlossen. Das Förderprogramm sollte mit Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes durch förmlichen Beschluss in Kraft treten. Das Inkrafttreten wurde nun parallel zum Vergabeverfahren für die Bauplatzvergabe beschlossen. Das Förderprogramm ist in Zusammenarbeit mit der Energieagentur Ravensburg erstellt worden. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der finalen Fassung des Förderprogramms „Energieeffizienz und Klimaschutz“ für das Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende zu. Das Förderprogramm „Energieeffizienz und Klimaschutz“ für das Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende tritt am 1. Juni 2022 in Kraft.

 

Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Wolpertswende
Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung muss über die Annahme oder Vermittlung von Spenden der Gemeinderat entscheiden. Der Gemeinderat wurde über die Spende von Martin Schwanenberg in Höhe von 60 Euro für den Kindergarten Sonnenstrahl informiert. Der Vorsitzende bedankte sich im Namen der Gemeinde für die großzügige Spende.

 

Bei der öffentlichen Sitzung waren bis zu 11 Zuhörer anwesend.

 

Im elektronischen Ratsinformationssystem werden der Einwohnerschaft ausführliche Informationen zu den Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse zur Verfügung gestellt. Bei den einzelnen Tagesordnungspunkten sind die kompletten Sitzungsvorlagen samt Abstimmungsergebnissen und Anlagen (Pläne, Skizzen) hinterlegt. Das Ratsinformationssystem finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde „www.wolpertswende.de“, wenn Sie auf der Startseite die Rubrik „Rathaus“ oben in der Leiste und dann den Unterpunkt „Ratsinformationssystem“ anklicken. Bei Fragen zum Ratsinformationssystem stehen wir gerne zur Verfügung (Frau Hauchler, Telefon: 07502/ 9403-16).