Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in der kommenden, öffentlichen Gemeinderatssitzung am 14. November 2022 wird folgender öffentlicher Tagesordnungspunkt behandelt, den wir Ihnen hier gerne kurz vorstellen.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte sowie die dazugehörigen Sitzungsvorlagen der öffentlichen Gemeinderatssitzung finden Sie ab dem Tag der Gemeinderatssitzung auf unserer Internetseite unter www.wolpertswende.de, Rubrik „Rathaus“ – Unterpunkt „Ratsinformationssystem“ zum Nachlesen und zu Ihrer Information.

TOP 7 – Bebauungsplan “Lebensmittelmarkt und Seniorenwohnen Mochenwangen” und der örtlichen Bauvorschriften hierzu

– Einstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan “Lebensmittelmarkt und Seniorenwohnen Mochenwangen” und den örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes “EDEKA und Seniorenwohnen Mochenwangen” und der örtlichen Bauvorschriften hierzu

In der vergangenen öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24. Oktober 2022 ist der städtebauliche Entwurf für den Bebauungsplan „EDEKA und Seniorenwohnen Mochenwangen“ im Detail vorgestellt und beraten worden. Der nächste (formale) Schritt im Bebauungsplanverfahren soll mit dem sog. Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden. Da das Verfahren am 20. Juli 2020 mit dem Aufstellungsbeschluss zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan gestartet ist und nun in einen sog. Angebotsbebauungsplan abgeändert werden soll, sind formal gesehen erst ein Einstellungsbeschluss im Verfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und ein Aufstellungsbeschluss für den sog. Angebotsbebauungsplan zu fassen.

 

TOP 8 – Bebauungsplan “EDEKA und Seniorenwohnen Mochenwangen” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu

– Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan “EDEKA und Seniorenwohnen Mochenwangen” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu

Nach der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 24. Oktober 2022 soll nun der städtebauliche Entwurf formal gebilligt und dann in nächster Zeit zur Einsicht und mit der Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen im Rathaus ausgelegt werden. Dazu ist der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zu fassen. Im Rahmen der Auslegung werden auch die Träger öffentlicher Belangen, also insbesondere das Landratsamt, das Regierungspräsidium und Verbände, Stellungnahmen zum Verfahren abgeben, über die in einem nächsten Schritt und in einer nächsten Gemeinderatssitzung dazu beraten werden muss.

 

TOP 9 – Beratung und Beschluss zur Änderung der Hauptsatzung

– 2. Änderung der Hauptsatzung vom 14.11.2022

Die zu beratende Änderung der Hauptsatzung wurde aus der Mitte des Gemeinderats angeregt. Die Änderung soll so erfolgen, dass zukünftig die Verwaltung bzw. der Bürgermeister (nach erfolgter Genehmigung im Stellenplan durch den Gemeinderat) über Einstellungen von Erziehern bis zur Entgeltgruppe S8a TVöD SuE entscheiden kann. Diese Entscheidung oblag bisher dem Sozialausschuss der Gemeinde. Hintergrund des Antrags ist der recht häufigeWechsel von Personal im Erzieherbereich Durch die bisherige Regelung dauerte der Entscheidungsprozess für die Einstellung von Erziehern oft sehr lange. Teilweise kam es dann auch dazu, dass gute Bewerber zwischenzeitlich anderweitig eine Arbeitsstelle gefunden haben. Für die Gemeindeverwaltung wäre die Änderung der Entscheidungsbefugnis eine große Erleichterung und würde den Entscheidungsablauf deutlich beschleunigen.

 

TOP 10 – Beratung und Beschluss über die Auftragsvergabe zur Ersatzbeschaffung von Kopierern für das Rathaus, den Kindergarten “Sonnenstrahl” und das Kinderhaus Kleine Strolche

Der bestehende Mietvertrag für Drucker und Kopiersysteme bei der Gemeindeverwaltung sowie beim Kindergarten „Sonnenstrahl“ und dem Kinderhaus Kleine Strolche endet zum 31. März 2023 und kann mit den bisherigen Konditionen nicht mehr fortgeführt werden. Aus diesem Grund stand die Ausschreibung für die Ersatzbeschaffung der Drucker und Kopiersystem an. Die neue Laufzeit für die mögliche Anmietung beträgt sechs Jahre. Über die Vergabe an einen neuen Anbieter wird in der Gemeinderatssitzung beraten.

 

TOP 11 – Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Wolpertswende

Nach wie vor verzeichnet die Gemeinde erfreulicherweise ein hohes Spendenaufkommen. Besonders die verschiedenen Einrichtungen der Gemeinde (z.B. Kindergärten, Schule, Büchereien etc.) werden mit Spenden von Firmen oder Privatleuten bedacht. Der Gemeinderat muss daher aktuell öfter über die Annahme dieser Spenden beraten und beschließen. Der Tagesordnungspunkt ist als Vormerkposition in der Tagesordnung jeder Gemeinderatssitzung vorgesehen.

 

Ihr

Daniel Steiner

Bürgermeister