Wir möchten Sie heute auf den bevorstehenden Pflichtumtausch der bisherigen Führerscheine in einen EU-Kartenführerschein erinnern.

Entsprechend der Vorgabe der EU sollen bis zum 19.01.2033 nur noch befristete Führerscheine ausgegeben werden. Für den Umtausch wurde eine
Staffelung festgelegt:

1. Wer noch einen alten Führerschein (grau oder rosa und vor dem 31.12.1998 ausgestellt) besitzt, muss diesen nach seinem jeweiligen Geburtsjahrgang
tauschen.

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers: Umtausch bis:
Vor 1953                  19.01.2033
1953 – 1958             19.01.2022
1959 – 1964             19.01.1923
1965 – 1970             19.01.2024
1971 oder später       19.01.2025

2. Wer bereits einen Kartenführerschein besitzt, der aber noch unbefristet ist, muss diesen wie folgt umtauschen.

Ausstellungsjahr Umtausch bis:
1999 – 2001              19.01.2026
2002 – 2004              19.01.2027
2005 – 2007              19.01.2028
2008                         19.01.2029
2009                         19.01.2030
2010                         19.01.2031
2011                         19.01.2032
2012 – 18.01.2013     19.01.2033

Einwohner der Gemeinde Wolpertswende können den Antrag auf dem Rathaus Wolpertswende (Bürgerbüro, Zimmer 1) stellen. Hierzu sollten Sie ein aktuelles biometrisches Lichtbild und den bisherigen Führerschein mitbringen.