Ab dem 01.01.2024 gelten nun folgende Hebesätze:

 

Die Hebesätze werden festgesetzt

1. für die Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf    380 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf  420 v.H.

2. für die Gewerbesteuer auf   370 v.H.

der Steuermessbeträge.

 

Die Grundsteuer A und B wurde um jeweils 10 % erhöht. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert.

 

Die komplette Satzung ist auf der Homepage unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ zu finden.