Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in der kommenden öffentlichen Gemeinderatssitzung am 25. September 2023 werden folgende öffentliche Tagesordnungspunkte beraten, die wir Ihnen hier gerne kurz vorstellen.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte sowie die dazugehörigen Sitzungsvorlagen der öffentlichen Gemeinderatssitzung finden Sie auch auf unserer Internetseite unter www.wolpertswende.de, Rubrik „Rathaus“ –  Unterpunkt „Ratsinformationssystem“ zum Nachlesen und zu Ihrer Information.

TOP 7 – Bebauungsplan “Am Felsenbädle – BA 1” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu:

Einstellungsbeschluss Verfahren nach §13b BauGB

Der Gemeinderat hat in der Gemeinderatssitzung vom 12. Dezember 2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Am Felsenbädle – BA 1“ im sog. „vereinfachten Verfahren“ gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll ein erster großer Bereich auf dem Papierfabrikareal in Mochenwangen für Wohnbebauung geplant und erschlossen werden. Durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18. Juli 2023 kann dieses Bebauungsplanverfahren nach § 13b BauGB nicht weiter betrieben werden. Das Bebauungsplanverfahren soll daher nun in das sonst übliche Regelverfahren umgestellt werden. Der Aufstellungsbeschluss nach dem §-13b-Bebauungsplanverfahren soll daher zurückgenommen werden.

 

TOP 8 – Bebauungsplan “Am Felsenbädle – Bauabschnitt 1” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu:

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Wie oben unter TOP 7 beschrieben ist aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts die Umstellung des Bebauungsplanverfahrens für das Baugebiet „Am Felsenbädle – Bauabschnitt 1“ in Mochenwangen in das Regelverfahren notwendig. Der dafür notwendige Aufstellungsbeschluss, als Beginn in das Verfahren, soll in der Gemeinderatssitzung gefasst werden.

 

TOP 9 – Änderung des Flächennutzungsplanes des GVV Fronreute-Wolpertswende im Bereich des Bebauungsplanes “Am Felsenbädle – Bauabschnitt 1”:

Empfehlungsbeschluss an die Verbandsversammlung zum Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Für das oben unter TOP 8 dargestellte Bebauungsplanverfahren (Regelverfahren) ist auch die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich notwendig. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt in einer Sitzung der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Fronreute-Wolpertswende, da der Flächennutzungsplan auch die Gemarkungsfläche der Gemeinde Fronreute beinhaltet. Der Gemeinderat gibt daher den Verbandsversammlung eine Empfehlung zur Beschlussfassung zur Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

TOP 10 – Beratung und Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Wolpertswende

Der Jahresabschluss, der zahlen- und kassenmäßige Abschluss des Haushaltsjahres 2022, wurde erstellt und wird nun im Gemeinderat vorgestellt und muss anschließend beschlossen werden. Dabei wird im Gemeinderat präsentiert, wie sich das Haushaltsjahr 2022 in Hinblick auf den damaligen Haushaltsplan mit seinen Planansätzen entwickelt hat.

 

TOP 11 – Haushalt 2023: Beratung und Beschluss über die Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023

Der Haushaltsplan 2023 wurde in der Gemeinderatssitzung am 19. Dezember 2022 beschlossen und anschließend von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt.

Nach neuen Hochrechnungen zur Haushaltslage lassen sich gravierende Abweichungen zur Haushaltsplanung 2023 im Bereich des Finanzhaushaltes feststellen. Diese finden sich vor allem im Bereich des Finanzhaushaltes wieder.

Nach der Gemeindeordnung Baden-Württemberg hat die Gemeinde unter anderem eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Auszahlungen des Finanzhaushalts für bisher nicht veranschlagte Investitionen geleistet werden sollen oder zusätzliche Auszahlungen in einem im Verhältnis zu den Gesamtauszahlungen des Haushaltsplans erheblichen Umfang geleistet werden müssen.

Vorliegend ergeben sich insbesondere bei den Erschließungsarbeiten der beiden Baugebiete „Am Brunnenweg“ in Mochenwangen und „Burggasse-Steigäcker“ in Wolpertswende und bei den Grundstückskäufen überplanmäßige Auszahlungen.

Auf der anderen Seite verzeichnet die Gemeinde bei den Einzahlungen ein großes Defizit. Die geplanten Einzahlungen von 3.200.900 € reduzieren sich aufgrund von noch nicht realisierten Bauplatzverkäufen auf 143.900 €. Die Mindereinzahlungen sorgen für ein hohes Liquiditätsproblem.

Ein Nachtragshaushalt muss ebenso erlassen werden, wenn genehmigungspflichtige Teile, wie z.B. die Kreditermächtigung, überschritten werden müssen.

Bislang wurde zur Finanzierung der Investitionen ein Darlehen in Höhe von 1.800.000 Euro aufgenommen. Zum Stand September 2023 betrugen die Auszahlungen für Investitionstätigkeit bereits über 2.700.000 €. Die restlichen 900.000 Euro aus der bestehenden Kreditermächtigung würden demnach bereits zum aktuellen Zeitpunkt nicht mehr ausreichen, um der fehlenden Liquidität begegnen zu können. Die neue Kreditermächtigung muss damit aufgrund des veranschlagten Investitionsvolumens auf 3.800.000 € erweitert werden.

Um kurzfristige Liquiditätsprobleme ebenso besser steuern zu können, soll auch der Höchstbetrag der Kassenkredite auf von 1.000.000 € auf 1.500.000 € erhöht werden.

Zugleich hat die Gemeindeverwaltung zum 1. September 2023 eine Haushaltssperre erlassen. Das heißt, es dürfen lediglich Aufwendungen und Auszahlungen geleistet werden, bei denen sich eine rechtliche Verpflichtung ergibt (das heißt u.a.: ein Auftrag ist schon erteilt worden) oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.

Im Gemeinderat ist daher der Nachtragshaushalt zum Haushalt 2023 zu beraten.

 

TOP 12 – Beratung und Beschluss über die Aufnahme von zwei Darlehen für die Gemeinde Wolpertswende

Die Gemeinde Wolpertswende kann bereits rund 2.700.000 Euro an Investitionsauszahlungen im laufenden Haushaltsjahr verzeichnen. Die Investitionszahlungen sind mit dem im April beschlossen Darlehen (1.800.000 Euro), den Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit (142.000 Euro) und den laufenden Einzahlungen finanziert worden.

Durch die Vorfinanzierung mithilfe laufender Einzahlungen hat die Gemeinde zum gegenwärtigen Zeitpunkt einen negativen Kassenbestand, weshalb die restliche Kreditermächtigung in Höhe von 900.000 Euro sofort in Anspruch genommen werden muss.

Weiterhin hat der Gemeinderat in der Sitzung über einen Nachtragsplan zu beraten, weil sich die Lage im Finanzhaushalt erheblich verschlechtert. Der Hauptgrund liegt insbesondere in den fehlenden Einzahlungen durch die nicht realisierten Bauplatzverkäufe, wodurch eine wichtige Einnahmequelle wegbricht. Die Gemeinde muss nun dadurch alle noch folgende Investitionsauszahlungen durch Kredite finanzieren.

Der Nachtragsplan sieht hierfür eine Kreditermächtigung von bis zu 3.800.000 € vor.

Die Gemeindeverwaltung plant hier ein weiteres Darlehen zum Ende des Jahres aufzunehmen. Die Darlehenshöhe soll sich dabei an die tatsächlichen Investitionsauszahlungen richten und darf den Betrag der Kreditermächtigung nicht übersteigen. Sollten sich die tatsächlichen Investitionsauszahlungen gemäß dem Nachtragsplan entwickeln, könnte demnach noch ein weiteres Darlehen in Höhe von maximal 1.100.000 € fällig werden.

 

TOP 13 – Umbau der ehemaligen Geschäftsstelle der VR Bank Ravensburg-Weingarten eG zur Bücherei und “Haus der Vereine”: Vorstellung und Beratung der aktuellen Planungen sowie Beschluss zum weiteren Vorgehen

Mit dem Grundsatzbeschluss zum Umbau der Alten Schule Wolpertswende in eine neue Kindertagesstätte hat die Gemeinde die Aufgabe, den bisherigen Nutzern der Alten Schule Wolpertswende einen künftigen Platz in der Gemeinde zu finden. Gerade für die Bücherei Wolpertswende sind neue geeignete Räumlichkeiten zu finden. Mit der ehemaligen Geschäftsstelle der VR Bank Ravensburg-Weingarten eG steht der Gemeinde ein Gebäude für diese Zwecke zur Verfügung. Die Gemeindeverwaltung hat das Gebäude nun nach den Anforderungen der Bücherei und der derzeitigen Nutzer der Alten Schule ausgerichtet und eine moderate Sanierung des Gebäudes eingeplant. In der Gemeinderatssitzung werden die Planungen und das weitere Vorgehen vorgestellt.

 

TOP 14 – Eigenbetrieb Wasserversorgung Wolpertswende: Beratung und Beschluss über die Vergabe der Anschluss- bzw. Umschlussarbeiten an der Wasserversorgungsleitung im Bereich der Hochbehälter Niedersweiler und Himmelreich

Zur Verbesserung der Löschwasserversorgung und Erhöhung der Versorgungsdrücke der Wasserversorgung Wolpertswende wurde im 1. Quartal 2023 bereits eine neue Wasserversorgungsleitung zwischen dem Hochbehälter (HB) Niedersweiler und dem HB Himmelreich im Spühlbohrverfahren verlegt. Um diese in Betrieb nehmen zu können, müssen nun folgende Arbeiten durchgeführt werden:

  1. Anschluss der neuen Wasserleitung DA 225 PE 100 RC am Hochbehälter Niedersweiler
  2. Außerbetriebnahme des HB Himmelreich – Umverlegung und Neuanschlüsse der vorhandenen Wasserleitungen
  3. Einbau und Anschluss eines Druckunterbrecherschachts (DUB Schacht) in Steinhausen zur Regulierung des Wasserversorgungsdruckes in Mochenwangen

Die Inbetriebnahme der neuen Leitung und des Druckunterbrecherschachtes kann ohne Aufbau eines Provisoriums erfolgen, da jeweils eine redundante Leitung vorhanden ist. Somit ist die Wasserversorgung immer gesichert.

Die Arbeiten sind bereits ausgeschrieben worden. In der Gemeinderatssitzung soll die Vergabe der Arbeiten dazu erfolgen.

 

TOP 15 – Verfüllung der ehemaligen Erdöl- und Erdgasbohrungen „Fronhofen“ durch die Neptune Energy Deutschland GmbH: Beratung und Beschluss über eine Stellungnahme im Rahmen des Verfahrens zur Beteiligung nach dem Bundesberggesetz, hier für „Fronhofen Ost 1“ auf Gemarkung Wolpertswende

In der Gemeinde gibt es ein ehemaliges Erdgasbohrloch der Fa. Neptune Energy Deutschland GmbH, das nun zur Verfüllung kommen soll. Das Erdgasbohrloch war im Zuge von vierzehn weiteren Bohrlöchern seit Mitte der 1960er Jahre betrieben und wurde Ende der 1990er Jahre eingestellt. Das Erdgasbohrloch befindet sich in der Nähe von Vorsee. Die Firma Neptune Energy Deutschland GmbH hat nun den Zulassungsantrag beim zuständigen Regierungspräsidium Freiburg (Bergbauamt) für die Verfüllung und Rekultivierung der Erdgasbohrlöcher gestellt. In diesem Antragsverfahren können die Standortgemeinden auch Stellungnahmen abgeben. Darüber wird in der Gemeinderatssitzung beraten.

 

TOP 16 – Bundesprogramm “Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur”: Beratung und Beschluss über die Teilnahme am Projektaufruf 2023

Der Gemeinderat hat bereits im vergangenen Jahr einen Förderantrag im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ für den geplanten Neubau der Halle in Mochenwangen gestellt. Der Antrag ist damals nicht zum Zuge gekommen.

In diesem Jahr gibt es noch einmal die Gelegenheit, einen Antrag im Rahmen dieses Bundesprogramms stellen zu können. Aufgrund der Nähe zur Eugen-Bolz-Grundschule Mochenwangen und der Verpflichtung zum Angebot von Schulsport sowie der überwiegenden Vereinsnutzung soll die Ausrichtung der Halle hauptsächlich sportlich sein. Die Gemeindeverwaltung sieht daher wiederum die Möglichkeit, einen solchen Antrag nach dem Bundesprogramm zu stellen. Die Gemeinde möchte die Chance wahren, einen Hallenneubau über das Förderprogramm fördern zu lassen. Darüber wird im Gemeinderat beraten. Die Teilnahme am Förderprogramm muss vom Gemeinderat beschlossen werden.

 

TOP 17 – Übersicht über die Abgaben, Steuern und Entgelte der Gemeinde: Information

Regelmäßig vor der Haushaltsplanberatung gibt die Gemeindeverwaltung dem Gemeinderat einen Überblick über den Stand der Steuern, Gebühren und Entgelte in der Gemeinde im Vergleich zu anderen Gemeinden und signalisiert dabei, welche Abgaben, Steuern und Entgelte ggf. geändert und angepasst werden sollten.

 

TOP 18 – Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Wolpertswende

Nach wie vor verzeichnet die Gemeinde erfreulicherweise ein hohes Spendenaufkommen. Besonders die verschiedenen Einrichtungen der Gemeinde (z.B. Kindergärten, Schule, Büchereien etc.) werden mit Spenden von Firmen oder Privatleuten bedacht. Der Gemeinderat muss daher aktuell öfter über die Annahme dieser Spenden beraten und beschließen. Der Tagesordnungspunkt ist als Vormerkposition in der Tagesordnung jeder Gemeinderatssitzung vorgesehen.

 

Ihr

Daniel Steiner

Bürgermeister