Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in der kommenden, öffentlichen Gemeinderatssitzung am 10. Oktober 2022 wird folgender öffentlicher Tagesordnungspunkt behandelt, den wir Ihnen hier gerne kurz vorstellen.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte sowie die dazugehörigen Sitzungsvorlagen der öffentlichen Gemeinderatssitzung finden Sie ab dem Tag der Gemeinderatssitzung auf unserer Internetseite unter www.wolpertswende.de, Rubrik „Rathaus“ – Unterpunkt „Ratsinformationssystem“ zum Nachlesen und zu Ihrer Information.

TOP 7 – Beratung und Beschluss zum Breitbandausbau im Rahmen des Graue-Flecken-Programms

Bereits seit 10 Jahren ist die Gemeinde Wolpertswende Mitglied im Zweckverband „Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg“ und baut mithilfe von Bundes- bzw. Landesförderprogrammen sukzessive die Breitbandversorgung aus. Im Oktober 2020 hat der Gemeinderat beschlossen, die hohe Fördermöglichkeit über ein Bundes- und ein Landesförderprogramm, das den Ausbau von „weißen Flecken“ vorsieht, zu nutzen. „Weiße Flecken“ sind Gebiete, die eine Breitbandversorgung von unter 30 Mbit/s haben. Dabei handelte es sich um die Gebiete Vorsee, Niedersweiler, Stroppel, Steinhausen und große Teile von Mochenwangen. Die Förderung beträgt 90 Prozent der Baukosten. Der Ausbau mit der Glasfaserinfrastruktur und die Inbetriebnahme des Betriebs sind auf Ende 2024 vorgesehen.

Mit zwei neuen Richtlinien haben der Bund und das Land Baden-Württemberg nunmehr die Förderung der sog. „Grauen Flecken“ ermöglicht. Als unterversorgt im Sinne der Richtlinien (und somit förderfähig) gelten alle Hausanschlüsse mit einer Downloadrate von unter 100 MBit/s (= Graue Flecken). Die Gesamtförderquote liegt wie beim Weiße-Flecke-Programm auch bei 90 Prozent (50 Prozent Bund, 40 Prozent Land). Somit liegt der Eigenanteil der Gemeinde bei einem geförderten Ausbau bei 10 Prozent der förderfähigen Kosten.

Im Gemeinderat geht es darum, ob sich die Gemeinde am Ausbau- bzw. Förderprogramm beteiligt. Mit der Grauen-Flecken-Förderung könnte die Gemeinde die allermeisten Haushalte an das Glasfasernetz der Gemeinde anschließen. Das Förderprogramm und die Bedingungen werden in der Gemeinderatssitzung vorgestellt.

 

 

TOP 8 – Eigenbetrieb Wasserversorgung Wolpertswende: Beratung und Beschluss über die Kalkulation der Wasserversorgungsgebühren mit Wirkung zum 01.01.2023

Die Gebührenkalkulation und damit die Grundlage des Wasserpreises (Grund- und Arbeitspreis) für den Bezug von Wasser in der Gemeinde muss alle fünf Jahre überprüft und neu berechnet werden. Der bisherige Gebührenzeitraum lief von 2018 bis 2022. Der neue Gebührenzeitraum umfasst die Jahre 2023 bis 2027. Mit der Gebührenkalkulation ist auch die Anpassung des Wasserpreises verbunden, über den in der Sitzung beraten wird.

 

TOP 9 – Eigenbetrieb Wasserversorgung Wolpertswende: Beratung und Beschluss über die 3. Änderung der Wasserversorgungssatzung zum 01.01.2023

Der vorausgegangene Tagesordnungspunkt hat je nach Beschlusslage eine Änderung der Wasserversorgungssatzung zum 1. Januar 2023 zur Folge, über die formal beschlossen werden muss.

 

TOP 10 – Eigenbetrieb Wasserversorgung Wolpertswende: Beratung und Beschluss über die Änderung der Betriebssatzung mit Anpassung an die Doppik

Die Gemeinde Wolpertswende führt bereits seit 2019 ihren Haushalt doppisch über das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR). Für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Wolpertswende stehen damit auch noch einige förmliche Änderung der Betriebssatzung in dieser Hinsicht aus. Der Gemeinderat wird daher die nötigen Anpassungen vornehmen.

 

TOP 11 – Beratung und Beschluss über die Kalkulation der zentralen Abwassergebühren für den Bemessungszeitraum 2023 – 2024

Im Zweijahresrhythmus steht die Kalkulation der Abwassergebühren (Gebühr für das angefallene Schmutzwasser und Niederschlagswasser) an. Zuletzt wurde die Abwassergebühr im Jahr 2020 für die Jahre 2021 und 2022 geändert und entsprechend beschlossen. Nunmehr liegt eine neue Kalkulation für die Jahre 2023 und 2024 vor, die Grundlage für Veränderungen an der Abwassergebühr ist. Die Beratung über die Abwassergebühren erfolgt auch immer in Abstimmung mit dem Abwasserzweckverband Mittleres Schussental (AMS). Eine erste Beratung zur Änderung der Abwassergebühren für die Jahre 2023 und 2024 fand in öffentlicher Gemeinderatssitzung am 18. Juli 2022 statt. In der damaligen Sitzung mussten nochmals Werte aus der Vergangenheit auf Plausibiltät überprüft werden. Das Ergebnis der Überprüfung liegt jetzt vor und kann daher in die Beratung einfließen. In der Beratung sollen daher die neuen Abwassergebühren für die Jahre 2023 und 2024 festgelegt werden.

 

TOP 12 – Beratung und Beschluss über die 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) zum 01.01.2023

Die zum vorgenannten Tagesordnungspunkt 11 erfolgte Beratung und Beschlussfassung mündet noch in Form einer zu beschließenden Änderung der Abwassersatzung der Gemeinde, die in diesem Tagesordnungspunkt beraten und beschlossen werden soll.

 

TOP 13 – Energiekrise in Deutschland und Energieeinsparverordnung des Bundes: Beratung und Beschluss über Energieeinsparmaßnahmen der Gemeinde Wolpertswende

Aufgrund der aktuellen Energiekrise und der daraus erlassenden Energieeinsparverordnungen des Bundes sind die Kommunen angehalten, Energieeinsparmaßnahmen vorzunehmen. Die Gemeindeverwaltung hat auf Grundlage dieser Verordnungen und in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden im Landkreis Energieeinsparmaßnahmen zusammengestellt, die in der Gemeinderatssitzung beraten und beschlossen werden sollen. U.a. ist die Absenkung der Mindestraumtemperatur in öffentlichen Gebäuden oder die Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung umfasst.

 

TOP 14 – Beratung und Beschluss über den Bau einer Löschwasserzisterne für die Löschwasserversorgung des Gewerbegebiets “Hohe Stauden” sowie des Baugebiets “Burggasse- Steigäcker” in Wolpertswende

Mit den aktuellen Anforderungen an die Bereitsstellung von Löschwasser durch die Gemeinde hat die Gemeindeverwaltung zur künftigen Sicherstellung der Löschwasserversorgung für das Gewerbegebiet „Hohe Stauden“ und das Wohnbaugebiet „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende einen Vorschlag erarbeitet, der den Bau einer Löschwasserzisterne im Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ vorsieht. Darüber wird in der Gemeinderatssitzung beraten.

 

TOP 15 – Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Wolpertswende

Nach wie vor verzeichnet die Gemeinde erfreulicherweise ein hohes Spendenaufkommen. Besonders die verschiedenen Einrichtungen der Gemeinde (z.B. Kindergärten, Schule, Büchereien etc.) werden mit Spenden von Firmen oder Privatleuten bedacht. Der Gemeinderat muss daher aktuell öfter über die Annahme dieser Spenden beraten und beschließen. Der Tagesordnungspunkt ist als Vormerkposition in der Tagesordnung jeder Gemeinderatssitzung vorgesehen.

 

Ihr

Daniel Steiner

Bürgermeister