Der Gutachterausschuss Wolpertswende hat gemäß § 193 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung (GAVO) der Landesregierung Baden-Württemberg die Bodenrichtwerte zum 31.12.2020 ermittelt.
Die ermittelten Bodenrichtwerte werden gemäß § 196 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 8 Abs. 2 GAVO öffentlich bekannt gemacht.
Die Bodenrichtwertkarte ist in Kürze auf der Internetseite der Gemeinde Wolpertswende unter www.wolpertswende.de einsehbar.
Auskünfte über die Bodenrichtwerte erhalten Sie über die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Wolpertswende, Kirchplatz 4, 88284 Wolpertswende, Telefon-Nr.: 07502 / 9403-20, Mail: [email protected]