- Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen. Eine Erststimme für die Wahl einer bzw. eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste einer Partei.
- Um jeden Zweifel auszuschließen, sollte bei der Stimmabgabe ein Kreuz (X) in den Kreis des Wahlvorschlags eingesetzt werden, der die Stimme erhalten soll.
Der Wahlvorschlag, für den die Stimme abgegeben wird, darf nicht geändert werden, also auch keine Vorbehalte oder Zusätze enthalten. Andernfalls ist die Stimme ungültig.
Der Stimmzettel ist bei der Urnenwahl in der Wahlkabine so zu falten, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist und so in die Wahlurne zu werfen. - In den Wahllokalen kann am Wahltag von 8:00 bis 18:00 Uhr durchgehend gewählt werden.
- Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Anträge werden vom Bürgerbüro im Rathaus noch bis zum 21. Februar, bis 15.00 Uhr oder bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung sogar noch bis zum Wahltag, also Sonntag, dem 23. Februar, bis 15.00 Uhr, entgegengenommen.