Beim Druck der Wahlbenachrichtigungen durch unseren Druckdienstleister ist versehentlich ein falsches Datum bei der Angabe der Frist bis wann ein Ersatzwahlschein beantragt werden kann, eingesetzt worden.

Im letzten Absatz der betroffenen Wahlbenachrichtigungen heißt es: „Falls Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, Ihnen diese aber nicht zugehen oder Sie diese verloren haben, haben Sie noch die Möglichkeit, bis spätestens 22.02.2024, 12:00 Uhr einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen.“

Wir weisen darauf hin, dass die Möglichkeit, sich einen Ersatzwahlschein ausstellen zu lassen, wenn die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen oder verlorengegangen sind, bis Samstag, 22.02.2025, 12:00 Uhr besteht.

Wir bitten um Beachtung!