Liebe Einwohnerinnen und Einwohner von Wolpertswende,
in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 13. Dezember 2021 hat die Interessengemeinschaft PRO LEBEN der Gemeindeverwaltung einen Antrag auf Einwohnerversammlung nach § 20 a Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) übergeben. Gemäß dem Antrag der Interessengemeinschaft PRO LEBEN soll das Thema „Erhalt der Biotopvernetzung und des Streuobstbestandes im Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ in der Einwohnerversammlung behandelt werden.
Die Gemeindeverwaltung hatte daraufhin die Zulässigkeit des Antrags geprüft, die Zulässigkeit verwaltungsseitig festgestellt und daher dem Gemeinderat entsprechend zur Beschlussfassung in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 31. Januar 2022 vorgelegt. Der Gemeinderat hat die Zulässigkeit des Antrags auf Durchführung der Einwohnerversammlung beschlossen und die Einwohnerversammlung auf Dienstag, 22. Februar 2022 festgelegt.
Ich lade Sie daher ein zur Einwohnerversammlung zum Bebauungsplanverfahren „Burggasse-Steigäcker“ und der Situation um den dortige Streuobstbestand in Wolpertswende
am Dienstag, 22. Februar 2022
um 19.00 Uhr
in die Panoramahalle in Wolpertswende
(Panoramastraße 2, 88284 Wolpertswende).
Die Einwohnerversammlung ist auf den Ortsteil Wolpertswende begrenzt. Es sind daher alle Einwohnerinnen und Einwohner von Wolpertswende recht herzlich eingeladen.
Folgender Ablauf ist für die Einwohnerversammlung vorgesehen:
- Begrüßung durch den Vorsitzenden der Einwohnerversammlung, Bürgermeister Daniel Steiner
- Informationen zum Bebauungsplanverfahren „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende und zur Situation des dortigen Streuobstbestandes durch Bürgermeister Daniel Steiner
- Austausch und Diskussion
Für die Einwohnerversammlung gelten in Hinblick auf die Maßnahmen durch die Corona-Pandemie folgende Regelungen:
- Für die Besucher bzw. Einwohner gilt die 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet). Vor Zutritt zur Einwohnerversammlung ist daher ein negativer Antigen- oder PCR-Testnachweis von Getesteten vorzulegen.
- Während der Einwohnerversammlung ist das Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder KN95/N95, Kennzeichnung: DIN EN 149:2001, KN95/N95) verpflichtend.
- In der Panoramahalle wird während der Einwohnerversammlung regelmäßig gelüftet.
- Für die Einwohnerversammlung stehen 180 Sitzplätze zur Verfügung. Es ist keine Anmeldung erforderlich. Leider können wir aufgrund der aktuellen Corona-Regelungen nicht mehr Plätze für Einwohner zulassen.
- Für die Beratung in der Halle sehen wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vor.
Herzliche Grüße,
Daniel Steiner
Bürgermeister