Wir möchten Sie noch einmal auf den Pflichtumtausch der EU-Kartenführerscheine erinnern.
Entsprechend der Vorgabe der EU sollen bis zum 19.01.2033 nur noch befristete Führerscheine ausgegeben werden.
Der Umtausch der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Kartenführerscheine richtet sich nach dem jeweiligen Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins.
Das Ausstellungsdatum ist auf der Vorderseite des Kartenführerscheins im Feld 4a eingetragen.
Für Inhaber/innen eines vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Kartenführerscheins gelten folgende Fristen:
1999 – 2001 | 19.01.2026 |
2002 – 2004 | 19.01.2027 |
2005 – 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 – 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Wer immer noch einen alten Papier-Führerschein (grau oder rosa und vor dem 31.12.1998 ausgestellt) besitzt, muss diesen nach seinem jeweiligen
Geburtsjahrgang tauschen.
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers: Umtausch bis:
Vor 1953 19.01.1933
1953 und später Umtausch sollte bereits erfolgt sein
Wer noch eines der genannten Führerscheindokumente besitzt, sollte prüfen, bis wann der Umtausch erfolgen muss, siehe Umtauschfristen unten. Dabei müssen Sie beachten, dass mit dem Zeitpunkt der Umstellung der alte Führerschein nicht mehr gültig ist.
Wer keinen gültigen Führerschein mit sich führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld von 10,00 Euro rechnen.
Bei dem Pflichtumtausch handelt es sich nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Das heißt, Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen.
Erforderliche Unterlagen:
- Antrag auf Umstellung in einen EU-Kartenführerschein (Formular auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg oder vor Ort im Rathaus erhältlich)
- Aktuelles biometrisches Lichtbild in Papierform
- Kopie des bisherigen Führerscheins
Sie können den Antrag online auf der Homepage des Landratsamts Ravensburg unter: https://www.rv.de/ihr+anliegen/fuehrerschein/umtausch+in+einen+eu-kartenfuehrerschein oder im Rathaus im Bürgerbüro (Zimmer 1) zu den üblichen Öffnungszeiten einreichen.