Am 01. Juli 2024 ist die Grundsteuer 2024 für Jahreszahler fällig. Den Grundsteuerbetrag entnehmen Sie bitte aus dem Grundsteuerbescheid 2024 bzw. dem zuletzt ergangenen Änderungsbescheid.
Die Zahlungspflichtigen werden gebeten, den Zahlungstermin einzuhalten.
Soweit der Gemeindekasse ein SEPA-Mandat vorliegt, werden die fälligen Beträge zum Fälligkeitstag 01.07.2024 abgebucht.
Weiterer wichtiger Hinweis zur Grundsteuer bei Veräußerung
Bei Grundstücksverkäufen (Eigentumswechsel) während des Jahres bleibt der Verkäufer Steuerschuldner bis zum Ende des Jahres, in dem der Verkauf stattgefunden hat. Die Vereinbarung im Kaufvertrag über den Steuerübergang ist nur privatrechtlich von Bedeutung und gilt nur im Innenverhältnis zwischen Verkäufer und Erwerber. Die Gemeinde darf den Grundsteuerbescheid erst ändern, wenn vom zuständigen Finanzamt ein geänderter Grundsteuermessbescheid ergangen ist. Nach dem Bewertungsgesetz ist der Übergang immer der 1.1. des der Besitzübergabe nachfolgenden Jahres.
Gemeinde Wolpertswende
Steueramt