Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in der kommenden öffentlichen Gemeinderatssitzung am 7. August 2023 werden folgende öffentliche Tagesordnungspunkte beraten, die wir Ihnen hier gerne kurz vorstellen.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte sowie die dazugehörigen Sitzungsvorlagen der öffentlichen Gemeinderatssitzung finden Sie auch auf unserer Internetseite unter www.wolpertswende.de, Rubrik „Rathaus“ –  Unterpunkt „Ratsinformationssystem“ zum Nachlesen und zu Ihrer Information.

 

TOP 3 – Bebauungsplan „EDEKA und Seniorenwohnen Mochenwangen“:

Billigungs- und Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24. Oktober 2022 ist der städtebauliche Entwurf für den Bebauungsplan „EDEKA und Seniorenwohnen Mochenwangen“ im Detail vorgestellt und beraten worden. Im weiteren Schritt im Bebauungsplanverfahren ist mit dem sog. Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden. Das Verfahren war am 20. Juli 2020 mit dem Aufstellungsbeschluss zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan gestartet und wurde am 28. November 2022 in einen sog. Angebotsbebauungsplan abgeändert. Zugleich wurde am 28. November 2022 die Auslegung beschlossen. Im Nachgang hatten sich die Behörden mit ihren Stellungnahmen gemeldet, die in der Zwischenzeit abgearbeitet werden mussten. In der kommenden Gemeinderatssitzung werden die einzelnen Stellungnahmen dargelegt und in eine Abwägung gebracht. Zugleich muss der Plan erneut aufgrund notwendiger Planänderungen ausgelegt werden.

 

TOP 4 – Bebauungsplan „Gewerbeentwicklung Flst. 1300/1 und 1302/1“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu

 – Billigungs- und Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch

Zwei Gewerbetreibende aus der Gemeinde wollen ihre Gewerbebetriebe im nördlichen Bereich der Gewächshäuser der ehemaligen Gärtnerei am Steinhausener Weg sowie auf ein westlich an die ehemalige Gärtnerei angrenzenden Grundstück ansiedeln. An ihren derzeitigen Standorten sind keine Entwicklungspotentiale vorhanden. Sie streben an, weiterhin in der Gemeinde zu verbleiben. Für die Entwicklung der Gewerbefläche ist ein Bebauungsplanverfahren notwendig. In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 24. April 2023 wurde eine Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren gefasst. Nunmehr wird in der Gemeinderatssitzung der Planentwurf zum Bebauungsplan vorgestellt. Gleichzeitig soll die Auslegung des Bebauungsplanentwurfs beschlossen werden.

 

TOP 5 – Bebauungsplan „Bannwartsbühl II“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu

– Billigungs- und Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch

An der Bruggener Straße in Wolpertswende befindet sich bereits der Bebauungsplan „Bannwartsbühl“ mit einem Mischgebiet aus Gewerbe- und Wohngebäude. Einzelne Gebäude des dortigen Betriebes sind sowohl bautechnisch als auch hinsichtlich der Betriebsabläufe nicht mehr zeitgemäß. Für eine mittel- und langfristige Sicherung und Weiterentwicklung des Betriebes sollen Flächen geschaffen werden, auf denen optimierte, zeitgemäße Betriebsstätten erstellt werden können.

Dazu soll eine weitere Fläche mit einem Bebauungsplan überplant werden (Erweiterung in Form eines Bebauungsplanes „Bannwartsbühl II“). Es ist weiterhin eine Mischung aus Wohnen und Gewerbe geplant.

Das Plangebiet liegt im nördlichen Bereich der Gemeinde Wolpertswende, südlich angrenzend an das Gewerbegebiet „Hohe Stauden“.

In der Gemeinderatssitzung am 20. September 2021 ist der erste Schritt mit dem sog. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren gefasst worden.

In der kommenden Gemeinderatssitzung wird der Planentwurf zum Bebauungsplan vorgestellt. Gleichzeitig soll die Auslegung des Bebauungsplanentwurfs beschlossen werden.

 

TOP 6 – Informationen zum § 13b Baugesetzbuch-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2023 – Konkrete Auswirkungen auf die Gemeinde Wolpertswende

In den vergangenen Jahren konnten die Städte und Gemeinden in Deutschland über den sog. § 13b des Baugesetzbuches im beschleunigten Verfahren Bebauungspläne aufstellen, um dem großen Wohnraumdruck zu begegnen. In der Gemeinde Wolpertswende wurde von dieser Möglichkeit für das Baugebiet „Am Brunnenweg“ in Mochenwangen, Baugebiet „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende und zuletzt das Baugebiet „Am Felsenbädle – BA 1“ in Mochenwangen Gebrauch gemacht.

Am 18. Juli 2023 hat das Bundesverwaltungsgericht einer Klage eines Naturschutzverbands stattgegeben und eine Entscheidung getroffen, die konkrete Auswirkungen und Folgen für die Baugebiete nach § 13b Baugesetzbuch haben.

In der Gemeinderatssitzung wird über eine erste Einschätzung zu den Folgen für die Baugebiete informiert.

 

Ihr

Daniel Steiner

Bürgermeister