Obwohl die im Gemeindegebiet aufgestellten Hundetoiletten von den Hundehaltern insgesamt sehr gut genutzt werden, gehen immer wieder Beschwerden bei der Gemeindeverwaltung ein, dass sich manche Hundebesitzer (aus Bequemlichkeit oder Ignoranz?) nicht um die Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners (z.B. seit einiger Zeit auch in Privatgärten im Baugebiet „Grettenacker“ in Mochenwangen) kümmern.
Auch werden gefüllte Hundekotbeutel oftmals nicht in die aufgestellten Hundetoiletten, sondern einfach in die dortigen Abfallbehälter eingeworfen oder auch nur im Gras abgelegt.
Wir weisen deshalb nochmals in aller Deutlichkeit auf die Bestimmungen in § 13 der gemeindlichen Polizeiverordnung hin:
„Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen, fremden Vorgärten oder landwirtschaftlich genutzten Grundstücken (Wiesen) verrichtet. Dennoch dort abgelagerter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.“
Verstöße gegen diese Vorschrift stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet wird.
Grundstücksbesitzer und Passanten sollten sich deshalb nicht scheuen bei entsprechenden Beobachtungen Hundehalter auf ihr pflichtwidriges Verhalten aufmerksam zu machen oder Anzeige zu erstatten.