Gemäß den Verfahrensvorschriften, die im Baugesetzbuch niedergelegt sind, haben die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit sich frühzeitig zu dem Verfahren zu äußern.

Zu folgendem Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes können derzeit Stellungnahmen abgegeben werden:

11. Änderung des Flächennutzungsplanes GVV-Fronreute-Wolpertswende im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Brühl-Erweiterung“, Fronreute

Die Unterlagen finden Sie hier