In vielen Wohngebieten werden private Fahrzeuge im Straßenraum abgestellt. Dies ist im Grunde auch erlaubt. Allerdings müssen die Vorgaben des § 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) beachtet und eingehalten werden.
Dort wird vorgeschrieben, in welchen Situationen das Halten und Parken erlaubt bzw. nicht erlaubt ist. Das Parken auf der Straße ist vor allem dann nicht erlaubt, wenn dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert werden. Besondere Bedeutung wird dabei auch der Zufahrtsmöglichkeit von Einsatzfahrzeugen im Notfall beigemessen.
Eine Behinderung von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes liegt insbesondere dann vor, wenn durch parkende Autos die vorgeschriebene verbleibende Straßenbreite von 3,05 Meter nicht mehr gegeben ist. Ebenfalls falsch geparkt sind Fahrzeuge, die teilweise oder ganz auf dem Gehweg abgestellt sind und somit Personen mit Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühlen das Passieren erschweren oder unmöglich machen. Oftmals wird nur aus Gewohnheit oder Bequemlichkeit direkt vor der Haustüre geparkt, obwohl vielleicht private Stellplätze zur Verfügung stehen.

Leider kann auch in Wolpertswender und Mochenwangener Wohngebieten immer wieder beobachtet werden, dass Autos so geparkt werden, dass Rettungsfahrzeuge im Notfall behindert werden und Gehwege nur eingeschränkt benutzt werden können.

 

Um dieses Problem in den Griff zu bekommen, führt die Gemeinde stichprobenweise Kontrollen im gesamten Ortgebiet durch und stellt bei Parkverstößen entsprechende schriftliche Verwarnungen aus.
Wir bitten alle Halter von Kraftfahrzeugen deshalb, uns zu unterstützen, indem Sie Ihr Fahrzeug so parken, dass niemand gefährdet oder behindert wird.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

Ordnungsamt