Seit 1996 ist der 27. Januar der „Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus“ und damit ein nationaler Gedenktag, an welchem man in Deutschland, der EU und der Welt der über sechs Millionen Juden und der vielen anderen Opfer gedenkt, die während der nationalsozialistischen Herrschaft ermordet wurden. Das Datum selbst erinnert an die Befreiung der Überlebenden des nationalsozialistischen Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau durch Soldaten der Roten Armee am 27. Januar 1945.

Am 3. Januar 1996 proklamierte Bundespräsident Roman Herzog den 27. Januar zum „Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus“:

„Die Erinnerung darf nicht enden; sie muss auch künftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen. Es ist deshalb wichtig, nun eine Form des Erinnerns zu finden, die in die Zukunft wirkt. Sie soll Trauer über Leid und Verlust ausdrücken, dem Gedenken an die Opfer gewidmet sein und jeder Gefahr der Wiederholung entgegenwirken.“

Der Tag solle als „nachdenkliche Stunde inmitten der Alltagsarbeit“ begangen werden, so Herzog. An öffentlichen Gebäuden werden die Flaggen auf Halbmast gehisst als Zeichen der Erinnerung.

2005 wurde der 27. Januar von der EU zum europäischen Gedenktag und im selben Jahr von den Vereinten Nationen zum globalen Gedenktag („International Day of Commemoration in Memory of the Victims of the Holocaust“) erklärt.