Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in der kommenden, öffentlichen Gemeinderatssitzung am 12. Dezember 2022 wird folgender öffentlicher Tagesordnungspunkt behandelt, den wir Ihnen hier gerne kurz vorstellen.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte sowie die dazugehörigen Sitzungsvorlagen der öffentlichen Gemeinderatssitzung finden Sie ab dem Tag der Gemeinderatssitzung auf unserer Internetseite unter www.wolpertswende.de, Rubrik „Rathaus“ – Unterpunkt „Ratsinformationssystem“ zum Nachlesen und zu Ihrer Information.

TOP 7 – Bebauungsplan „Papierfabrik“: Einstellungsbeschluss

Mit der öffentlichen Vorstellung des Rahmenplans für das Gelände der ehemaligen Papierfabrik Mochenwangen am 24. November 2022 ist eine erste städtebauliche Entwicklung von Seiten des Grundstückseigentümers Schussental BauPartner GmbH und der Gemeinde dargestellt worden. Aus einem ersten Ansatz heraus soll noch das beschleunigte Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) für die wohnbauliche Entwicklung genutzt werden. Das Bebauungsbeplanverfahren nach § 13b BauGB muss noch bis Ende dieses Jahres eingeleitet werden, um es nutzen zu können. Gemeinde und Grundstückseigentümer wollen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Damit soll erst der Startschuss für einen ersten Bauabschnitt gegeben werden. In den dann kommenden Monaten muss das Bebauungsplanverfahren mit konkreten Details gefüllt und die verschiedenen Interessenlagen gegeneinander abgewägt werden. Zugleich ist es der Gemeinde ein großes Anliegen der inzwischen knapp werdenden Kinderbetreuungsplätze in Mochenwangen (insbesondere im Bereich der Ganztagesbetreuung) zu begegnen und neue Kinderbetreuungsplätze zu schaffen. Hierfür soll nach der Vorstellung des Rahmensplans auch ein weiterer, paralleler Bauabschnitt 1A aufgestellt werden, dessen Startschuss ebenfalls in der Gemeinderatssitzung erfolgen soll. Die Gemeinde möchte hier weitere Betreuungsplätze schaffen, die der Situation in Mochenwangen dann Rechnung tragen. Bereits aktuell sind die Kapazitäten des Kinderhauses Kleine Strolche und des Kindergartens „Sonnenstrahl“ in Mochenwangen an ihren Grenzen. Mit der ab Frühjahr 2023 vorgesehenen Erschließung des Baugebiets „Am Brunnenweg“ und der geplanten wohnbaulichen Entwicklung mit dem Bauabschnitt 1 ist die Notwendigkeit einer weiteren Kindertagesstätte gegeben. Der Einstieg in die Planung für einen neuen Kindergarten soll mit dem Aufstellungsbeschluss des dafür erforderlichen Bebauungsplans erfolgen.

Damit die beiden Bebauungspläne auf den Weg gebracht werden können, ist die Rücknahme eines ursprünglich im April 2016 begonnenen Bebauungsplanverfahrens „Papierfabrik“ erforderlich. Damals wurde das Bebauungsplanverfahren begonnen und zugleich eine Veränderungssperre erlassen, um aus Sicht der Gemeinde eine Hand auf die weitere Gestaltung des Papierfabrikareals zu haben. In einem weiteren Tagesordnungspunkt muss auch das begleitende Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans angegangen werden. Das betrifft insbesondere den Bereich des Bebauungsplanes 1A mit dem Kindergarten. Zu guter Letzt hat der Grundstückseigentümer Schussental BauPartner zur Vermarktung des Areals der ehemaligen Papierfabrik den Namen des nahegelegenen „Felsenbädles“ an der Schussen als Name für die weitere Planung des Gebiets gegeben: „Am Felsenbädle“. Weitere Informationen zum Projektverlauf und insbesondere zum Rahmenplan und zu den beiden Bauabschnitte 1 und 1A werden in Kürze auch auf der Internetseite der Gemeinde Wolpertswende zu finden sein.

 

TOP 8 – Bebauungsplan „Am Felsenbädle – BA 1“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu

– Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Siehe Erläuterungen unter Tagesordnungspunkt 7.

 

TOP 9 – Bebauungsplan „Am Felsenbädle – BA 1A“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu

– Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Siehe Erläuterungen unter Tagesordnungspunkt 7.

 

 

TOP 10 – Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Am Felsenbädle – BA 1A’“

– Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Siehe Erläuterungen unter Tagesordnungspunkt 7.

 

 

TOP 11 – Einrichtung von weiteren Kinderbetreuungsplätzen in Wolpertswende: Grundsatz- und Planungsbeschluss zum Umbau der Alten Schule in Wolpertswende zur Kindertagesstätte

Die Gemeinde Wolpertswende hat in ihrer letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung am 28. November 2022 den möglichen Umbau und die Sanierung der Alten Schule in Wolpertswende beraten, um in diesem Gebäude eine neue Kindertagesstätte einrichten zu können. Die Gemeindeverwaltung ist dabei beauftragt worden, mit den betroffenen, derzeitigen Nutzern der Alten Schule erste Gespräche aufzunehmen. Die am 28. November 2022 vorgestellte Flächenstudie soll nun mit einem Auftrag an ein Planungsbüro verfeinert und die Detailplanung für die Einrichtung einer Kindertagesstätte gestartet werden. Im Gemeinderat ist daher ein Planungsbeschluss zur Einrichtung der Kindertagesstätte zu fassen. Zugleich soll auch über die finanziellen Auswirkungen in der Gemeinderatssitzung berichtet werden.

 

TOP 12 – Haushalt 2023

Vorberatung Entwurf der Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan inkl. Investitionsplan und Stellenplan mit Finanzierungsplanung für die Jahre 2024 bis 2026

Der Haushalt für das Jahr 2023 steht in der Form nach dem neuen kommunalen Haushaltsrecht (NKHR)/ Doppik/ doppische Buchführung im Entwurf bereit und wird in der Gemeinderatssitzung ausführlich vorgestellt und erläutert. Der Haushalt 2023 bildet den finanziellen Rahmen und die Grundlage für alle geplanten Aufwendungen und Investitionen der Gemeinde, aber auch für alle Einnahmen und Erträge für das aktuelle Jahr. Zugleich gibt die Finanzierungsplanung einen Ausblick für die nächsten Jahre bis zum Jahr 2026. Der Haushaltsentwurf 2023 ist maßgelblich geprägt von den großen, sich ankündigenden Projekten und Vorhaben in der Gemeinde (u.a. Schaffung von weiteren Kinderbetreuungsplätze, Baugebiete, Hallenprojekt Mochenwangen, Breitbandausbau).

 

TOP 13 – Wasserversorgung Wolpertswende: Beratung und Beschluss über die Aufnahme eines Darlehens

Im Rahmen des Wirtschaftsplans 2022 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Wolpertswende hat das Landratsamt Ravensburg eine Darlehensaufnahme in Höhe von 349.000 Euro genehmigt. Aufgrund der Investitionen im Jahr 2022 wird nun ein Darlehen in Höhe von 168.000 Euro zur Zahlung der Investitionen fällig. Dabei handelt es sich insbesondere um die folgenden Investitionen: Leitungserneuerung Mittelzone (MZ) Hochbehälter Wolpertswende, Neubaugebiet „Burggasse-Steigäcker“ Wolpertswende, Löschwasserplan (RBS wave), diverse Hausanschlüsse, Wasserverlustmonitoring 4.0 (LeakFinder/ Leak Control). In der Gemeinderatssitzung wird über die Aufnahme des Darlehens beraten.

 

TOP 14 – Beratung und Beschluss über die 8. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) zum 01.01.2023

Bei der jüngsten Satzungsänderung vom 10. Oktober 2022 war noch ungeklärt, wie mit der Zählerthematik im Bereich Wasser und Abwasser umgegangen wird.

Die Satzung wird vor allem aus diesem Grund im § 41 nochmals angepasst: Zwischenzähler dürfen nur noch durch die TWS eingebaut, unterhalten und entfernt werden und nicht mehr durch ein geeignetes Installationsunternehmen. Die Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (AbwS) soll zum 1. Januar 2023 wirksam werden.

 

TOP 15 – Beratung und Beschluss über Anpassung der Gebühren für das Mitteilungsblatt zum 01.01.2023

Die Gebühren für das Mitteilungsblatt wurden zuletzt zum 1. Januar 2015 auf 18 Euro geändert. Zuvor betrug der Preis 15 Euro (seit 01.01.2005).

Die Kosten für das Mitteilungsblatt sind in den letzten Jahren enorm gestiegen. Zuletzt verzeichnete die Gemeinde im Jahr 2021 einen Fehlbetrag von knapp -14.500 Euro. Hinzu kommt, dass voraussichtlich ab 01.01.2023 aufgrund der Steuerreform 7% Umsatzsteuer hinzukommen. Die Preise vom Mitteilungsblatt-Verlag „Primo“ wurden zuletzt im Jahr 2005 angehoben. Eine kommende Preiserhöhung vom Verlag kündigt sich derzeit an.

Während die Aufwendungen stark gestiegen sind, haben sich die Erträge auf einem leicht sinkenden Niveau von durchschnittlich knapp 20.000 Euro gehalten. Die Abonnenten-Zahlen des Mitteilungsblattes sind leicht rückläufig. Bei Aufwendungen von ca. 33.500 Euro würde sich ein Bezugspreis von ca. 35 Euro brutto ergeben. Die Verwaltung schlägt daher eine Erhöhung des Bezugspreises in der Gemeinderatssitzzung vor.

 

TOP 16 – Beratung und Beschluss über die Anträge der Vereine im Rahmen der Investitionsförderung (Vereinsförderung der Gemeinde) für 2023

Mit der Neufassung der Vereinsförderung der Gemeinde im November 2019 hat die Gemeinde auch die Wiederaufnahme einer finanziellen Förderung von Investitionen der örtlichen Vereine in der Vereinsförderung verankert. Die Anträge müssen bis zum 30. September eines Jahres für das darauffolgende Jahr eingereicht werden. In diesem Jahr sind Anträge von drei Vereinen mit der Bitte um finanzielle Unterstützung im Rahmen der Investitionsförderung für das Jahr 2023 gestellt worden, über den es nun im Gemeinderat zu beraten und beschließen gilt.

 

TOP 17 – Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Wolpertswende

Nach wie vor verzeichnet die Gemeinde erfreulicherweise ein hohes Spendenaufkommen. Besonders die verschiedenen Einrichtungen der Gemeinde (z.B. Kindergärten, Schule, Büchereien etc.) werden mit Spenden von Firmen oder Privatleuten bedacht. Der Gemeinderat muss daher aktuell öfter über die Annahme dieser Spenden beraten und beschließen. Der Tagesordnungspunkt ist als Vormerkposition in der Tagesordnung jeder Gemeinderatssitzung vorgesehen.

 

Ihr

Daniel Steiner

Bürgermeister