Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwechselbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln.
Es werden wieder Führungen angeboten,

  • jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite)
  • jeden Sonntag (bis Oktober)

Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR.

Samstag, 14. August 2021
Gästeführerin: Marianne Lörcher
Kräuter für den Weihbuschel

Rund um den Baggersee finden wir Kräuter für den Weihbuschel wie Johanniskraut, Schafgarbe, zur Unterstützung der Verdauung, Thymian und Frauenmantel und viele andere Pflanzen, die uns guttun.
Treffpunkt: Parkplatz Baggersee Möllenbronn (88273 Fronreute-Fronhofen) um 14:30 Uhr
Bitte eine Schere und Korb oder Tasche mitbringen.
Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen.

Sonntag, 15. August 2021
Gästeführer: Manfred Traub

Giftpflanzen – Giftschlangen: Faszinierende Namen, aufregende Geschichten

Schon immer übten Schlangen, vor allem Giftschlangen, einerseits eine besondere Faszination, andererseits ein seltsames Schaudern auf uns Menschen aus.  Nicht viel anders verhält es sich bei giftigen Beeren, Stauden und Pilzen. Manfred Traub zeigt Ihnen eine stattliche Anzahl von Giftpflanzen mit und ohne Beeren und erzählt interessante Geschichten über ihre Namen und ihre Wirkung auf den menschlichen Organismus. Ob uns bei dieser Führung eine Kreuzotter begegnet, ist eher unwahrscheinlich, aber nicht ganz auszuschließen!

Streckenlänge: ca. 6 km

Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher (Info-Tafel). Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee

Ende: ca. 17:00 Uhr

Eine Einkehr in ortsansässigen Gasthäusern ist anschließend möglich.
Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen.

Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de
Sie brauchen bei beiden Führungen nur dann eine Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.