Am 01.07.2024 ist der 2. Abschlag der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2024 fällig.

Die Höhe des Abschlags entnehmen Sie bitte dem Bescheid der Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren 2023.

Zur Vermeidung von Mahngebühren wird um Einhaltung des Fälligkeitstermins gebeten.

Bei Pflichtigen, die der Gemeindekasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die Beträge zum Fälligkeitstag abgebucht.

 

Gemeinde Wolpertswende