Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in der kommenden öffentlichen Gemeinderatssitzung am 17. Juli 2023 werden folgende öffentliche Tagesordnungspunkte beraten, die wir Ihnen hier gerne kurz vorstellen.
Die einzelnen Tagesordnungspunkte sowie die dazugehörigen Sitzungsvorlagen der öffentlichen Gemeinderatssitzung finden Sie auch auf unserer Internetseite unter www.wolpertswende.de, Rubrik „Rathaus“ à Unterpunkt „Ratsinformationssystem“ zum Nachlesen und zu Ihrer Information.
TOP 7 – Eigenbetrieb Wasserversorgung Wolpertswende: Beratung und Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022
Der kaufmännische Jahresabschluss bei der Wasserversorgung Wolpertswende liegt für das vergangene Jahr 2022 vor. Der Gemeinderat wird über den Jahresabschluss in der Sitzung beraten und festzulegen haben, wie der entstandene Jahresgewinn eingesetzt werden soll. Zugleich ist über die Entlastung der Betriebsleitung der Wasserversorgung (Bürgermeister und seine Verwaltung) für das vergangene Jahr zu entscheiden.
TOP 8 – Eigenbetrieb Wasserversorgung Wolpertswende: Beratung und Beschluss über den Nachtragsplan zum Haushalt 2023
Der Gemeinderat hat am 19. Dezember 2022 den Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs Wasserversorgung beschlossen. Aufgrund von diversen Abweichungen bei der Investitionsplanung muss nun ein Nachtragsplan zum Haushalt 2023 erstellt werden. Das gilt, wenn sich das Investitionsvolumen erheblich erhöht und/ oder Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Investitionen geleistet werden sollen. Beide Fälle treffen beim Eigenbetrieb Wasserversorgung zu. Aus diesem Grund wird nun über den Nachtragsplan zu beraten sein.
TOP 9 – Eigenbetrieb Wasserversorgung Wolpertswende: Beratung und Beschluss über die Aufnahme eines Darlehens
Im Rahmen des Wirtschaftsplans 2023 für die Wasserversorgung Wolpertswende hat das Landratsamt Ravensburg eine Darlehensaufnahme in Höhe von 373.000 Euro genehmigt. Das Investitionsvolumen des Eigenbetriebs erhöht sich wegen nicht in dieser Höhe veranschlagter Investitionen erheblich. Daher wird auch der Nachtragshaushalt des Eigenbetriebs in die Gemeinderatssitzung als Tagesordnungspunkt eingebracht. Laut dem Nachtragsplan ist eine Kreditermächtigung von bis zu 735.500 Euro möglich. Sollte der Nachtragshaushalt vom Gemeinderat beschlossen und von der Rechtsaufsichtbehörde genehmigt werden, könnte eine Darlehensaufnahme bis zu 735.500 Euro realisiert werden. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung plant daher eine Darlehensaufnahme in Höhe von 500.000 Euro zur Deckung der hohen Investitionszahlungen.
TOP 10 – Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende:
– Beratung und Beschluss über Vergaberichtlinien und Preise für Bauplätze
– Beratung und Beschluss über die Delegierung der Durchführung des Vergabeverfahrens der gemeindeeigenen Grundstücke in dem Baugebiet “Burggasse Steigäcker” in Wolpertswende an den Gemeindeverwaltungsverband Fronreute-Wolpertswende
Bereits in der öffentlichen Gemeinderatsitzung am 21. Januar 2022 wurden die Richtlinien zur Vergabe von gemeindeeigenen Bauplätzen in dem Baugebiet „Burggasse Steigäcker“ in Wolpertswende dem Gemeinderat sowie die Preise vorgestellt und diskutiert. Am 2. Mai 2022 wurden die überarbeiteten Vergabekriterien sowie die Preise in der öffentlichen Gemeinderatsitzung beschlossen.
Durch den beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) gestellten Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan „Burggasse Steigäcker“ musste die Gemeinde die Vermarktung aussetzen.
Der Verhandlungstermin beim VGH in Mannheim hat am 14. Juni 2023 stattgefunden. Der Normenkontrollantrag wurde wegen Unzulässigkeit abgewiesen, weshalb die Gemeindeverwaltung nun in die Vermarktung der Grundstücke einsteigen kann.
Die Vergaberichtlinie wurden zwischenzeitlich aktualisiert und mit der aktuellen Rechtslage abgeglichen. Die neue Fassung der Vergaberichtlinien soll nun der Öffentlichkeit vorgestellt und vom Gemeinderat beschlossen werden, sodass anschließend der Start in die Vergabe stattfinden kann.
TOP 11 – 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbeentwicklung Flst. 1300/1 und 1302/1“: Empfehlungsbeschluss an die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Fronreute-Wolpertswende zum Billigungs- und Auslegungs-beschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Nach erfolgten Empfehlungsbeschlüssen in den Gemeinderäten der Gemeinden Wolpertswende und Fronreute hat die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Fronreute-Wolpertswende in der Sitzung am 24. April 2023 die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes “Gewerbeentwicklung Flst.-Nr. 1300/1 und 1302/1” in Wolpertswende (auf Höhe der ehemaligen Gärtnerei, Steinhausener Weg) beschlossen.
Zwischenzeitlich wurden die frühzeitigen Beteiligungen durchgeführt und der Gemeinderat Wolpertswende hat sich bereits über die Flächennutzungsplanänderung informieren und abstimmen können. Der daraus resultierende Änderungsentwurf liegt nun mit Stand vom 23. Mai 2023 vor und wird in der öffentlichen Sitzung vorgestellt.
TOP 12 – Biotopverbundplanung: Empfehlungsbeschluss an die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Fronreute-Wolpertswende zur Beauftragung
Das Naturschutzgesetz Baden-Württemberg sieht inzwischen vor, ein Netz räumlich und funktional verbundener Biotope zu schaffen. Dies soll auf der Grundlage des Fachplans Landesweiter Biotopverbund (FPBV) erfolgen. Ziel ist es, den funktionale Biotopverbund schrittweise auszubauen. Bis 2030 sollen mindestens 15 % der Offenlandfläche Baden-Württembergs dem Biotopverbund dienen. Dafür ist es notwendig, dass die Kommunen auf ihren Gemarkungen zunächst die Biotope erfassen und im Anschluss eine Biotopverbundplanung erstellen.
In den Sitzungen der Gemeinderäte Fronreute und Wolpertswende am 24.04.2023 erhielten die Gemeindeverwaltungen den Auftrag, die weitere Bearbeitung der Biotopverbundplanung vorzunehmen.
Vorab hatte der Gemeindeverwaltungsverband mit Unterstützung des Landschaftserhaltungsverbandes Landkreis Ravensburg e.V. (LEV) Angebote für die Biotopverbundplanung bei verschiedenen Büros eingeholt.
Zur Auswertung wurde der vom LEV zur Verfügung gestellte Kriterienkatalog herangezogen.
Außerdem wurde der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Landschaftspflegerichtlinie von Baden-Württemberg gestellt. Die Bewilligung der Förderung in einer Gesamthöhe von 71.487,11 Euro (anteilige Auszahlung nach Bearbeitungsstand in den Jahren 2023 bis 2025) liegt nun vor, weshalb nun die Beauftragung des Büros erfolgen kann. Es verbleiben Kosten von ca. 8.000 Euro, welche anteilig auf beide Gemeinden aufgeteilt werden.
TOP 13 – Beratung und Beschluss über die anstehende Sanierung des Fahrbahnbelags der Ortsdurchfahrt Mochenwangen
Das Straßenbauamt des Regierungspräsidiums Tübingen hat Anfang des Jahres der Gemeindeverwaltung mitgeteilt, dass die lang ersehnte Sanierung der Ortsdurchfahrt Mochenwangen anstehen würde und ab dem Jahr 2024 vorgesehen sei. In einem Abstimmungsgespräch mit dem Straßenbauamt des Regierungspräsidiums ging es darum, welche baulich sinnvollen Abschnitte bei der Sanierung der Ortsdurchfahrt gebildet werden sollten und welche Tiefbaumaßnahmen die Gemeinde dabei planen würde. U.a. stehen die Planungen für den Breitbandausbau „Weiße Flecken“ an, die dabei berücksichtigt werden sollten. Das Regierungspräsidium hat die Gemeinde darum gebeten, eine Empfehlung für eine Abschnittsbildung vorzunehmen. Die Sanierung der Ortsdurchfahrt ist für den Bereich des Ortseingangs Weingartener Straße bis zur Kreuzung Hauptstraße/ Wolpertswender Straße vorgesehen und beinhaltet eine reine Deckensanierung der Fahrbahn. Über die Abschnittsbildung wird in der Gemeinderatssitzung beraten.
TOP 14 – Buslinie 20: Beratung und Beschluss über die Möglichkeit der Wiedereinführung des Spätbusses, der Einrichtung eines Bustransfers in die Außenbereiche und der Einrichtung von Elektrofahrradverleihstationen
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 22. Mai 2023 wurde über die Buslinie 20 und den Wegfall des Spätbusses beraten. Zugleich hat der Gemeinderat verschiedene Aufträge an die Gemeindeverwaltung und an das Busunternehmen Hagmann aufgegeben, die nun in der Gemeinderatssitzung beraten werden sollen. Es ging dabei um ein Angebot der Wiedereinführung des Spätbusses, der Einrichtung eines Bustransfers in die Außenbereiche von Wolpertswende und Mochenwangen sowie um ein Angebot zur Einrichtung von Elektrofahrradverleihstationen über die Technischen Werke Schussental (TWS). Über diese nun vorliegenden Angebote wird nun in der Sitzung beraten.
TOP 15 – Beratung und Beschluss über die Kindergarten-Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2023/ 2024
Jedes Jahr findet die Beratung über den Kindergartenbedarfsplan im Gemeinderat statt. Dabei werden die aktuellen Kinderzahlen und die Prognosen in den Kindergärten in der Gemeinde dargestellt. Darüber hinaus findet ein Bericht über die Betreuungsformen für Kinder und Kleinkinder statt. Der Bedarfsplan gibt einen Ausblick über die Kindergartenbetreuung vor allem für das kommende Jahr.
TOP 16 – Beratung und Beschluss über die Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/ 2023 sowie Neufassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Wolpertswende
In den vergangenen Jahren standen alle zwei Jahre die Beratung und Beschlussfassung über die Elternbeiträge für die Kindergärten auf der Tagesordnung. Die kommunalen Spitzenverbände einigten sich alle zwei Jahre auf Beitragsempfehlungen, die dann für jede Gemeinde bzw. Kindergartenträger als Grundlage ihrer Gebührenberechnung dient. Inzwischen gibt es wie im vergangenen Jahr aufgrund der nicht wirklich absehbaren jüngsten Entwicklungen nur noch Empfehlungen für das nächste Kindergartenjahr (in diesem Fall: 2023/ 2024. Die Elternbeiträge in der Gemeinde sollen daher für das Kindergartenjahr 2023/ 2024 beschlossen werden. Darüber wird im Gemeinderat beraten.
TOP 17 – Beratung und Beschluss über die Anpassung der Elternbeiträge für die Nutzung der Kernzeitbetreuung an der Eugen-Bolz-Grundschule Mochenwangen
Eine Anpassung der Betreuungsgebühren für die Kernzeitbetreuung an der Eugen-Bolz-Grundschule ist zuletzt im Gemeinderat am 19. Juni 2017 erfolgt. Zu diesem Zeitpunkt hatten die Betreuungsgebühren einen Kostendeckungsgrad von ca. 50%.
Der Gemeinderat hatte damals eine Anpassung der Gebühren auf Basis einer Kostendeckung von 70 Prozent beschlossen. 2017 waren 56 Kinder in der Kernzeitbetreuung angemeldet und sechs Betreuungskräfte auf geringfügiger Basis eingestellt. Mittlerweile sind 80 Kinder angemeldet und sieben Betreuungskräfte auf geringfügiger Basis sowie eine Leitung mit einem Stellenumfang von 70 Prozent für die Kernzeitbetreuung tätig. Die Kosten in der Kernzeitbetreuung sind seit 2017 massiv gestiegen, sodass aktuell nur noch ein Kostendeckungsgrad von ca. 40 Prozent vorliegt.
Vor diesem Hintergrund wurden die Elternbeiträge für das Schuljahr 2023/2024 neu kalkuliert. Auf Anregung aus der Kernzeitbetreuung wurde eine neue Variante A (Montag bis Freitag von 7.00 bis 8.00 Uhr) eingefügt. Die Verwaltung schlägt vor die Elternbeiträge auf einen Kostendeckungsgrad von 50 Prozent zum Schuljahr 2023/ 2024 anzuheben und ggf. im nächsten Schuljahr 2024/ 2025 eine weitere Erhöhung vorzunehmen. Des Weiteren wird vorgeschlagen, eine Sozialstaffelung anlog der Kindertagesstätten für das zweite Kind einzuführen. Künftig soll ebenfalls analog der Kindertagesstätten ein Teegeld eingeführt werden.
Neben den Elternbeiträgen für die Kernzeitbetreuung wurden auch die Beiträge für die Ferienbetreuung neukalkuliert. Bisher wurde in der Ferienbetreuung ein Betrag von 2 Euro pro Stunde angesetzt und dadurch ein Kostendeckungsgrad von ca. 20% erreicht. In der Gemeinderatssitzung wird deshalb auch über eine Erhöhung der Elternbeiträge für die Ferienbetreuung beraten. Es soll außerdem eine zusätzliche Variante eingeführt werden, die den Zeitraum von 7.00 Uhr bis 14.30 Uhr abdeckt.
TOP 18 – Beratung und Beschluss über die Einführung einer Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kernzeitbetreuung an der Eugen-Bolz-Grundschule Mochenwangen
Seit dem Jahr 1994 wird an der Eugen-Bolz-Grundschule in Mochenwangen eine sog. Kernzeitbetreuung angeboten. Die Kernzeitbetreuung ist ein erweitertes Betreuungsangebot im Rahmen der „Verlässlichen Grundschule“ und umfasst die Betreuung von Grundschülern der Klassen 1 bis 4 vor und nach dem Schulunterricht. Den Kindern werden insbesondere sinnvolle, spielerische und freizeitbezogene Aktivitäten angeboten und auch Hausaufgaben können während der Betreuungszeit erledigt werden.
Zur damaligen Zeit waren vier Mitarbeiterinnen auf geringfügiger Basis als Betreuungskräfte über die Gemeinde angestellt und ca. 30 Kinder in der Betreuung angemeldet. Die Kosten für die Betreuung wurden damals zu 100 Prozent über Elternbeiträge und Zuwendungen des Landes finanziert.
Zum neuen Schuljahr 2023/ 2024 werden voraussichtlich 80 Kinder die Kernzeitbetreuung an der Eugen-Bolz-Grundschule besuchen, die von mittlerweile sieben Betreuungskräften auf geringfügiger Basis und einer Leiterin betreut werden. Die Betreuungskosten werden aktuell nur zu 20 Prozent durch Elternbeiträge und Zuwendungen des Landes finanziert. Bis dato gab es für die Kernzeitbetreuung keinerlei rechtsverbindliche Vorgaben innerhalb der Gemeinde Wolpertswende in Form einer Satzung oder ähnlichem. Die zwischenzeitlich gewachsenen Strukturen erschweren den Betrieb zunehmend und erfordern klare Vorgaben.
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung in Abstimmung mit der Eugen-Bolz-Grundschule Mochenwangen und der Leiterin der Kernzeitbetreuung eine Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kernzeitbetreuung entworfen. Für die Betreuung und Schule sind vor allem die Vorgaben und Kriterien zur Aufnahme in die Kernzeitbetreuung von enormer Bedeutung, da die Eugen-Bolz-Grundschule derzeit vermehrt Neuzugänge im Wege von Schulbezirkswechseln zu verzeichnen hat. Mit 80 Kindern ist die Kernzeitbetreuung an ihrer Kapazitätsgrenze sowohl räumlich als auch personell angekommen. Eine festgeschriebene Regelung zur Aufnahme von auswärtigen Kindern und entsprechende Aufnahmekriterien für ortsansässige Kinder sind insofern unerlässlich.
In der Gemeinderatssitzung wird über den Entwurf der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kernzeitbetreuung beraten.
TOP 19 – Beratung und Beschluss über die Anpassung der Essenspreise zum Kindergarten- und Schuljahr 2023/ 2024
Neben den Elternbeiträgen für das neue Kindergartenjahr muss auch über die Essenspreise in der Mensa der Eugen-Bolz-Grundschule sowie in den Kindertagesstätten in den Gemeinden wiederum beraten werden. Die Essenspreise für das Essen über den Dornahof, Altshausen sind in den letzten Monaten aufgrund der allgemeinen steigenden Energie- und Lebensmittelpreise laufend erhöht worden. Die Essenspreise der Gemeinde sollten daher den aktuellen Entwicklungen Rechnung tragen und entsprechend für das neue Kindergarten- bzw. Schuljahr 2023/ 2024 angepasst werden.
TOP 20 – Zwischenbericht zum Haushaltsvollzug 2023 der Gemeinde Wolpertswende
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Wolpertswende für das Jahr 2023 wurde vom Gemeinderat am 19. Dezember 2022 beschlossen und die Gesetzmäßigkeit mit Erlass der Rechtsaufsicht vom 10. Januar 2023 bestätigt.
Die Gemeindeverwaltung gibt ein Zwischenbericht über die finanzielle Entwicklung in diesem Jahr bis zum Stand Halbjahr 2023 ab und wird über den Haushaltsvollzug bislang informieren.
TOP 21 – Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Wolpertswende
Nach wie vor verzeichnet die Gemeinde erfreulicherweise ein hohes Spendenaufkommen. Besonders die verschiedenen Einrichtungen der Gemeinde (z.B. Kindergärten, Schule, Büchereien etc.) werden mit Spenden von Firmen oder Privatleuten bedacht. Der Gemeinderat muss daher aktuell öfter über die Annahme dieser Spenden beraten und beschließen. Der Tagesordnungspunkt ist als Vormerkposition in der Tagesordnung jeder Gemeinderatssitzung vorgesehen.
Ihr
Daniel Steiner
Bürgermeister