– Verkehrsrechtliche Anordnung gem. § 45 der StVO-

Der Gemeindeverwaltungsverband Fronreute-Wolpertswende erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde aus Gründen der Sicherheit und Ordnung im Namen der Gemeinde Wolpertswende gem. § 45 Abs. 1 bis 3 StVO folgende Anordnung:

1. Auf nachgenannten Straßen werden folgende verkehrsrechtliche Maßnahmen angeordnet:

Auf Antrag der Anwohnerschaft der Eugen-Bolz-Straße wird der Entfernung des Einbahnstraßenschildes (Verkehrszeichen: 220 StVO) an der Einfahrt in die Eugen-Bolz-Straße in Mochenwangen zugestimmt und diese entsprechend angeordnet.

2. Diese Anordnung wird wirksam durch Entfernung des Verkehrszeichens.
3. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten i. S. des § 24 StVG und werden mit Geldbuße geahndet.

Wolpertswende, 14.02.2022