Am 01.07.2024 ist der 2. Abschlag der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2024 fällig.
Die Höhe des Abschlags entnehmen Sie bitte dem Bescheid der Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren 2023.
Zur Vermeidung von Mahngebühren wird um Einhaltung des Fälligkeitstermins gebeten.
Bei Pflichtigen, die der Gemeindekasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die Beträge zum Fälligkeitstag abgebucht.
Gemeinde Wolpertswende