Wir möchten Sie noch einmal auf den Pflichtumtausch der EU-Kartenführerscheine erinnern.
Entsprechend der Vorgabe der EU sollen bis zum 19.01.2033 nur noch befristete Führerscheine ausgegeben werden.

Der Umtausch der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Kartenführerscheine richtet sich nach dem jeweiligen Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins.

Das Ausstellungsdatum ist auf der Vorderseite des Kartenführerscheins im Feld 4a eingetragen.

Für Inhaber/innen eines vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Kartenführerscheins gelten folgende Fristen:

1999 – 2001 19.01.2026
2002 – 2004 19.01.2027
2005 – 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 – 18.01.2013 19.01.2033

 

Wer immer noch einen alten Papier-Führerschein (grau oder rosa und vor dem 31.12.1998 ausgestellt) besitzt, muss diesen nach seinem jeweiligen
Geburtsjahrgang tauschen.

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers:             Umtausch bis:

Vor 1953                                                             19.01.1933

1953 und später                                                  Umtausch sollte bereits erfolgt sein

 

Wer noch eines der genannten Führerscheindokumente besitzt, sollte prüfen, bis wann der Umtausch erfolgen muss, siehe Umtauschfristen unten. Dabei müssen Sie beachten, dass mit dem Zeitpunkt der Umstellung der alte Führerschein nicht mehr gültig ist.

Wer keinen gültigen Führerschein mit sich führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld von 10,00 Euro rechnen.

 

Bei dem Pflichtumtausch handelt es sich nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Das heißt, Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Antrag auf Umstellung in einen EU-Kartenführerschein (Formular auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg oder vor Ort im Rathaus erhältlich)
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild in Papierform
  • Kopie des bisherigen Führerscheins

Sie können den Antrag online auf der Homepage des Landratsamts Ravensburg unter: https://www.rv.de/ihr+anliegen/fuehrerschein/umtausch+in+einen+eu-kartenfuehrerschein oder im Rathaus im Bürgerbüro (Zimmer 1) zu den üblichen Öffnungszeiten einreichen.