Antrag auf Bürgerentscheid zur Frage der Anbindung des geplanten Mobilfunkmasts in Wolpertswende an das Breitband-/ Glasfasernetz oder über die beschlossene Anbindung über Richtfunk
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
vergangenen Mittwoch, 7. Mai hat uns einen Antrag auf Bürgerentscheid (Bürgerbegehren) erreicht. Er ist uns dabei von den drei Vertrauenspersonen Ralf Heudorfer, Claudia Boog und Otto Burth übergeben worden.
Der Antrag auf Bürgerentscheid nach § 21 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg beinhaltet die Fragestellung: „Sind Sie für die Anbindung des Mobilfunkstandortes in Wolpertswende an das vorhandene Breitband-/ Glasfasernetz und dass eine Anbindung über Richtfunk unterbleibt?“
Dieser Antrag auf Bürgerentscheid richtet sich damit gegen unseren Gemeinderatsbeschluss vom 20. Januar 2025, in dem die technische Anbindung des geplante Mobilfunkmasts am Bauhofareal in Wolpertswende noch einmal beraten und mit die Richtfunkanbindung der geplanten Mobilfunkanlage mit einer Gegenstimme beschlossen wurde.
373 Personen haben das Bürgerbegehren unterschrieben und unterstützt.
Was ist ein Antrag auf Bürgerentscheid (Bürgerbegehren)?
- In der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg steht, dass über eine Angelegenheit, die die Gemeinde betrifft und für die der Gemeinderat zuständig ist, die Bürgerschaft einen Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren) beantragen kann.
- Richtet sich der Antrag auf Bürgerentscheid gegen einen Beschluss des Gemeinderats, muss er innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntgabe des Beschlusses eingereicht sein.
- Das Bürgerbegehren muss von mindestens 7 % der wahlberechtigten Bürger der Gemeinde unterzeichnet sein. Das waren zumZeitpunkt 24. April 2025 mindestens 270 Bürger.
- „Über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens entscheidet der Gemeinderat nach Anhörung der Vertrauenspersonen unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Antrags.“ Als Gemeindeverwaltung prüfen wir daher derzeit die Zulässigkeit des Antrags und werden unser Prüfungsergebnis dem Gemeinderat vermutlich in der Gemeinderatssitzung am 23. Juni 2025 zur Entscheidung vorlegen.
- Sollte der Antrag zulässig sein und wir im Gemeinderat können der Frage nicht abhelfen, d.h. den Beschluss nicht entsprechend des Bürgerbegehrens im Gemeinderat fassen, kommt es in der Folge innerhalb von vier Monaten nach der Zulässigkeitsentscheidung zum Bürgerentscheid.
- Ein Bürgerentscheid läuft ähnlich wie die Bundes-, Landtags- oder auch Bürgermeisterwahl ab. Es würde dafür ein „Abstimmungssonntag“ mit Wahllokalen und dem Auszählen und Verkünden des Abstimmungsergebnisses an einem Sonntagabend notwendig werden.
Was ist bis zum Antrag auf Bürgerentscheid hinsichtlich des Mobilfunkmasts in Wolpertswende passiert?
- Nach langer öffentlicher Diskussion seit sieben Jahren über eine mögliche Errichtung eines Mobilfunkmasts auf dem Bauhofgrundstück in Wolpertswende hatten wir in öffentlicher Gemeinderatssitzung am 19. September 2022 folgenden mehrheitlichen Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat bestätigt im Grundsatz den Gemeinderatsbeschluss der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19. Oktober 2020 und passt den Gemeinderatsbeschluss nach den öffentlichen und offenen Diskussionen und Beratungen wie folgt an:
- Der Gemeinderat stimmt dem Standort am Bauhof in Wolpertswende für die Errichtung einer Mobilfunkanlage für die Deutsche Telekom/ DFMG Deutsche Funkturm GmbH mit einem Mobilfunkmast mit einer Höhe von 35m an der Westgrenze des Grundstücks zu.
- Der Gemeinderat befürwortet einen Ausbau als Schleuderbetonmast.
- Der Gemeinderat stellt den Mobilfunkstandort unter der Bedingung zur Verfügung, dass die Anbindung des Mobilfunkmasts an das vorhandene Breitband-/ Glasfasernetz (Netzbetrieb aktuell durch NetCom BW) erfolgt.
- Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die genauen technischen Planungen sowie einen Entwurf eines Grundstücksnutzungsvertrags von der Deutschen Telekom/ DFMG Deutsche Funkturm GmbH einzufordern und zur Beschlussfassung im Gemeinderat vorzulegen.
- Der Gemeinderat behält sich ausdrücklich vor, die zuvor gefassten Beschlusspunkte bei zuwiderlaufender Interessenslage zwischen der Gemeinde Wolpertswende und der Deutschen Telekom/ DFMG Deutsche Funkturm GmbH oder bei gravierend abweichenden Planungsunterlagen zum dargelegten Sachverhalt der Sitzungsvorlage zur Errichtung des Mobilfunkmasts zurückzunehmen.
- Der Gemeinderat beschließt, Mobilfunkanfragen anderer Mobilfunkbetreiber für den Ortsteil Wolpertswende bis auf Weiteres auf den dann noch zu errichtenden Mobilfunkmast am Bauhofareal zu verweisen. Die Mitbenutzung bzw. Mehrfachnutzung für alle anderen Mobilfunkbetreiber ist von der Deutschen Telekom/ DFMG Deutsche Funkturm GmbH zu gewährleisten.
- Nach langer, folgenloser Zeit fand Anfang Januar 2024 eine bautechnische Begehung des Standorts am Bauhof durch die Deutsche Telekom bzw. DFMG Deutsche Funkturm GmbH statt. Am 1. Februar 2024 erhielten wir einen Entwurf eines Mietvertrags. Darin wurde die Anbindung des geplanten Mobilfunkmasts über Richtfunk beschrieben. Daraufhin bat die Gemeindeverwaltung mit Hinweis auf die bestehende Beschlusslage des Gemeinderats um Klärung der Anbindung an das vorhandene Glasfasernetz (Netzbetrieb durch NetCom BW).
- Die Rückmeldung der Deutschen Telekom hatte dann Folgendes ergeben:
- „Die Entscheidung hinsichtlich der Variante zur Anbindung des neuen Standortes – Glasfaser oder Richtfunk – erfolgt insbesondere auf Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.“
- „Weiter ist es unser Anliegen, die Variante umzusetzen, welche eine zügige Umsetzung bzw. Anbindung des Standortes und damit einhergehend frühzeitige Inbetriebnahme garantiert. Nach Abwägung aller Punkte fiel die Entscheidung auf die Variante Richtfunk.“
- „Sollte eine zukünftige Neubetrachtung zur Erkenntnis führen, dass der Schwenk auf eine Glasfaseranbindung – ob in Eigenherstellung oder Anmietung vorhandener Infrastruktur Dritter – aus wirtschaftlichen Gründen Sinn ergibt, werden wir dies anstreben.“
- „Sollte sich die Gemeinde gegen die Vermietung und somit Umsetzung in der geplanten Ausführungsart (Anbindung mittels Richtfunk) entscheiden, sehen wir uns gezwungen die Ressourcen und Finanzmittel für anderweitige Neubauprojekte in Nachbargemeinden der Region freizugeben. Von Investitionen in die Mobilfunkinfrastruktur im Gemeindegebiet Wolpertswende würden wir bis auf Weiteres absehen.“
Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 20. Januar 2025
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20. Januar 2025 haben wir nach zweieinhalb Jahren eine Klarheit über das weitere Vorgehen herbeiführen wollen und darüber beraten.
In unserer Beratung haben wir als Gemeindeverwaltung und deutlich überwiegende Mehrheit im Gemeinderat zum Ausdruck gebracht, dass…
- …wir sehr schade finden, dass die Deutsche Telekom nicht auf den vorhandenen, kabelgebundenen Glasfasernetzbetrieb der Netcom BW zugreifen und die Mobilfunkanlage darüber nicht anbinden möchte. (Die Deutsche Telekom müsste u.a. ihrem Konkurrenten NetCom BW für die Leitungsnutzung Netznutzungsentgelt und entsprechende Gebühren zahlen.)
- …wir uns für die Verbesserung der Mobilfunkversorgung in der Gemeinde und insbesondere für Wolpertswende als zukunftsträchtiger Teil der digitalen Infrastruktur einsetzen wollen. (Mit einer Entscheidung gegen die Richtfunk-Anbindung wäre die Verbesserung der Mobilfunk-Anbindung um Jahre zurückgeworfen worden)
- …wir daher der richtfunkbetriebenen Anbindung des Mobilfunkanlage zustimmen, damit die Mobilfunkanlage noch in diesem Jahr in Betrieb gehen kann. (Der Richtfunkt benötigt Blickkontakt zum „großen Masten“ in Ravensburg und hat daher auch die Höhe von ca. 35 m)
- … wir einen demokratisch legitimierten Standort nach öffentlicher Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat einem privaten und möglicherweise konfliktbeladenden Standort bevorzugen. (Das könnte nach wie vor der Fall sein, sollte eine Mobilfunkanlage an gemeindeeigenem, öffentlichem Standort nicht realisiert werden können.)
Diese Abwägung und diese Gründe haben dazu geführt, dass wir im Gemeinderat bei einer Gegenstimme den folgenden Beschluss gefasst haben:
- Der Gemeinderat ändert den Beschluss vom 19. September 2022 bei Nr. 3 wie folgt ab:
- (neu): Der Gemeinderat stellt den Mobilfunkstandort am Bauhof in Wolpertswende nunmehr in der Zeit der fehlenden Anbindung ans Breitband-/ Glasfasernetz auch per Richtfunkanbindung zur Verfügung. Die Gemeinde drängt weiterhin darauf, dass der Mobilfunkstandort in Wolpertswende zukünftig an das Breitband-/ Glasfasernetz angeschlossen wird.
Die Deutsche Telekom wird aufgefordert, der Gemeinde den Bericht zur alljährlich wiederkehrenden Neubewertung der Anbindungsvariante ebenfalls alljährlich vorzulegen.
- Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Mietvertrag mit der DFMG Deutsche Funkturm GmbH zu und beauftragt die Gemeindeverwaltung mit dem Abschluss des Mietvertrags.
Der Mietvertrag zwischen uns als Gemeinde und der DFMG Deutsche Funkturm GmbH ist mit Datum 30. Januar 2025/ 12. Februar 2025 zustande gekommen. Der Mobilfunkmast durchläuft derzeit das baurechtliche Genehmigungsverfahren.
Wie geht es aktuell weiter?
- Wir werden nun die Zulässigkeit des Antrags auf Bürgerentscheid prüfen.
- Für die Prüfung der 373 Unterschriften werden wir das Rathaus am Dienstag, 20. Mai 2025 ganztägig schließen. Die Unterschriften müssen mit den Einwohnermeldedaten abgeglichen werden. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir an diesem Tag das Rathaus für den Publikumsverkehr schließen werden.
- Es haben uns einige Anfragen erreicht, ob im Nachhinein Unterschriften zurückgenommen werden könnten. Die Rücknahme ist über ein formloses Schreiben mit eindeutigem Text an die Vertrauenspersonen oder an die Gemeindeverwaltung möglich. Entsprechende Vordrucke haben wir zudem im Rathaus (Bürgerbüro/ Einwohnermeldeamt) hinterlegt und können von uns abgerufen werden.
- Die Entscheidung über die Zulässigkeit des Antrags auf Bürgerentscheid wird voraussichtlich in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23. Juni 2025 erfolgen.
Für Rückfragen stehen wir als Gemeindeverwaltung ebenfalls gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Ihr
Daniel Steiner
Bürgermeister