Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in der kommenden, öffentlichen Gemeinderatssitzung am 30. Januar 2023 wird folgender öffentlicher Tagesordnungspunkt behandelt, den wir Ihnen hier gerne kurz vorstellen.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte sowie die dazugehörigen Sitzungsvorlagen der öffentlichen Gemeinderatssitzung finden Sie dem Tag der Gemeinderatssitzung auf unserer Internetseite unter www.wolpertswende.de, Rubrik „Rathaus“ – Unterpunkt „Ratsinformationssystem“ zum Nachlesen und zu Ihrer Information.

TOP 7 – Spurenstoffelimination/ 4. Reinigungsstufe an der Kläranlage des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental (AMS)

  • Vorstellung der erweiterten Machbarkeitsstudie zur Spurenstoffelimination/ 4. Reinigungsstufe
  • Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Maßnahme und Festlegung der Verfahrensart
  • Beauftragung der Verbandsverwaltung mit der Auswahl und Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Leistungsphasen 1 – 3

Organische Spurenstoffe, wie Hormone, Arzneimittelrückstände oder Substanzen aus Haushaltsmitteln und Industrie, belasten zunehmend unsere Gewässer. Mit den herkömmlichen Verfahren zur Abwasserreinigung können diese Stoffe nur im geringen Umfang entfernt werden und gelangen somit in die Umwelt. In zahlreichen Studien konnten bereits negative Auswirkungen der Spurenstoffe auf verschiedene Organismen nachgewiesen werden. Im Sinne der Vorsorge ist es daher sinnvoll, die Spurenstoffe gezielt und in größerem Umfang als bisher aus dem Abwasser zu entnehmen.

Für den Abwasserzweckverband Mittleres Schussental (AMS) wurde im April 2021 eine Machbarkeitsstudie zur gezielten Spurenstoffelimination in der Kläranlage durch das Ingenieurbüro Jedele und Partner aus Stuttgart durchgeführt, deren Ergebnisse in einer gemeinsamen Sitzung der Gemeinderäte aller vier Verbandsgemeinden am 09.01.2023 ausführlich vorgestellt wurden. Ergänzend mit einem im Jahr 2022 durchgeführten großtechnischen Versuch konnte gezeigt werden, dass die Pulveraktivkohle (PAK)-Dosierung in die Biologie ohne Tuchfiltration das kostengünstigste Verfahren darstellt. Dennoch werden die Kosten zwangsläufig zu einer Anpassung der Abwassergebühren in den Verbandsgemeinden führen.

Die Spurenstoffelimination auf Kläranlagen ist seit einigen Jahren Bestandteil des Umweltpolitikprogrammes der Landesregierung Baden-Württemberg. Für rd. 125 Kläranlagen im Land, darunter ist auch die Kläranlage Ettishofen-Kanzach, wird eine 4. Reinigungsstufe zur Spurenstoffelimination angestrebt. Erreicht werden soll diese Umsetzung durch eine Sonderförderung von 20 % zusätzlich zur Regelförderung. Die Höhe der Regelförderung ist von der Wasser- und Abwassergebühr der jeweiligen Gemeinde abhängig. Derzeit gehen wir davon aus, dass das Förderprogramm im Oktober 2024 auslaufen wird, zumindest ist Stand heute nicht klar, wie ein neues Förderprogramm aussehen könnte.

Für die Gemeinde könnte das eine bis zu 62,7-%-Förderung für ihren finanziellen Anteil an der Investitionssumme bedeuten. Eine Antragstellung dafür ist noch bis 01.10.2024 möglich. Da davon auszugehen ist, dass das Programm im letzten Jahr überzeichnet sein wird, soll die Förderung zum nächsten Stichtag (01.10.2023) beantragt werden.

Die Verbandsversammlung des AMS hat sich in der Sitzung am 29.11.2022 grundsätzlich für die Pulveraktivkohle-Direktdosierung ohne Tuchfiltration ausgesprochen.

Es ist weiter vorgesehen, die Verbandsverwaltung in der Verbandsversammlung des AMS am 08.02.2023 mit der Auswahl und Beauftragung eines begleitenden Ingenieurbüros für die Leistungsphasen 1 – 3 für die Planung der 4. Reinigungsstufe zu beauftragen. Bis zum 01.10.2023 soll der Förderantrag eingereicht werden. Erst nach einer positiven Förderzusage (vorrausichtlich im Frühjahr 2024) wird noch einmal endgültig beraten und der Baubeschluss sowie der Beschluss über die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Planung gefasst werden.

TOP 8 – Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Wolpertswende

Nach wie vor verzeichnet die Gemeinde erfreulicherweise ein hohes Spendenaufkommen. Besonders die verschiedenen Einrichtungen der Gemeinde (z.B. Kindergärten, Schule, Büchereien etc.) werden mit Spenden von Firmen oder Privatleuten bedacht. Der Gemeinderat muss daher aktuell öfter über die Annahme dieser Spenden beraten und beschließen. Der Tagesordnungspunkt ist als Vormerkposition in der Tagesordnung jeder Gemeinderatssitzung vorgesehen.

Ihr

Daniel Steiner

Bürgermeister