Aktuell sind folgende Geburtsjahrgänge aufgerufen, ihre alten Führerscheine umzutauschen: 1965 – 1970

Der Umtausch der Papierführerscheine, welche bis 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, erfolgt gestaffelt nach dem jeweiligen Geburtsjahr des/der Führerscheininhabers/Führerscheininhaberin. Für Inhaber/innen eines Papierführerscheins gelten folgende Fristen:

Vor 1953                               19.01.2033

1953 – 1958                         Frist war bereits zum 19.07.2022

1959 – 1964                         Frist war bereits zum 19.01.2023

1965 – 1970                         19.01.2024

1971 oder später                 19.01.2025

 

Der Umtausch der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Kartenführerscheine richtet sich nach dem jeweiligen Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins.

Das Ausstellungsdatum ist auf der Vorderseite des Kartenführerscheins im Feld 4a eingetragen.

Für Inhaber/innen eines vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Kartenführerscheins gelten folgende Fristen:

1999 – 2001                         19.01.2026

2002 – 2004                         19.01.2027

2005 – 2007                         19.01.2028

2008                                      19.01.2029

2009                                      19.01.2030

2010                                      19.01.2031

2011                                      19.01.2032

2012 – 18.01.2013              19.01.2033

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Antrag auf Umstellung in einen EU-Kartenführerschein (Formular auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg oder vor Ort im Rathaus erhältlich)
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild,
  • Kopie des bisherigen Führerscheins

Sie können den Antrag im Rathaus im Bürgerbüro (Zimmer 1) zu den üblichen Öffnungszeiten abgeben.