Ab dem 01.01.2024 gelten nun folgende Hebesätze:
Die Hebesätze werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 380 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 420 v.H.
2. für die Gewerbesteuer auf 370 v.H.
der Steuermessbeträge.
Die Grundsteuer A und B wurde um jeweils 10 % erhöht. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert.
Die komplette Satzung ist auf der Homepage unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ zu finden.