Anmeldung der Schüler für das 1. Schuljahr 2016/2017
am Dienstag, den 14. März und Mittwoch, den 15. März 2017
in der Eugen-Bolz-Schule in Mochenwangen
Mit Beginn des Schuljahres 2017/18 werden lt. §73 des Schulgesetzes alle
Kinder schulpflichtig, die bis 30. September 2017 das 6. Lebensjahr vollendet
haben. Die zwischen dem 1. Oktober 2010 und 30. September 2011 geborenen Kindermüssen daher in der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule angemeldet werden.
Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2011 und dem 30. Juni 2012 geboren sind, könnenvon ihren Eltern zur Schule angemeldet werden. Sie erhalten dann den Status eines schulpflichtigen Kindes. Voraussetzung ist die Schulfähigkeit des Kindes, die nach wie vor von der Schulleitung – gegebenenfalls unter Einbeziehung eines pädagogisch-psychologischen Gutachtens und eines Gutachtens des Gesundheitsamts – festgestellt wird. Ansonsten wird das Kind vom Schulbesuch zurückgestellt.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten besteht die Möglichkeit der vorzeitigen Einschulung oder der Zurückstellung vom Schulbesuch.
Kinder, die eine Privatschule besuchen und dort angemeldet werden, müssen
zuvor an der zuständigen Grundschule unter Vorlage des entsprechenden Nachweises abgemeldet werden.
Ebenfalls an der zuständigen Grundschule müssen sich Eltern melden,die
einen Schulbezirkswechsel zum Beispiel wegen Besuchs einer
Ganztagsgrundschule wünschen.
Geburtsurkunde bzw. Familienstammbuch sind bei der Anmeldung vorzulegen.
Die Erziehungsberechtigten erhalten postalisch Einladungen sowie Anmedeunterlagen.
M. Schaufler, Rektorin
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