Liebe Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund der angespannten Energieversorgungssituation in Deutschland, die infolge des Ukraine-Krieges auftritt, werden aktuell bundesweit Maßnahmen auf allen Ebenen ergriffen, um Energie einzusparen und für Energieeinsparungen im öffentlichen, aber auch im privaten Bereich zu sensibilsieren. Zuletzt hatte die Bundesregierung Energieeinsparverordnungen erlassen, die auch die öffentliche Hand und auch die Kommunen in Baden-Württemberg zu Einsparmaßnahmen verpflichten.

Wir haben in der vergangenen, öffentlichen Gemeinderatssitzung am 10. Oktober 2022 über konkrete Energieeinsparmaßnahmen in und für unsere Gemeinde beraten und beschlossen.

Uns Kommunen steht es darüber hinaus frei, weitergehende Maßnahmen im Rahmen unserer rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten zu ergreifen. Nicht nur aus energetischen Gründen haben wir uns auch weitere Maßnahmen überlegt, denn Energieeinsparmaßnahmen haben ebenso eine finanzielle Dimension. Parallel dazu standen in den regelmäßig anstehenden Bürgermeistertagungen im Landkreis Abstimmungen über weitergehende Maßnahmen in unseren Kommunen an.

Nicht immer ist es technisch einfach, die einzelnen Maßnahmen zeitnah und ohne weiteren Aufwand zu realisieren. Wir haben uns zum Ziel gemacht, zum einen konkrete Einsparungen vorzunehmen und zum anderen auf technische Umsetzbarkeit zu achten. Bei weiterer Zuspitzung der Lage werden wir auch weitere „Eskalationsstufen“ aufrufen müssen.

Wir orientieren uns in diesem ersten Energieeinsparschritt an den Energieeinsparverordnungen des Bundes und den weiteren Vorgaben des Landes Baden-Württemberg. Nachfolgend haben wir die Maßnahmen in der Gemeinde aufgeführt:

  • Öffentliche Gebäude – Mindestraumtemperatur
    • Generell: Mindestraumtemperatur von 19 Grad angestrebt.
    • Ausnahmen:
      • Grundschule und Kindertagesstätten nach Maßgabe des Landes: 20 Grad Raumtemperatur
      • Wasch- und Duschräume: 22 Grad Raumtemperatur
      • Kindertagesstätten Wickelplätze: 24 Grad Raumtemperatur
  • Öffentliche Gebäude – Verbot von mobilen Heizgeräten
  • Öffentliche Gebäude – Warmwasseraufbereitung
    • Abschaltung der Warmwasseraufbereitung, wenn der Betrieb überwiegend zum Händewaschen vorgesehen und nicht aus hygienischen Gründen erforderlich ist.
    • Ausnahmen:
      • Grundschule und Kindertagesstätten
  • Straßenbeleuchtung
    • Abschaltung der Straßenbeleuchtung durchgehend von 0.00 Uhr bis 5.00 Uhr
    • Ausnahmen:
      • Neuralgische Punkte: Kreuzungsbereiche, Zebrastreifen, Bushaltestellen, BOB-Haltestelle etc.
  • Flutlichtanlagen Sportplätze: Nur noch streng nach den Trainings- und Spielzeiten.
  • Weihnachtsbeleuchtung
    • Einsatz von LED-Lichterketten
    • Anzahl der öffentlichen Christbäume wird auf einen pro Ortsteil reduziert.
  • Durchführung von Weihnachtsmärkten
    • Durchführung grundsätzlich erlaubt.
    • Bitte der Reduzierung von Ständen und Anlagen/ Beleuchtungen auf „energetisches Minimum“
  • Brunnenbetrieb Wolpertswende und Mochenwangen
    • Der Brunnenbetrieb ist frühzeitig außer Betrieb genommen.
  • Rathaus Wolpertswende
    • Schließung der Rathäuser an Brückentagen.
  • Panoramahalle Wolpertswende und Turn- und Festhalle Mochenwangen
    • Mindestraumtemperatur von 19 Grad angestrebt. Wegen Schulsport ist weitere Absenkung derzeit nicht möglich. Beibehaltung in beiden Hallen.
    • Duschbetrieb wird weiterhin gewährleistet. Kaltwasser für den Duschbetrieb wird evtl. in nächster „Eskalationsstufe“ vorgesehen.
    • Vereinssport soll derzeit während der „kleinen Ferien“ (z.B. Herbstferien, Fasnetsferien, Osterferien) möglich bleiben. Eine Hallennutzung ist während der Weihnachtsferien nicht möglich.

Wir bitten daher um Verständnis für die Maßnahmen und zugleich um Beachtung. Bereits heute möchten wir darauf hinweisen, dass wir möglicherweise die angekündigten, weiteren Schritte in den nächsten Wochen werden gehen müssen. Wir appellieren daher an Sie alle, Energie vorsorglich so gut es geht einzusparen.

Herzliche Grüße,

Ihr

Daniel Steiner

Bürgermeister