Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in der kommenden öffentlichen Gemeinderatssitzung am 16. Oktober 2023 werden folgende öffentliche Tagesordnungspunkte beraten, die wir Ihnen hier gerne kurz vorstellen.
Die einzelnen Tagesordnungspunkte sowie die dazugehörigen Sitzungsvorlagen der öffentlichen Gemeinderatssitzung finden Sie auch auf unserer Internetseite unter www.wolpertswende.de, Rubrik „Rathaus“ à Unterpunkt „Ratsinformationssystem“ zum Nachlesen und zu Ihrer Information.
TOP 7 – Energiedialog zwischen der Gemeinde und Vertretern der Netze BW
Die Netze BW bietet als Stromnetzbetreiber einen sogenannten Energie- oder Netzdialog mit den Vertretern der Gemeinde an. Im Energie- oder Netzdialog beschreibt der Netzbetreiber, wie sich der Ausbau des Stromnetzes im Gemeindegebiet entwickelt hat und welche Maßnahmen in Zukunft anstehen. Zudem soll in diesem Dialog auch die Energiesituation aus Sicht der Netze BW für die Gemeinde Wolpertswende dargestellt werden und zur Beratung kommen.
TOP 8 – Bebauungsplan “EDEKA und Seniorenwohnen Mochenwangen” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu:
– Abwägungsbeschluss zur Entwurfsfassung vom 21.07.2023 und Satzungsbeschluss zur Fassung vom 02.10.2023
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24. Oktober 2022 ist der städtebauliche Entwurf für den Bebauungsplan „EDEKA und Seniorenwohnen Mochenwangen“ im Detail vorgestellt und beraten worden. Im weiteren Schritt im Bebauungsplanverfahren ist mit dem sog. Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden. Das Verfahren war am 20. Juli 2020 mit dem Aufstellungsbeschluss zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan gestartet und wurde am 28. November 2022 in einen sog. Angebotsbebauungsplan abgeändert. Zugleich wurde am 28. November 2022 die Auslegung beschlossen. Im Nachgang hatten sich die Behörden mit ihren Stellungnahmen gemeldet, die in der Zwischenzeit abgearbeitet werden mussten. In der Gemeinderatssitzung am 7. August 2023 wurden diese Stellungnahmen dargelegt und in eine Abwägung gebracht. Zugleich musste der Plan erneut aufgrund notwendiger Planänderungen ausgelegt werden. In der kommenden Gemeinderatssitzung werden die neuen und weiteren Stellungnahmen nochmals zur Beratung gebracht. Zugleich soll das Bebauungsplanverfahren mit dem Satzungsbeschluss fertiggestellt werden.
TOP 9 – 6. Änderung des Flächennutzungsplans GVV Fronreute-Wolpertswende im Bereich der Bebauungspläne “Am Felsenbädle – Bauabschnitt 1” und “Am Felsenbädle – Bauabschnitt 1A”:
Empfehlungsbeschluss an die Verbandversammlung zum Billigungs- und Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 sowie gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Wolpertswende hat in der Gemeinderatssitzung vom 12. Dezember 2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Am Felsenbädle – BA 1“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13b BauGB gefasst. Durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18. Juli 2023 kann dieses Verfahren nicht weiter betrieben werden. In der Gemeinderatssitzungen beider Gemeinden Fronreute und Wolpertswende am 18. September 2023 und 25. September 2023 wurden die Empfehlungsbeschlüsse an die Verbandsversammlung zum Aufstellungsbeschluss der Flächennutzungsplanänderung im Bereich Bebauungsplan „Am Felsenbädle – Bauabschnitt 1“ beschlossen. Nun soll der Empfehlungsbeschluss zur Billigung- und Auslegung für die Flächennutzungsplanänderung im Bereich beider Bebauungspläne „Am Felsenbädle – Bauabschnitt 1“ und „Am Felsenbädle – Bauabschnitt 1A“ erfolgen.
TOP 10 – 7. Änderung des Flächennutzungsplans GVV Fronreute-Wolpertswende im Bereich der 7. Änderung des Bebauungsplans “Am Friedhof”:
Empfehlungsbeschluss an die Verbandsversammlung zum Billigungs- und Auslegungs-beschluss gem. § 3 Abs. 2 sowie gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeinde Wolpertswende beabsichtigt den bestehenden Bebauungsplan „Am Friedhof“ in Mochenwangen zu ändern, um Flächen für Wohnbebauung bzw. für „Betreutes Wohnen“ zu schaffen. Im Zuge des Bauleitplanverfahrens zur 7. Änderung des Bebauungsplanes „Am Friedhof“ in Mochenwangen ist auch die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes des GVV Fronreute-Wolpertswende in diesem Bereich notwendig.
TOP 11 – Flüchtlingsunterbringung: Vorstellung und Information zur aktuellen Unterbringungssituation und der Planung einer Flüchtlingsunterkunft in Wolpertswende mit Beratung über das weitere Vorgehen
In der Gemeinderatssitzung wird ein aktueller Bericht zur Situation der Flüchtlingsunterbringung im Landkreis und in der Gemeinde erfolgen. Zugleich werden aktuelle Zahlen zur Aufnahmeverpflichtung der Gemeinde vorgestellt.
Die Zahl der unterzubringenden Flüchtlinge steigt durch die jüngsten, weltweiten Entwicklungen und auch jahreszeitbedingt wieder sehr an.
Die Gemeindeverwaltung wird in der Gemeinderatssitzung vorstellen, welche Planungen es für die Schaffung von zusätzlichen Unterbringungsmöglichkeiten in der Gemeinde gibt und diese in der Sitzung vorstellen.
TOP 12 – Zwischenbericht zum Haushaltsvollzug 2023 – 3. Quartal
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Wolpertswende für das Jahr 2023 wurde vom Gemeinderat am 19. Dezember 2022 beschlossen und die Gesetzmäßigkeit mit Erlass der Rechtsaufsicht vom 10. Januar 2023 bestätigt. Zugleich hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 25. September 2023 einen Nachtragshaushalt beschlossen, um der aktuellen, finanziellen Situation der Gemeinde Rechnung zu tragen.
Die Gemeindeverwaltung gibt künftig nicht nur einen Zwischenbericht zum Haushaltsvollzug aufs Halbjahr ab, sondern auch immer einen kurzen Zwischenbericht über die finanzielle Entwicklung zum Quartalsende. Dieses Mal wird der Stand zum 3. Quartal 2023 erläutert und über den Haushaltsvollzug informiert.
TOP 13 – Informationen zum Stand von laufenden Projekten und Aufgaben der Gemeinde Wolpertswende
Die Gemeindeverwaltung gibt zum Ende eines Quartals einen Überblick und informiert über den Stand der laufenden Projekte und Aufgaben der Gemeinde.
TOP 14 – Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisungen an die Gemeinde Wolpertswende
Nach wie vor verzeichnet die Gemeinde erfreulicherweise ein hohes Spendenaufkommen. Besonders die verschiedenen Einrichtungen der Gemeinde (z.B. Kindergärten, Schule, Büchereien etc.) werden mit Spenden von Firmen oder Privatleuten bedacht. Der Gemeinderat muss daher aktuell öfter über die Annahme dieser Spenden beraten und beschließen. Der Tagesordnungspunkt ist als Vormerkposition in der Tagesordnung jeder Gemeinderatssitzung vorgesehen.
Ihr
Daniel Steiner
Bürgermeister