Haben sich die Berechnungsgrundlagen für Ihr Grundstück verändert?

Seit dem Jahr 2010 sind die versiegelten Flächen eines Grundstücks, die in den öffentlichen Abwasserkanal einleiten Bestandteil der Verbrauchsabrechnung.

Ändert sich der Grad der Versiegelung, so sind die Änderungen an der versiegelten Grundstücksfläche innerhalb eines Monats der Gemeinde Wolpertswende gem. §46 Abs. 5 (Anzeigepflicht) der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom Eigentümer anzuzeigen. Wir bitten Sie deswegen, bauliche Veränderungen auf Ihrem Grundstück anzuzeigen.

Nach § 49 Abs. 2 der Abwassersatzung kann ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht zudem als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Gemeinde behält sich eine Überprüfung der Situation vor Ort vor.

Folgende Veränderungen können davon betroffen sein:

Neubauten,

Hausanbauten,

Hofeinfahrten oder Hofzufahrten (Ver-, oder Entsiegelung),

Abriss,

Zisterne,

Sofern Sie uns Änderungen mitzuteilen haben, setzen Sie sich bitte mit Frau Brauchle, Telefon 07502-9403-18 (E-mail [email protected]) in Verbindung.