Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in der kommenden, öffentlichen Gemeinderatssitzung am 1. August 2022 wird folgender öffentlicher Tagesordnungspunkt behandelt, den wir Ihnen hier gerne kurz vorstellen.
Die einzelnen Tagesordnungspunkte sowie die dazugehörigen Sitzungsvorlagen der öffentlichen Gemeinderatssitzung finden Sie ab dem Tag der Gemeinderatssitzung auf unserer Internetseite unter www.wolpertswende.de, Rubrik „Rathaus“ – Unterpunkt „Ratsinformationssystem“ zum Nachlesen und zu Ihrer Information.
TOP 7 – 1. Änderung des Bebauungsplans mit Grünordnung “Am Brunnenweg”
Abwägungs-und Beschlussvorschlag sowie Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans mit Grünordnung “Am Brunnenweg”
Die Aufstellung des Bebauungsplanes “Am Brunnenweg” in Mochenwangen wurde in der Gemeinderatssitzung im Dezember 2018 beschlossen. Das Verfahren wurde mit dem Beschluss des Gemeinderates im September 2019 abgeschlossen und der Plan trat im Oktober 2019 in Kraft. Verschiedene Anwohner des Brunnenwegs haben aufgrund der geplanten Bebauung einen sog. Normenkontrollantrag gegen das Bebauungsplanverfahren eingereicht. Hintergrund dazu ist u.a. auch die Erschließungsbeitragspflicht beim geplanten und sog. erstmaligen Ausbau des Brunnenwegs. Die Gemeinde konnte nun einen Lösungsweg zur außergerichtlichen Einigung mit den klagenden Anwohnern aufzeigen, was eine Änderung des Bebauungsplanes erfordert. Dabei soll der Straßenraum des zum Ausbau vorgesehenen Brunnenwegs zwischen Gröberstraße und Bodelschwinghstraße verkleinert und die vorgesehenen Längsstellplätze entnommen werden. In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 2. Mai 2022 ist die Änderung im Gemeinderat eingeleitet worden. Nunmehr soll das Änderungsverfahren mit dem Abwägungsbeschluss sowie dem Satzungsbeschluss abgeschlossen werden.
TOP 8 – 2. Änderung des Bebauungsplanes “Unterwasser” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
Abwägungs-und Beschlussvorschlag sowie Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes “Unterwasser” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu”
Das Baugebiet „Unterwasser“ an der Fabrikstraße in Mochenwangen ist bereits erschlossen worden und wird derzeit in Abschnitten bebaut. Das Baugebiet, das einem privaten Grundstückseigentümer gehört und über diesen vermarktet wird, soll nun nochmals geändert und angepasst werden. Nach Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Unterwasser“ im März 2020 wurde vom Grundstückseigentümer ein Baugesuche für die Bebauung mit mehreren Doppelhäusern eingereicht. Damit würde bis auf einen kleinen Bereich im Westen des Baugebiets ausschließlich Wohnbebauung umgesetzt. Die not-wendige Durchmischung für das planmäßige Mischgebiet wäre dadurch nicht mehr gegeben.
Aus diesem Grund wurde bisher nur die Baugenehmigung für drei Doppelhaushälften im Norden erteilt. Um die geplante Bebauung im südlichen Bereich umsetzen zu können, ist eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Das Mischgebiet soll nur noch den Bereich nördlich der inneren Erschließungsstraße umfassen. Südlich der Straße ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes geplant. In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 2. Mai 2022 ist die Änderung im Gemeinderat eingeleitet worden. Nunmehr soll das Änderungsverfahren mit dem Abwägungsbeschluss sowie dem Satzungsbeschluss zu Ende gebracht werden.
TOP 9 – Vorstellung der Bedarfsermittlung und Beratung und Beschluss über das weitere Vorgehen zum Projekt Halle Mochenwangen
Die Turn- und Festhalle Mochenwangen ist deutlich in die Jahre gekommen. Viele bauliche und funktionelle Mängel treten inzwischen offen zutage. Abhilfe der Mängel ist meist nur mit äußert großem Aufwand und oft nur als Überbrückung möglich. In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 29. November 2021 ist im Gemeinderat die Bedarfsermittlung beschlossen worden, um mit allen Hallennutzern die Anforderungen für eine grundlegend sanierte bzw. neue Halle abzustimmen. Die Bedarfsermittlung ist notwendig für einen möglichen Grundsatzbeschluss zur Sanierung bzw. zum Bau und für die weitere bautechnisch und baurechtliche Begleitung. Die Gemeindeverwaltung hat seit der Beratung im Gemeinderat mit allen Hallennutzern (insbesondere Vereine, Gruppierungen und Schule) Gespräch über den jeweiligen Bedarf geführt und diese Bedarfsmeldungen mit Unterstützung des Büros nps Bauprojektmanagement GmbH aus Ulm zusammengeführt. Nunmehr sollen die Ergebnisse vorgestellt werden und das mögliche, weitere Verfahren aufgezeigt werden.
TOP 10 – Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Wolpertswende
Nach wie vor verzeichnet die Gemeinde erfreulicherweise ein hohes Spendenaufkommen. Besonders die verschiedenen Einrichtungen der Gemeinde (z.B. Kindergärten, Schule, Büchereien etc.) werden mit Spenden von Firmen oder Privatleuten bedacht. Der Gemeinderat muss daher aktuell öfter über die Annahme dieser Spenden beraten und beschließen. Der Tagesordnungspunkt ist als Vormerkposition in der Tagesordnung jeder Gemeinderatssitzung vorgesehen.
Ihr
Daniel Steiner
Bürgermeister