Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zu dem Bebauungsplan „Gewerbeentwicklung Flst.-Nr. 1300/1 und 1302/1″ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie im Rahmen des Änderungsverfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich wird die Öffentlichkeit (Bürger) gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig beteiligt. Der räumliche Geltungsbereich befindet sich im Bereich „Lange Egert“, westlich der Kreisstraße K 7966 und nördlich des „Steinhausener Weg“ und ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.

Im Dienstsitz des Sachgebietes Bauen-Natur-Umwelt des Gemeindeverwaltungsverbandes (GVV) Fronreute-Wolpertswende (Kirchstraße 11, 88273 Fronreute), Zimmer 1/2 wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 11.04.2023 bis 05.05.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12 Uhr und zusätzlich Dienstag von 15:00 Uhr bis 18:00Uhr). Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Hinweis: Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs.  1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Wolpertswende, den 06.04.2023
Daniel Steiner, Bürgermeister