Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 17.12.2014 das Landes-Behindertengleichstellungsgesetz beschlossen.  Das Gesetz zielt darauf ab, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Rechte durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten.

Um die Belange von Menschen mit Behinderung hier vor Ort wahrzunehmen und mit dem Ziel, Benachteiligungen zu beseitigen und zu verhindern, bestellte die Gemeinde Wolpertswende zum 1. Oktober 2021 Kerstin Rupp als neue ehrenamtliche Beauftragte für Menschen mit Behinderung (Behindertenbeauftragte).

Die Behindertenbeauftragte ist in erster Linie Ansprechpartnerin und Kümmerin für Menschen mit Behinderung in der Gemeinde und wirkt zugleich mit ihren Anregungen auf die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe in Gemeindeverwaltung, aber auch im Gemeinderat hin.

Kerstin Rupp ist gelernte Diplomsozialpädagogin und wohnt selbst bereits seit einigen Jahren in der Gemeinde Wolpertswende. Die Vertretung der Interessen ihrer gehandicapten Mitbürgerinnen und Mitbürger ist Frau Rupp eine absolute Herzensangelegenheit. Sie sieht diese Aufgabe auch als große Chance, um eine bessere Partizipationsmöglichkeit zu erreichen und bringt dabei viel Einfühlungsvermögen mit.

Durch ihre langjährigen Erfahrungen mit behinderten Menschen im Rahmen ihrer Tätigkeiten für die Diakonie Stetten und die Stiftung Liebenau sowie durch ihr Amt als Sprecherin des Behindertenbeirates ihrer Heimatstadt Leutkirch weiß Kerstin Rupp worauf es im alltäglichen Gemeindeleben als Mensch mit Behinderung ankommt. So erhält man bei ihr beispielsweise auch den einheitlichen Schlüssel für öffentliche Behindertentoiletten.

Frau Rupp ist telefonisch unter der Telefonnummer: 0160 4849706 oder per E-Mail unter: [email protected] erreichbar.