Die Gemeinde ist als Friedhofsträger für den verkehrssicheren Zustand der Friedhöfe verantwortlich. Alle Besucher müssen die Gewissheit haben, dass sie sich möglichst gefahrlos auf dem Friedhof bewegen können. Diese Verkehrssicherungspflicht beinhaltet nicht nur die Pflicht, die Friedhofswege in einem gefahrlosen Zustand zu halten, sondern erstreckt sich darüber hinaus auch auf die Grabstellen und die Gräber selbst. Die Gemeinde muss daher Friedhofsbesucher wie auch auf dem Friedhof Beschäftigte vor Gefahren schützen, die von schadhaften oder unsicher stehenden Grabmalen ausgehen. Die geltende Friedhofssatzung enthält bereits Bestimmungen darüber, dass Grabmale so zu fundamentieren und zu befestigen sind, dass sie normalerweise nicht umstürzen können. Vor allem ältere Grabmale lockern sich jedoch durch Frost und andere Witterungseinflüsse; starke Regenfälle, Senkungen durch Hohlräume oder Einwirkungen von Wurzelwerk können die Standsicherheit ebenso beeinflussen.
Die Gemeinde führt deshalb eine Überprüfung der Standsicherheit der Grabmale mittels Druckprobe durch. Werden bei der Überprüfung schadhafte oder nicht standsichere Grabmale festgestellt, so muss die Gemeinde umgehend die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen treffen. Die Grabmale, die nicht standfest sind und eine Gefahr für Besucher und Beschäftigte darstellen, müssen aus Gründen der Verkehrssicherheit sofort niedergelegt werden.
Die Überprüfung der Standfestigkeit der Grabmale/Grabsteine für das Jahr 2023 erfolgt ab 14. Juli 2023
Nutzungsberechtigte von nicht sicheren Grabmalen/Grabsteinen werden anschließend schriftlich benachrichtigt.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung (Tel. 07502 9403-29).