Kommunal- und Europawahl 2024
Informationen zu den Wahlen in der GemeindeAlles, was Sie zur Stimmabgabe wissen müssen, erfahren Sie nachfolgend:
Wer darf wählen?
Für die Gemeinderatswahl gilt: Wahlberechtigt sind alle Deutschen, EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Wolpertswende ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Für die Europawahl gilt: In Deutschland sind alle wahlberechtigt, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügen, in Deutschland wohnen und sich seit mindestens drei Monaten in der EU aufhalten. Weitere Informationen, auch zu Sonderfällen, erteilt die Bundeswahlleiterin unter www.bundeswahlleiterin.de.
Wer steht zur Wahl?
Der Gemeindewahlausschuss hat am 2. April 2024 alle vier Wahlvorschläge zugelassen, die für die Gemeinderatswahl eingereicht worden sind. Die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel richtet sich nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl 2019:
- Unabhängige Wählervereinigung (UWV)
- Mensch, Natur, Umwelt (MNU)
- Christlich Demokratische Union (CDU)
- wolpertsWENDE
Insgesamt stehen 21 Bewerberinnen und Bewerber für den Gemeinderat zur Wahl. Zu bestimmen sind 14 Mitglieder des Gemeinderates – jede/r Wahlberechtigte hat also maximal 14 Stimmen.
Für die Kreistagswahl sind acht Wahlvorschläge eingegangen und zugelassen. Alle Informationen dazu finden Sie beim Landkreis Ravensburg.
Bei der Europawahl werden in Deutschland 96 Europaabgeordnete gewählt, und zwar nach dem Verhältniswahlsystem. Das bedeutet: Je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Abgeordnete schickt diese in das Europäische Parlament. Zur Wahl zugelassen sind insgesamt 34 Parteien und politische Vereinigungen in Baden-Württemberg. Wahlberechtigte haben eine Stimme. Sie dürfen also nur ein Kreuzchen auf dem Stimmzettel machen.
Ein Muster des Stimmzettels für die Europawahl finden sie hier (PDF)
Wie kann ich meine Stimme abgeben?
Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie über die Zusammensetzung des Gemeinderates beziehungsweise des Europäischen Parlaments und können Wolpertswende und Europa aktiv mitgestalten. Wenn Sie Ihre Stimme persönlich abgeben möchten, haben Sie dazu am Sonntag, den 9. Juni 2024 von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr in Ihrem Wahllokal Gelegenheit. Welchem der drei Wahllokale Sie zugeordnet sind, erfahren Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Wer lieber per Briefwahl wählen möchte, muss dies beantragen (online hier möglich). Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Besonderheit Kommunalwahl: Vorabversand der Stimmzettel
Eine Besonderheit bei den Kommunalwahlen ist der Vorabversand der Stimmzettel. Im Gegensatz zu anderen Wahlen erhalten alle Wahlberechtigten die Stimmzettel der Gemeinderats- und der Kreistagswahl vorab nach Hause geliefert. Beigefügt ist jeweils ein Anschreiben mit zusätzlichen Erläuterungen. Sie haben somit die Möglichkeit, die Stimmen in aller Ruhe zu Hause zu vergeben. Diese Stimmzettel können Sie am Wahltag ins Wahllokal mitbringen. Dort erhalten Sie dann die dazugehörigen Stimmzettelumschläge sowie den Stimmzettel der Europawahl. Selbstverständlich sind im Wahllokal aber auch ausreichend Stimmzettel für die Kommunalwahlen vorrätig, sollten Sie im Wahllokal Ihren Stimmzettel nicht dabeihaben oder neu ausfüllen wollen.
Bitte beachten Sie, dass die vorab versendeten Stimmzettel keine Briefwahlunterlagen sind – diese müssen Sie separat beantragen. Aus logistischen Gründen erhalten auch diejenigen Wahlberechtigten die Stimmzettel, die bereits Briefwahl beantragt haben. Eine doppelte Stimmabgabe ist durch die Wählerverzeichnis-Systematik jedoch ausgeschlossen.
Wie funktioniert Briefwahl?
Wer per Briefwahl wählen möchte, muss dazu die Briefwahlunterlagen anfordern. Dies geht u.a. über einen Antrag, der Ihrer Wahlbenachrichtigung beigefügt ist.
Wer durch Briefwahl wählt,
- füllt den Stimmzettel persönlich aus,
- legt ihn in den amtlichen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl und verschließt diesen,
- unterzeichnet die auf dem Wahlschein vorgedruckte eidesstattliche Erklärung,
- steckt den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag, verschließt den Wahlbriefumschlag und
- übersendet den Wahlbrief per Post oder auf andere Weise rechtzeitig dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses Wolpertswende. Der Wahlbrief kann auch persönlich abgegeben werden.
Wer per Briefwahl wählen möchte, benötigt dafür einen Wahlschein. Dieser kann über einen der folgenden Wege beantragt werden.
- Sie können den Wahlschein online beantragen, und zwar bis Mittwoch, 5. Juni 2024, 12 Uhr. Dazu klicken Sie bitte auf diesen Link und geben die Daten Ihrer Wahlbenachrichtigung ein. Ihnen steht frei, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Anschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir u.a. Ihre Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
- Alternativ können Sie den Wahlscheinantrag mit Ihrem Smartphone oder Tablet stellen. Dazu scannen Sie den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung ein und gelangen so zum vorausgefüllten Wahlscheinantrag, in welchem Sie nur noch Ihr Geburtsdatum erfassen müssen. Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung.
- Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an [email protected] einen Wahlschein beantragen. Bitte geben Sie folgende Daten an:
- Ihren Familien- und Vornamen
- Ihr Geburtsdatum
- Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
- Sie können, falls gewünscht, eine abweichende Adresse für den Versand angeben.
- Möchten Sie den Wahlschein schriftlich beantragen, füllen Sie bitte den Wahlscheinantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus und schicken diesen an die Gemeindeverwaltung Wolpertswende, Kirchplatz 4 in 88284 Wolpertswende.
- Selbstverständlich können Sie den Antrag auch persönlich zu den Öffnungszeiten im Rathaus abgeben. Bitte bringen Sie den ausgefüllten Wahlscheinantrag und Ihren Ausweis mit.
- Telefonische Anträge sowie per SMS oder WhatsApp sind nicht zulässig.
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass Briefwahlunterlagen für Dritte – auch für Familienangehörige – nur mit schriftlicher Ermächtigung ausgehändigt werden können. Weitere Auskünfte werden telefonisch unter Telefonnummer: 07502/ 9403-13 gegeben.
Keine Wahlbenachrichtigung erhalten?
Ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Sie Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und sich vergewissern möchten, ob ein Eintrag im Wählerverzeichnis vorliegt, erreichen das Wahlamt telefonisch unter Telefonnummer: 07502/ 9403-13.
Wann haben die Wahllokale geöffn
Am Sonntag, 9. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr. Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie das Ihnen zugeordnete Wahllokal. Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigung sowie Ihren Ausweis mit
Wo finde ich das Wahlergebnis?
Am Abend der Wahl beziehungsweise Montag, den 10. Juni 2024, erfahren Sie die Ergebnisse auf dieser Websit
Öffentliche Bekanntmachungen
- Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 09. Juni 2024 (PDF)
- Zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und der Wahl des Gemeinderats, des Ortschaftsrats, der Wahl des Kreistags am 09.06.2024 (PDF)
- Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats am 09. Juni 2024 (PDF)
- Über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und für die Wahl des Gemeinderats, des Kreistags sowie die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 09. Juni 2024 (PDF)
Weitere Informationen
- Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 09. Juni 2024
- Übersicht über die Stimmenverteilung in den einzelnen Wahlbezirken zur Gemeinderatswahl am 09.06.2024
- Wahlaufruf Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024
- Kommunalwahl und Europawahl am 9. Juni 2024
- Bekanntgabe des Wahlergebnisses zur Gemeinderatswahl 2024 am 10. Juni 2024
- Kandidatenvorstellung