Aktuell sind folgende Geburtsjahrgänge aufgerufen, ihre alten Führerscheine umzutauschen: 1965 – 1970
Der Umtausch der Papierführerscheine, welche bis 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, erfolgt gestaffelt nach dem jeweiligen Geburtsjahr des/der Führerscheininhabers/Führerscheininhaberin. Für Inhaber/innen eines Papierführerscheins gelten folgende Fristen:
Vor 1953 19.01.2033
1953 – 1958 Frist war bereits zum 19.07.2022
1959 – 1964 Frist war bereits zum 19.01.2023
1965 – 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025
Der Umtausch der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Kartenführerscheine richtet sich nach dem jeweiligen Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins.
Das Ausstellungsdatum ist auf der Vorderseite des Kartenführerscheins im Feld 4a eingetragen.
Für Inhaber/innen eines vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Kartenführerscheins gelten folgende Fristen:
1999 – 2001 19.01.2026
2002 – 2004 19.01.2027
2005 – 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 – 18.01.2013 19.01.2033
Erforderliche Unterlagen:
- Antrag auf Umstellung in einen EU-Kartenführerschein (Formular auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg oder vor Ort im Rathaus erhältlich)
- Aktuelles biometrisches Lichtbild,
- Kopie des bisherigen Führerscheins
Sie können den Antrag im Rathaus im Bürgerbüro (Zimmer 1) zu den üblichen Öffnungszeiten abgeben.