Für den Einen Spaß, für den Anderen aber eine erhebliche Belästigung seiner Nachtruhe (insbesondere Kinder und ältere Mitbürger).
Das Abfeuern von Feuerwerkskörpern zum Beispiel anlässlich von Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern scheint zur „Mode“ zu werden, zuletzt vor allem im Baugebiet „Am Bildstöckle“ in Mochenwangen. Dies ist aber verboten!
Da sich in der letzten Zeit Anfragen und Beschwerden bei der Gemeindeverwaltung über Feuerwerke in den Abend- und Nachtstunden häufen, weist das Ordnungsamt auf die Bestimmungen hin und bittet um Beachtung:
Grundsätzlich dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (sog. „Silvester-Feuerwerk“) in der Zeit vom 02. Januar bis zum 30. Dezember nicht abgebrannt werden.
Wer illegal ein Feuerwerk abbrennt, muss mit einem Besuch der Polizei und mit einer erheblichen Geldbuße rechnen.
Wer selbst als Gefeierter von Freunden überrascht wird, hat auch die Aufgabe darauf hinzuweisen, dass das Abfeuern verboten ist.

Bürgermeisteramt